Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 61.schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 1. èervence 1921.
1. Øeè sen.
Linka:Hoher Senat! Die Regierung verlangt von uns, wir sollen streute die Verordnung vom 15. Mai 1921 genehmigen. Mit dieser Verordnung räumt endlich die Regierung im Hultschiner Bezirk die Giltigkeit des Vereinsgesetzes, des Versammlungsgesetzes und des Preßgesetzes der Bevölkerung ein. Wir deutsche Sozialdemokraten können für diese Verordnung aus dem einfachen Grunde nicht stimmen, weil man die deutsche Bevölkerung im Hultschiner Bezirke nicht befragt hat, ob sie diesem Staate einvetleibt werden will. Es war ein Gewaltakt, den man an der deutschen Bevölkerung im Hultschiner Bezirk begangen hat. Und noch äus einem anderen Grunde stimmen wir nicht dafür. Im Hultschiner Bezirk ist ein freteres Vereins- Versammlungs- und Preßgesetz, als in diesem Staate, und auch aus diesem Grunde können wir diese Verordnung nicht gutheißen, mit der man der Bevölkerung ein freiheitlicheres Recht bezüglich der Versammlungen und Vereine wegnimmt und ihr ein reaktio näres Vereins- Versammlungs- und Preßgegettz gibt. Wir stehen im Gegenteil auf dem Standpunkt, man solle das alte Vereins Versammlungs- und Preßgesetz, welches gegenwärtig im Deutschen Reiche, im preußischen Gebiet noch beisteht, im Hultschiner Bezirke gelten lasen und es erst dann aufgeben, bis die èechoslovakische Regierung in diesem Staate ein modernes Vereins- Versammlungs- und Preßgegsetz geschaffen hat.
Dieses heutige Vereins- und Versammlungsgesetz ist ein Rest aus dem alten Österreich, und diesem Zustande, unterdewir leiden, können wir nicht zustimmen, da die Bevölkerung im Hultschiner Bezirke doch unter einem freieren Gesetze gelebt hat. Aber nun muß man sich doch ansehen, wie langer die èechoslovakische Regierung dazu gebraucht hat, bevor man diese Verordnung herausgegeben hat, bevor man der Bevölkerung im Bezirke Hultschin überhaupt gestattet hat, Versammlungen zu halten und Vereine zu gründen. Über 11/2 Jahre ist dieser Bezirk bereits hier einverleibt und jetzt erst, vom 15. Mai an, duldet die Regierung im Bezirke Hultschin, daβ man Versammlungen abhalten kann. Seil der Einverleibung des Hultschiner Bezirkes ist es vorgekommen, daί man den Arbeitern in ihren schweren Kämpfen nicht einmal gewerkschaftliche Versammlungen gestattet hat. Keine Vereinsversammiuugen durften im Hultschiner Bezirke stattfinden und alle jene, die sich zusammengefunden haben, wurden durch Gendarmen bedroht. Die Bevölkerung des Hultschiner Bezirkes war ganz den schlesischen Bürokraten ausgeliefert. Und nachdem das alte Vereins und Versammlungsgesetz damals nicht in Wirksamkeit war und das preusische Vereins und Versammlungsgesetz aufgehoben war gab es überhaupt kein Gesetz. Aber ein, Gesetz hat es gegeben, und das war die alte kaiserliche Verordnung aus dem Jahre 1854, ras sogenannnte >Prügelpatent<. Mit dem Prügelpatent hat man die ganze deutsche Bevölkerung in diesem Bezirke drangsaliert und aufgrund des Prügelpatentes sind im Hultschiner Bezirke eine ganze Reihe von Staatsbürgern verurteilt worden. In der ersten Zeit .dieser Einverleibung ist es soweit gekommen, d aß man, wie ich sagte alles unterbunden hat. Erstspäter wurden Versammlungen geduldet. Und wie ist es in diesen Versammlungen zugegangen? In diesen Versammlungen sind die amtlichen Kommissäre als Bevollmächtigte der Behörden gekommen, aber trotz der Kommissäre sind auch Spitzel hingekommen in Uniformen und Zivilkleidern. Wir haben gefunden, daß die Landesregierung gegen die Versammlungsredner oft die Anklage erhoben hat, nicht aufgrund von Relationen geschulter Juristen und Beamten, sondern aufgrund der Angaben von Spitzeln, die nicht einmal der deutschen Sprache mächtig waren. In dieser Weise haben auch die Gerichte geurteilt. Es haben die Gerichte Anklagen erhoben gegen Personen, die in den Versammlungen gesprochetn haben, und die Gerichte haben die Anklage förmlich auf Befehl erhoben und die Verurteilungen vorgenommen. Wir wissen, daß in Preußen drüben kein Kolportageverbot war, daß Verteilen von Zeitungen war drüben frei. Bei uns haben wir das Kolportageverbot, aber es war in Hultschin nach dem Besetzung durch die èechoslovakische Republik nicht in Kraft. Aufgrund des Kolportageverbotes sind nun Person en und Parteien verurteilt worden. Einem Arbeiter, der die >Schlesische Volkspresse< auszutragen hatte, hat man den Gendarmen in die Wohnung geschickt, er wurde eingeschüchtert und es wurde ihm gedroht, falls er das Austragen noch weiter besorge.
Über Rechte, die wir im alten Österreich schon hatten, haben der Gendarm und die Bürokraten im Hultschiner Bezirk verfügt. Ein Arbeiter hat eine Rede des Abgeordneten Jokl, diedieser im Abgeordnetenhause über die Zustände im Hultschiner Gebiete gehalten hat, verbreitet, und dieser Arbeiter ist deshalb zu 50 Kronen Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter, der die Verurteilung ausgesprochen hat, hat wahrscheinlich nicht einanal gewußt, daß es im Hultschiner Bezirk gar kein Verbot der Kolportage gegeben hat. Die >Volkspresse< welche in Troppau erscheint, wollte über diesen Fall berichten und wurde deswegen konfisziert. Man könnte glaubten, es müßte ein Gericht vorhanden sein, um die Urteile der Untergerichte aufzuheben, aber im Gegenteil, das Unrecht bleibt bestehen und dazu kommt noch ein zweites Unrecht. Das deutsche Preßgesetz kennt kein objektives Verfahren. Man kann Flugblätter verteilen, aber die Behörde im Hultschiner Bezirk haben verfügt, daß die Verbreitung von Flugblättern und Zeitungen vemboten ist. Man hat Zeitungen und Flugblätter ganz einfach konfisziert.
Wie es sonst im Hultschiner Bezirk zugegangen ist, will ich an einigen Fällen beweisen. Ein Arbeiter wird durch den Gendarmerieleutnant bei der Erntearbeit beanständet, weil er eine preußische Militärkappe auf dem Kopfe hatte. Der Arbeiter hat gar nicht einmal geahnt, daß das ein Verbrechen ist, der Gendamerieoffizier hat ihm angedroht, daß er bestraft werde, wenn er die Kappe aufbehalte. Einige andere Fälle: Dem Bezirksgericht Troppau sind aufgrund von Anzeigen von Gendarmen einige Piersonen vorgeführt worden. Das Gericht hat sie freigesprochen. Was hat aber die Bezirkshauptmannschaft von Hultschin gemacht? Das Gericht hatte die Betreffenden freigesprochen, weil sie sich kein Vergehen hatten zuschulden kommen lassen, aber die Bezirkshauptmann - schaft verurteilte diese Personen wieder aufgrund des Prügelpatentes - zu Arrest von 5 bis 10 Tagen. Wir haben noch einen andern Fall. Am 11. Jänner dieses Jahres wurde um 3/4 Uhr früh der Bergarbeiter Klaciva, wohnhaft in Beneschau, Bezirk Hultsuhin, von drei Gendarmen verhaftet und nach Hultschin geführt. Hier würde er angeblich wegen Vergehens gegen das Wahlgesetz zu 6 Tagen Arrest verurteilt. Ohne ihm das Rekiursrecht einzuräumen oder ihm Zeit zu lassen, seine Verhältnisse zu ordnen, mußte er die Strafe sofort antreten.
Was wir da inbezug auf Versammlungen, Vereine, Zeitungen und Flugblätter gesehen haben, das hat die Landesregierung in Troppau auch gegenüber Gemeinden getan. Bei der Besetzung durch den èecho- slovakischen Staat hat man im Bezirk Hultschin alle Gemeindeverwaltungen, alle Gemeinidevertretungen aufgelöst. Es wurde eine Kommission eigesetzt und die Sache geht heute so weiter, daß die Gemeinden eigene gewählte Vertretungen nicht haben. In dieser Sache hat man wiederholt im Abgeordnetenhaus interpelliert, man sollte doch endlich einmal Wahlen ausschreiben. Der Herr Ministerpräsident hat am 11. Jänner d. J. auf eine solche Interpellation Folgendes gesagt: >Im Hultschineir Gebiet erlangte das Gesetz über ständige Wählerverzeichnisse allerdings schon am 1. Mai 1920 die Wirksamkeit; die Wählerverzeichnisse konnten jedoch auch hier erst am 15. Dezember 1920 aufgelegt werden, weil dies im Julitermin wegen verschiedener Hindernisse, namentlich derhalb, weil um diese Zeit die Gemeindevertretungen im Hultschiner Bezirke aufgelöst und durch Geimeindeverwaltungskommissionen ersetzt wurden, nicht geschehen konnte.< Der Ministerpräsident sagt also selbst, weil die Gemeinden aufgelöst wurden, weil die Verwaltungskommissionen bestehen, konnte man die Wählerverzeichnisse nicht herausgeben. Er sagt aber dann in seiner Antwort: >Sobald die ständigen Wählerverzeichnisse rechtsgiltig fertig sind, wird das Ministerium des Innern nicht unterlassen, Vorkehrungen zur Durchführung der Neuwahlen in die Gemeindevertretungen der genannten Gebiete zu treffen.< Das wird am 11. Jänner d. J. gesagt, sechs Monate nach der Erklärung der Ministerpräsidenten, daß die Wählerverzeichnisse fertig sind, gibt es, im Hultschiner Bezirk keine Wahlen.
Wir sind also der Meinung; dieser Zustand muß ein Ende nehmen. Der Hultschiner Bevölkerung darf nicht zugemutet werden, daß sie in einem ärgeren Zustand als im alten Österreich lebt, der Hultschiner Bevölkerung darf nicht zugemutet worden, daß sie unter zaristischen Zuständen lebe.Wenn man diese Bevölkerung durch Gewalt, ohne sie zu fragen, hereingenornmen hat, muß man ihr wenigstens die Rechte überlassen, die sie im alten Preußen hatte. Wir wünschen also und wir beantragen, daß die Regierung aufgefordert werde), daß der Ausnahmszustand, der im Hultschiner Bezirk besteht, aufgehoben wird, und. verlangen, daß der Senat der Regierung diese Genehmigung versagt, Der Bevölkerung wird es mit den preußischen Gesetzen besser gehen, sie wird solange warten können, bis man ein besseres Vereins, Versammlungs und Preßgesetz in diesem Staate hat. Denn Ferst dann soll man ihr diese Rechte aufgrund der neuen modernen Gesetze zubilligen. Daß aber die schlesischen Verwaltungsbehörden,die schlesischen Bürokraten und Gendarmen alle Gewalt haben, dem können wir heute nicht zustimmen, und aus diesem Grunde bitte ich, daß Sie unseren Antrag, die Regierung aufzufordern, daß man den gegenwärtigen Ausnahmszustand und die Gesetze beseitigt, annehmen und daß die Verordnung der Regierung nicht die Genehmigung bekomme. Wir wollen, daß der Hultschiner Bevölkerung das Recht zugestan- den wird, das ihr gebührt, und wir wollen nicht, daß das alte Österreich, dessen sich rie Èechen oft schämen, die alles beseitigen, was an Habsburg und Österreich erinnert, wieder platzgreift. Wenn Sie diese Erinnerungen beseitigen wollen, tun Sie das nicht nur mit den Kaiser Josef denkmälern, sondern trachten Sie auch, diese Schandverordnung aus dem Jahre 1854 zu beseitigen und daß kein Hultschiner mehr aufgrund dieses Prügelpatenter verurteilt und eingesperrt werde. (Souhlas a potlesk na levici.)
2. Øeè sen. dr
Ledebura:Hoher Senat! Auf der heutigen Tagesordnung steht der Beschluß des Abgeordnetenhauses auf Bewilligung et Einhebung einer außerordentlichen. Komitatszulage. Wenn über diese Bestimmungen, die in der Slovakei durchgeführt werden sollen, gesprochen werden soll, müssen wir vor allem über die Steuerkraft dieses Landes klar werden. Die Slowakei zerfällt in zwei vollkommen getrennte Gebiete das eine gebirgiges Waldgebiet, das von einer ärmlichen Bevölkerung bewohnt wird und das südliche und östliche, das reiche weizenbauende Getreidegebiet. Das letztere, das weizenbauende Gebiet, ist nicht nur in steuerrechtlicher Beziehung, sondern auch als Brotkammer des Staates für uns von ganz besonderer Bedeutung. Ehe ich auf die steuerrechtliche Frage eingehe, möchte ich die Frage der wirtschaftlichen Erzeugungsfähigkeit der Slowakei besprechen wie sie gerade jetzt, wo wir bei Beginn der nauen Ernte vor der Regelung des Ernährungsproblems stehen, für uns eine ganz besondere Bedeutung gewinnt. Daß in diesem Staate bei einer Bevölkerungszahl von rund 131/2 Millonen Menschen, denen eine fruchtbringende Ackerfläcbe von rund 8.5 Millionen Hektar zur Verfügung steht, fast drei Jahre nach Abschluß des Weltkrieges roch von einer Ernährungsfrage gesprochen werden muß, ist nicht nur bedauerlich, sondern mit Rücksicht auf die früher in dieser Angelegenheit veröffentlichten Erklärungen der Regierung geradezu unverständlich. Die èechoslovakische Statistik und die èechoslovakische Preßpropaganda arbeiten eben leider besser als der staatswirtschaftliche Apparat. Ich entnehme einer im Vorjahr im Auslande verbreiteten >La Republique Cechoso v ak< betitelten Flugschrift folgende Daten 60% der Ackerfläche sind in der Republik mit Brotfrucht bebaut. Der durchschnittliche Ertrag inklusive Slovakei - von der ich ja hauptsächlich zu sprechen habe - beträgt 14.8 q per ha. In der Èechoslowakei wird per Kopf der Bevölkerung in einem Jahre 1.86 q Korn und Weizen und 1.17q Gerste erzeugt. Bei Korn und Weizen ergibt sich ein geringer Importbedarf von rund 2 Millionen q, dem ein Exportüberschuß von etwa 8 Millionen q Gerste gegenübersteht. Bei einer nur etwas geringeren Produktionssteigerung könnte die Èechoslowakische Republik sogar ein ziemlich bedeudeutendes Getreideausfuhrland, werden.
Sehr geehrte Herren und Damen! Ich bin nicht so naiv um den internationalen
Veröffentlichungen der Regierung im allgemeinen Glauben zu schenken, aber in diesem Falle hat die èechoslovakische Regierungspresse ausnahmsweise die Wahrheit gesprochen denn es ist tatsächlich richtig, daß dieser Sta
at unter der Voraussetzung geordneter, normaler Produktiönsverhältniss; wie es im Jahre 1913 der Fall war, und unter der Annahme nor maler Verkehrsverhältnisse die eigene Bevölkerung aus den. Erträgnissen der eigenen Ernte ernähren kann;Wenn ich nicht irre, hat der Herr AckerhauministerBrdlík im Jahre 1919 eine ähnliche. Berechnung aufgestellt und erwiesen daß bei Zugrundelegung der Erzeugungsverhältnisse vom Jahre 1913, die Èechoslowakei. einen ziemlich bedeutenden Getreideexport erzielen könnte. Wenn dies heutenicht der Fäll ist,und wenn wir heute noch, unter Ernährungsschwierigkeiten leiden das Wort Schwierigkeit ist für das vergangene Jahr vielleicht zu gelinde liegt der Grund nicht nur in der Verschlechterung der Betriebsmittel nicht nur in der geringen. Arbeitsleistung, sondern vor allem in der Tatsache daβ die bisherigen Regierungen, und einzelne politische Parteien aus Grόnden; die ich, um den Frieden des Hauses nicht zu stören, hier nicht berühren will, sich an die wei- tere Aufrechterhaltung der staatlichen: Ernährungswirtschaft geklammert haben, obwohl die Erfahrungen der letzten Jahre die Unhaltbarkeit dieser staatlichen Bewirtschaftung zur Genüge bewiesen.Die Zwangswirtschaft war im Kriege ein notwendiges Übel. Sie erwies sich, was die Aufbringung und Verteilung der Ernährungsmittel betrifft, als ein Programm, dessen Durchführung an der Schwäche dermenschlichen Natur scheiterte und durch die menschlichen Laster entartete. Das Programm der staatlichen Bewirtschaftung zu lösen, ist auch in Österreich nicht gelungen. Aber in diesem Staate hat sich die Durchführung dieses Programms zu einem katastrophalen, finanziellen, politischen und moralischen Fiasko entwickelt. Die Hemmungen des Krieges sind längs vor- über; der breite Rücken des Ozeans trägt mehr Schiffe als früher; man kann zwar immer noch von einer gewissen Weltgetreideknappheit, aber bestimmt nicht von einer Weltgetreidenot sprechen. Und trotzdem gibt es in diesem Freistaat einflußreiche Kreise, die es immer noch für nötig halten den Weg des Mehles oder des Getreides von der Dreschmaschine bis zu den berühmten böhmischen Knödeln unier staatliche Aufsicht zu stellen. Jahr für Jahr wird um Bruchteile von. Kontingenten gestritten, die dann: aber von beiden Teilen; sowohl von der Regierung wie von den Lieferanten nicht eingehalten werden. Jmmer wieder greifen plumpe Hände in den Gang der sich eben wieder zu normalem Gange anschickenden Wirtschaftsmäschine ein und richten dadurch, daß sie den natürlichen Lauf der Weltwirtschaft einseitig zu hemmen versuchen, unermeßlichen Schaden an, Eine in Ziffern nicht auszudrückende Menge von Energie, Zeit und Druckerschwärze nebst mehreren Milliarden sind in diesem Staate schon auf das Ernährungsproblem vergeudet worden und dabei hat ein Teil der Bevölkerung Hunger gelitten; andere, haben das bischen Brot mit Banknoten aufwiegen müssen und der redliche Landwirt konnte bei dieseni Preischaos nicht bestehen.
Was bisher inbezug auf die Lösung der Ernährungsfrage geschehen ist, war, man darf wohl sagen, unvernünftig und unrecht, aber, meine Herren, die heute durch die Regierung, veröffentlichte Regelung dieser Frage bedeutet einen europäischen Skandal.
Seit nun fast einem halben Jahre beraten sich die fünf Weisen aus dem Zentrum Europas, bald im guten, bald im bösen . . . .
Pøedseda
: Prosím pana øeèníka, aby se dr¾el vìci!Sen. dr Ledebur: . . . bald im guten, bald im bösen darüber, wieviel Brot die Bevölkerung zu erhalten hat, wieviel die, welche 10.000 Kronen Einkommen haben und die weniger haben, für Korn und Weizen bezahlen sollen. Aber nach mehrmonatlichen Anstrengungen - ich weiß nicht, ob ich in diesem Falle von physischem oder seelischem Unvermögen sprechen soll, - hat der Rat der Fünf seine Unfähigkeit erwiesen und die Regierung sah sich veranlaßt, im Wege des berühmten Sicherheitsventils der èechoslowakischen Demokratie, im Wege des Ermächtigungsgesetzes, die Ernährungsfrage für das laufende Jahr im Verordnungswege zu regeln. Dies geschieht in einer Zeit, wo beide Häuser der Nationalversammlung versammelt sind, inbezug auf eine Materie, für die die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zweifellos feststeht. Wir protestieren dagegen und ich nehme die Er höhung der Komitatszulagen in der Slovakei zum. Anlaß wir protestieren nicht nur gegen diese, sondern auch gegen die willkürliche und ungesetzliche - Art und Weise, in der hier die Ernährungsfrage gelöst wird. Wir, die wir auf dem Boden verfassungsmäßiger Grundsätze stehen, sehen in dieser Tatsache nacht nur eine Bankerotterklärung des Parlamentes, sondern auch den Zusammenbruch der lächerlichen Fratze . . . .
Pøedseda
: Prosím pana øeèníka, aby se dr¾el vìci a mluvil k pøedmìtu.Senátor dr Ledebur (pokraèuje): Herr Präsident! Ich habe eben nur angeschlos- sei an die Erhöhung der slovakischen Steuern, die auch unter diesen Gegenstand fällen. Ich wiederhole noch einmal, daß wir in dieser Art und Weise, in der diese Frage geregelt wird, in völligem Zusammenbruch, die lächerliche Fratze eines Scheinparlamentarismus erblicken, die nichts anderes als nationale Oligarchie ist. Wenn die heutigen Oligarchen von dem Geist ihrer antiken Vorbilder beseelt wären, dann hätte schon längst einer den anderen erschlagen und sich zum Tyrannen aufgeworfen. Aber Ihr Ehrgeiz scheint ebenso gering zu sein, wie Ihr Staatsinn, denn Sie werden von Parteifanatismus geleitet, jenem kleinlichen unfruchtbaren Fraktionsgeist, der das größte Hindernis für ein friedliches Zusammenleben in jeder Gesellschaft bedeutet. Die beschämendste Tatsache ist die, daß die Regierung diesen Parteigeist fürchtet.
Meine Herren! Ich schließe, indem ich mich gegen die Erhöhung der Komitatszulagen in der Slovakei ausspreche, weil ich glaube, daß dieses Land diese Zulagen nicht verträgt und daß sie auch nicht notwendig sind. Ich schließle, indem ich feststelle, daß in diesem Staate weder eine vollwertige Regierung, noch ein vollwertiges Parlament, noch wirtschaftliche Logik existienen; sonst würde die staatliche Zwangswirschaft schon längst nichts mehr anderes als eine unangenehme Kriegserinnerung für uns bedeuten. (Souhlas na levici.)
3. Øeè sen.
Meissnera:Hohes Haus! Man hätte erwartet, daß die Angelegenheit des Ernährungswesen vor solchen nichtssagenden Tagesordnungen, wie wir sie bisher in den vergangenen vier Monaten absolvierten, eigentlich den Vorrang haben sollte. Aber diese Angelegenheit wurde beharrlich zurückgestellt, wahrscheinlich, weil es eine Volksnotwendigkeit ist, zugunsten einiger weniger, der fünf Chauvinisten, welche hier am Werke waren, welche alles verhindern konnten, was überhaupt nur dem Volke zum Nutzen hätte geschaffen werden können. (Místopøedseda Niessner pøejal pøedsednictví.) Alle diese vier Monate, die vergangen sind, wurden somit vertrödelt. Die Erbitterung in der Wählerschaft ist dem. nach sehr erklärlich, denn wir wurden der verfassungsmäßigen Rechte beraubt. Dieses Verhältnis ist nicht mehr haltbar, denn dieses System ist nichts anderes, als ein aufgelegter Volksbetrug. Wenn die Zwangswirtschaft noch weiter bestehen soll, so bedeutet das eine Lahmlegung der ganzen Volksernährung. Während der Kriegszeit haben wir uns ja das gefallen lassen, diese Fessel, aber heute sind wir nur mehr als Sklaven, als Roboter für ge- wisse bevorzugte Klassen ausersehen, da- mit wir nur allenfalls billiges Brot liefern, alle Lasten aber doch tragen müssen, denen sich dz anderen beharrlich entziehen, Wir wissen ja, daß wir in der Besteuerung immer obenan gestellt werden und keimerlei Rechte mehr genießen. Ich möchte mit dem Ersuchen schließen, daß hier einmal Remedour geschaffen werde und daβ, wir nicht immer zum Narren hieher geladen werden und von Monat zu Monat gar nichts anderes geschaffen wird, weil diese fünf Chauvinisten nicht fertig werden können mit ihrem Kuhhandel. (Souhlas na levici.)
3. Øeè sen.
Reyzla:Meine geehrten Herren Mitglieder des Senates! Das vorliegende Gesetz, welches wir beschließen sollen, und welches ausspricht, daß für die Gaue in der Slovakei außerordentliche Zuschläge von 2% bewilligt wenden sollen, dieses Gesetz muß uns natürlich auch Gelegenheit geben, uns mit den Zuständen in der Slovakei näher zu befassen. Ich schicke voraus, daß wir Sozialdemdkraten doch schon aus dem einfachen Grunde gegen de außerordentlichen Zuschläge in der Slovakei sind, weil wir gar keine Kontrolle über die Wirtschaftsverhältnisse in der Slovakei haben. Die Slovakei ist bekanntlich nach den Aussprüchen der èechischen Politiker die Kornkammer unseres Staates und nun finden wir in dein. neuen Ernährungsplan, welcher mittels Verordnung durch das Gesamtministerium gestern publiziert oder wenigstens in der Zeitung veröffentlicht worden ist, daß die Slovakei bei der Versorgung der Bevölkerung nach diesem Plan fast gar keine Rolle zu spielen scheint. Diese 40.000 Waggons, welche das Kontingent für die diesjährige Versorgungsperiode bilden, werden nach diesem. Versörgungsplan aus den Erträgnissen Böhmens, Mährens und Schlesiens aufgebracht und es verlautet, daß später durch eine Verordnung die Slovakei verpflichtet wird, noch weitere 13.000 Waggons aufzubringen. Ich meine, daß diese Gelegtemheit, weiche uns heute geboten ist, über diese Gauzuschläge zu beraten, uns sicherlich auch gegeben werden muß, um auch über die Ernährungsverhältnisse in unserem Lande zu sprechen, welche ja zum Teile dadurch hervorgerufen sind, weil ja die Slovakei nicht das Land ist, wie es die führenden èechischen Politiker erhofft haben, wenigstens, bis jetzt es nicht geworden ist, nämlich die Kornkammer für unseren Staat. Wir haben es erbebt, daß vor kurzem durch eine Weisung des Ernährungsministeriums die Gemeinden beauftragt worden sind, 50 % der Bevölkerung aus, der staatlichen Bewirtschaftung, aus der staatlichen Versorgung auszuscheiden. Diese Weisung ist zwar hinausgegangen ohne die geringste Erklärung, wie es die Gemeinden machen sollen, die 50 % der Bevölkerung aus der staatlichen Vergorgung auf einmal heirauszureißen, ohne gewisse Richtlinien, wer bei diesem Herauswurfdrankommen soll. Es war doch vorauszusehen, daß eine solche Weisung ein Fiasko erleben muß, und Sie haben es erlebt. Die Gemeinden haben sich um diese Weisung gar nicht gekümmert, manche Gemeinden haben sie zwar versucht durchzuführen, haben aber gesehen, daß bei der größten Gewissenhaftigkeit, die sie gebraucht haben, es ihnen höchstens gelingt, 5 oder 10 % auszuscheiden. Und kurz nach diesem Hirschauer Stückel welches die Regierung, das Ernährungsministerium vor wenigen Wochen zustande gebracht hat, wird neuerdings wieder eines verübt. Die Bezirksgetreideämter haben über Weisung eine Kundmachung herausgegeben, welche - ich schicke das voraus - nur dazu dienen soll, wenigstens wird so angegeben, statistisches Material zu gewinnen. Und diese Kundmachung hat eine so große Erregung unter der Bevölkerung hervorgerufen, unter jener Bevölkereng, welche die staatliche Versorsorgung mit Brot und Mehl nicht entbehren kann, daß wohl die Regierung davon schon Kenntnis haben wird, weil in vieler, Teilen des Reiches schon Versammlungen stattgefunden haben, wo diese Maßnahmen der Regerung besprochen wurden.
Es wird Sie interessieren zu hören, wie die regierenden Kreise, wie diese Ämter mit jener Bevölkerung sprechen, die auf staatliche Versorgung angewiesen ist. Diese Kundmachung ist in einem so entwürdigendem Tone gehalten, daß schon die Form dieser Kundmachung an und für sich die Empörung der arbeitenden Klassen, welche heute hauptsächlich durch dien Staat versorgt werden müssen, hervorrufen muß. Hier wird in erster Linie von einer Armenversorgung gesprochen. Die ganze staatliche Versorgung wird auf eine Armenversorgung degradiert. Es ist ja schon ein sehr merkwürdiges Gefühl, wenn, man sich sagen muß: der und ,der ist ein Bettler. Aber hier die ganze arbeitende Bevölkerung, welche nicht die Mittel hat, sich aus dem freien Handel zu versorgen, in die Armenversorgung einzureihen, ist wirklich etwas, was man nur in diesem Staate erleben kann. Dazu kommt noch eins, daß nämlich in der Kundmachung sofort gedroht wird, daß gegen denjenigen Familienvater, der vielleicht 10.500 K Einkommen hat, mit all seinen Familienangehörigen, und sich vielleicht untersteht, um das billige Brot vom Staate zu erhalten, sein Einkommen unter 10.000 K anzugeben, gerichtlich eingeschritten und die Betrugsanzeige erstattet wird.
Ich weiß nicht, aber soviel entnehme ich der ganzen Sache,daß unser Ernährungsministerium es gar nicht verdient, ein Ernährungsministerium genannt zu werden. Denn unter Ernährungsministerium verstehe wenigstens ich mit meinem schlichten Untertanenverstand, daß es ein Ministerium sein maß, welches um die Ernährung der Bevölkerung besorgt ist. (Vykøiky.) Bis jetzt weiß ich nur soviel, daß sich jede Weisung, jede Kundmachung dieses Ministeriums gegen die Ernährung der Bevölkerung gestellt hat, ob es jetzt einen Konsumverein, ob es jetzt die Gemeinden betrifft; die Funktionäre En den Wirtschaftsräten müssen all das, was ihnen durch staatliche und gesetzliche Maßnahmen zugesprochen ist, sich vom Ernährungsministerium herausstreiten, mit Deputationen und Fürsprachen müssen sie trachten, zu ihrem Rechte zu kommen. Es klingt wie Hohn, wenn wir von einem Ernährungsministerium sprechen. Alle diese Fragen hängen innig zusammen mit der Tatsache, daß die Ernährung unserer Bevölkerung besser sein könnte, wenn die Slovakei ihre Bestimmung, die Kornkammer dieses Staates zu sein, auch erfüllen würde. Daß dies nicht so ist, dafür ist der beste Beweis., daß wir es über uns ergehen lassen müssen in der neuen Versorgungsperiode höhere Preise für Mehl und Brot zu zahlen.
Ich weiß nicht, ob die Regierung sich auch überlegt hat, was sie damit anstellt. Ich erinnere nur an jene Abstimmung hier im Senate über die Resolution, welche die agrarischen Parteien eingebracht haben, worin die Regierung aufgefordert wird, die staatliche Bewirtschaftung abzubauen und den freien Handel einzuführen. Sehen Sie, der heutige Zustand ist ja die unmittelbare Folge. Warum ich das erwähne; hat seinen besonderen Grund. Es hat heute auch ein Vertreter der deutschen christlich-sozialen Partei gesprochen und dieser Vertreter hat sich sehr entschieden gegen die staatliche Bewirtschaftung, gegen die Zentralen ausgesprochen. Ich schiebe hier ein, daß auch wir keine Anhänger der Zentralen sind, wie wir sie heute besitzen. Wir wissen, das sind nur Wechselbälge von Zentralen, welche schon mit der Absicht geschaffen worden sind, dem Wucher Tür und Tor zu öffnen. Es sind nur Wechselbälgz von Zentralen und nicht Zentralen in dem Sinne, wie wir sie meinen. Es hat sich der Vertreter der christlich-sozialen Partei in, seinem Referate wenigstens indirekt; ich hatte so das Gefühl, gegen die ganze Politik der Regierung in Ernährungsfragen ausgesprochen; mir ist aber bekannt, daß damals bei der Abstimmung auch die Christlich-sozialen für die Resolution gestimmt haben. Warum ich das sage? Aus folgendem Grunde; Bei uns in Deutschböhmen draußen beruft die christlich-soziale Partei Versammlungen ein, welche als Protestversammlungen gegen die Entziehung der Brotkarten gedacht sind. Ich weiß nicht, wie ich das nun bezeichnen soll.. Mir kommt es so vor, als ob das eine Art Demagogie wäre. Wenn man hier für die Entziehung der Brotkarten und für den freien Handel eintritt, draußen aber Volksversammlungen einberuft, wo gegen die Entziehung protestiert wird. Ich weiß nicht, Kollege Ledebur, wie das mit Ihrem Programme vereinbaren. (Výkøiky.)