Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 60. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 30. èervna 1921.

1. Øeè sen. dr Hellera:

Hohes Haus! Wir haben uns heute mit einer Angelegenheit zu befassen, die unserer ernsten Ansicht nach fern abliegt von jeder politischen oder nationalen Tendenz. Es handelt sich unserer Ansicht nach um nichts anderes, als um eine Frage der Moral, um eine Frage der Reinlichkeit im öffentlichen Leben, und auf, diese Frage möchten wir von diesem Hause eine klare, strikte und nicht ausweichende Antwort haben.

Um was handelt es sich? Der Rat des Obersten Gerichtshof Kolací hat das Bedürfnis gefühlt, seine richterliche Tätigkeit, sagen wir, vorläufig zu unterbrechen. Und damit ihm diese Unterbrechung keinen persönlichen Nachteil bringt, ist er auf die Dauer der Unterbrechuxig in die Dienste der Berg- und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau getreten, Dienste, die bekanntermassen sehr gut entlohnt werden. Er hat also beim Justizministerium um ein Jahr Urlaub angesucht, ich bemerke gleich gegen Karenz der Gebühren, also einen Urlaub, während dessen er vom Staate keine Gebühren bekommt einen Urlaub, um bei der Berg und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau den Posten eines Direktorstellvertreters aszunehmen. Und das ist nun das Sonderbare und unserer Ansicht nach nicht zu Rechtfertigende, daß dass Justizministerium diesem Ansuchen Rechnung getragen hat, Herrn Karl Kolaci einen einjährigen Urlaub gegen Karenz der Gebühren erteilt und ihm gestattet hat, während dieser Zeit in die Direktion der Berg- und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau einzutreten. Nicht genug daran, ist Herr Kolací kurz vor der Beurlaubung oder nach der Erteilung des Urlaubes in die vierte Rangsklasse avanciert, damit er seinerzeit, wenn er zurückkommt, einen höheren Gehalt, oder wenn er in Pension geht, eine höhere Pension bezieht. Und nun, wie rechtfertigt das Justizministerium oder der Herr Justizminister, in seiner Antwort den Vorgang? Er sagt, bei der Bergund Hüttengesellschaft. in Mährisch Ostran waren sehr triste Verhältnisse zwischen der Unternehmung und der Arbeiterschaft,, und. da war es notwendig, einen Mann hinzugeben, der eine Besserung des Verhältnisses zwischen dem Unternehmen und der Arbeiterschaft herbeiführt, und dazu war, wie gesagt, Herr Kolací besonders geeignet, sowohl seinen per sönlichen, als auch seinen juristischen Qualitäten nach. Ich will den Qualitäten des Herrn Kolací nicht zutnahe treten, ich kenne ihn nicht. Es heißt nun hier; In den Wirkungskreis des Direktorstellvertreters fällt die gesammte juridischadministrative Leitung des ganzen Unternehmens, insbesondere der Abschluß von Verträgen aller Art, die Tabularangelegenheiten, wasserrechtliche sowie Steuersachen, Fragen der Vergütung der durch den Bergbau verursachten Schäden, Angelegenheiten der Bruderladenkassa, insbesondere aber - was am wichtigsten ist - Arbeiter- und Lohnfragen und die da- mit in Zusammenhang stehenden Verhandlungen mit der Arbeiterschaft, ihren Vertretern, mit den Behörden und der Regierung usw, Zu alldem soll Herr- Kolaci besonders geeignet sein. Ich habe mir Mühe gegeben, mich ein wenig zu erkundigen, wo Herr Kolací Dienste gemacht hat, und da habe ich gehört, daß er als Adjunkt zum Obersten Gerichtshof gekommen ist, daß er weder in Tabular noch in Steuersachen, noch in Rechtsangelegenheiten das geringste zu tun, hatte - also ist er geeignet zur Regelung von Wasser-Tabular- und Steuersachen; daß er nach einiger Zeit ins Übersetzungsbüro beim Obersten Gerichtshof kam, später dann ins Evidenzbüro, daß er während des Krieges eingerückt ist und daß er als treuer Österreicher, der er noch damals war, seinen Dienst voll zur Zufriedenheit der damaligen österreichischen Regierung versehen hat. Das sind die besonderen fachlichen und persönlichen Qualitäten, die den Herrn Kolací insbesondere zu diesem Amt befähigten.

Aber meine Herren, ich will durchaus zugeben, daß Herr Kolací zu all dem, was hier steht, befähigt ist. Darum aber handelt sich vielmehr darum, ob es zulässig ist, daß ein:richterlicher Beamte, während er noch dem- Stande der Richter angehört, wenn auch beurlaubt, in den Dienst eines Privatunternehmens tritt, daß er zu diesem Behufe von der Justizbehörde sogar einen Urlaub in der Dauer eines Jahres bewilligt erhält, damit er sich nach Ablauf des Jahres entscheiden kann. Wenn ihm der Urlaub, nicht verlängert wird - von der Güte des Justizministers ist auch das zu erwarten - dann kann er entweder wieder in den richterlichen Dienst zurücktreten oder sich pensionieren fassen und in die - Dienste der Berg und Hüttengesellschaft eintreten. Und das ist meiner Ansicht nach das absolut Unzulässige. Wir haben. heute im Justizausschuß vom Herrn Justizminister gehört, daß achthundert Richter fehlen, und hier wird ein Richter, der nach der Antwort des Herrn Justizministers besonders-befähigt ist, aus dem richterlichen Dienste entlassen und seine für ein Jahr beurlaubte Stelle muß von einem anderen. Richter ersetzt werden, obzwar achthundert Richter fehlen, wie uns heute der Herr Justizminister gesagt hat. Von dieser rein administrativen Seite her ist schon die Lösung, die das Justizministerium gefunden hat, nicht zu verstehen. Aber meiner Ansicht nach ist diese Lösung absolut nicht zu verstehen, wenn man die Lösung von der moralischen Seite der Sache aus betrachtet. (Souhlas na levici.)

Da möchte ich folgendes anführen: Wie ist es möglich, daß man einen Richter des Obersten Gerichtshofes zu dem zwecke beurlaubt, um Direktorstellvertreter der Berg und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau zu werden, daß er also noch immer aktiver Richter bleibt und gleichzeitig Angestellter eines Privatunternehmens. Wie ist es möglich, daß diese beide Stellen miteinander vereinbart sein können? Ich will nicht davon sprechen oder ich muß vielmehr davon sprechen, daß die Berg und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau zahlreiche Prozesse führt, die bis zum Obersten Gerichtshof hinaufgehen.Ich erkenne vollständig die Objektivität. der Richter des Obersten Gerichtshofes an, aber ganz unwillkürlich, ob sie wollen oder nicht, werden die Richter des Obersten Gerichtshofes- beeinflußt, wenn sie wissen, daß hinter ihnen ein Kollege steht, und noch dazu ein so einflußreicher Kollege, ein Personalreferent des Obersten Gerichtshofes, wie es Herr Kolací ist.

Aber weiter, meine Herren. Wir alle haben schon in den letzten Jahren des alten Österreich und mehr noch heute die Flucht der Beamten und Richter insbesondere aus dem Staatsdienste höchst unangenehm empfunden.

Die Kenntnisse, die sich ein Herr im Staatsdienste, erworben hat, gebraucht er aus rein materiellen Rücksichten. Es gibt keine anderen; denn sonst ist mir der Beruf eines unabhängigen Richters lieber als Angestellter eines Unternehmens zu sein, und diese Kenntnisse, die er sich im Staatsdienste angeeignet hat, benützt er, um sie zur gegebenen Zeit in seinem persönlichen Interesse zu fruktifizieren. Und diesem Vorgehen eines hohen Richters leistet das Justizministerium und der Herr Justizminister Vorschub. Welches Beispiel gibt der Herr Justizminister und der Herr Personalreferent des Obersten Gerichtshofes, ein Mann, der, wenn ich nicht irre, heute in der 4. Rangsklasse steht, den anderen Richtern dieses Staates? Auch die werden sich sagen, was dem einen recht ist, muß dem anderen billig sein, und es werden einfach alle nach und nach, einer nach dem andern, bei der schlechten Bezahlung, die unter den heutigen Teuerungsverhältnissen unsere Beamten haben, es werden alle, die fähig sind, entlaufen.

Warum bestellt sich denn eine Unternehmung wie die Berg und Hüttengesellschaft in Mährisch-Ostrau gerade den Richter eines Obersten Gerichtshofes zu ihrem Direktorstellvertreter? Das sind doch Herrschaften, die sehr genau. wissen, was sie machen, und die ihren Vorteil bei allein und jedem genau ersehen. Und hier in diesem Falle haben Sie einen oberstem Richter nur deshalb bestellt, weil sie sich von ihm Einfluß erhofften auf die Regierang, auf die Rechtssprechung, auf die Behörden usw. Wie immer in solchen Fällen werden die hohen Beamten des Staates von Privatunternehmungen nicht ihrer Kenntnisse und ihrer Fähigkeiten wegen angestellt, sondern nur deshalb, weil man sich von ihnen eine Einflußnahme auf die Behörden, auf,die Regierung und, wenn es geht, auch auf die Rechtssprechung erhofft. Und das ist das Unmoralische, das ist das Verderbliche, daß die Regierung einem solchen Vorgehen der Berg und Hüttengesellschaft, eines Privatunternehmens, noch Vorschub leistet. Es mag der eine oder der andere Herr darüber denken, wie er will, und es aus oportunistischen Gründen nicht angenehm empfinden, wenn ich heute darüber spreche. Für uns gelten aber diese Gründe nicht und für Sie sollten sie es noch weniger als für uns. Wir könnten uns ja:sagen, wenn Sie mit aller Gewalt den einzigen Stand, der heute noch im Staate das Ansehen der Bevölkeruung genießt, den Richterstand herabziehen, wird es vor allem zum. Nachteile des Staates, den Sie gebaut haben und errichtet haben, gereichen, dann werden Sie vor allem die Leidtragenden sein - wir auch, aber erst in zweiter Linie - und vorerst Ihre Sache, meine Herren, wäre es, einem solchen Tun des Herrn Justizministers dadurch für alle Zukunft einen Riegel vorzuschieben, daß Sie die Antwort des Herrn Justizministers nicht zur Kenntnis nehmen und damit dem Herrn Minister Ihre Ansicht zum Ausdruck bringen, daß er in diesem Fall unrichtig gehandelt hat, gegen das Interesse des Staates an einer intakten Richter-und Beamtenschaft. Es ist eine ungeheuere Gefahr, daß die Unternehmer nach und nach dem Staate seine Beamte wegnehmen, einerseits die fähigen und tüchtigen, auf der anderen Seite insbesondere die einflußreichen Beamten, diejenigen, von denen sie sich einen Einfluß versprechen. In diesem, Vorgange liegt das Korrupte, das Verderbliche, die Korruption, und das hätte der Justizminister erkennen sollen und nicht fördern dürfen, indem er den Urlaub erteilt hat. Ich wiederhole.Hier handelt es sich nicht um Politik, um keine nationale Differenz. Ich weiß nicht einmal, ob der Herr Kolací ein Deutscher oder ein Èeche ist, ich weiß nicht mehr, als in der Interpellation und in der Antwort enthalten ist, und das, was ich noch erhoben habe. Meine Herren, räumen Sie aber damit auf, sagen Sie jedem Minister dadurch, daß Sie für unseren Antrag, den wir überreicht haben, stimmen, die Antwort des Herrn Justizministers nicht zur Kenntnis zu nehmen, daß so etwas nicht mehr vorkommen darf. Das ist der Sinn unseres Antrages. Ob die Folge unseres Antrages auch sein wird, daß der Herr Justizminister ein wenig früher oder später den Platz räumt, ist für uns nebensächlich, das ist gleichgültig. Die Hauptsache ist, daß für alle Zukunft gesagt sei, so etwas darf in diesem Staate nicht mehr vorkommen.

Da möchte ich Sie doch bitten, die Sache ganz genau zu erwägen, nicht den Versuch zu machen, die Sache auf die lange Bank zu, schieben, nicht, wie schon angekündigt, durch Vrschiebung der Abstimmung die Sache sozusagen versanden zu lassen.Das ist ja Ihre Absicht. Ehe es dann zur Abstiminnug kommt, ist der Herr Justizminister dort an der Stehle, die er sich reserviert hat, ist er wieder Präsident des Obersten Gerichtshofes und nicht mehr Justizminister. Und deshalb ersuche ich Sie, von Ihrem Vorhaben im Interesse der Moral und der Bekämpfung der Korruption in unserem Staate abzulassen. Sie haben allen Grund dazu; denn Sie wissen, daß hier in der kurzen Zeit seit dem Bestande des Staates mehr Korruptionsaffären waren, als sich früher in Jahrzehnten abgespielt haben. Und es wäre Ihre verfluchte Pflicht und Schuldigkeit, diesen Korruptionsaffären ein. Ende zu machen. Es ist eine Korruptionsaffäre und nichts anderes, auch wenn dabei irgendein persönli- cher Vorteil des Herrn Justizministers selbstverständlich nicht die geringste Rolle spielt. Es ist Ihre Sache und Ihre Pflicht, dieser Korruptionsaffäre ein Ende zu bereiten, indem Sie sagen; wir genehmigen das nicht, wir lehnen die Antwort ab, wir billigen sie nicht, und indem Sie das deutlich aussprechen und sich nicht um die Entscheidung herumdrücken, wie Sie es wollen. Sie wollen die Antwort des Herrn Justizministers nicht zur Kenntnis nehmen, Sie wollen es nicht, weil Sie selbst genau wissen, daß Sie diese Antwort nicht zur Kenntnis nehmen dürfen. Aus politischen Gründen - und da vermengen Sie die Politik mit der Moral - wollen Sie aber den Herrn Justizminister nicht vorzeitig zu Falle bringen, und deshalb wollen Sie die Abstimmung vertagen lassen. Ich ersuche Sie, Ihren Plan fallen zulassen und klipp und klar dem Grundsatz der Moral und des Rechtes Folge zu leisten und für unseren Antrag, die Antwort des Herrn Justizministers nicht zur Kenntnis zu nehmen, zu stimmen. (Souhlas u nìmeckých senátorù.)

2. Øeè sen. dr Mayra-Hartinga:

Hohes Haus! Der Herr Justizminister hat seine mehr, langwierigen als überzeugenden Ausführungen, damit eingeleitet, er finde, daß die Behandlung dieser Frage eine Zeitvergeudung für den Senat bedeute. Ich weiß nicht; ob dem Herrn Justizminister eine Kritik darüber zusteht, ob das, was. der Senat zu vehandeln beschlossen hat, als Zeitvergeudung anzusehen ist. Aber ganz abgesehen davon möchte ich doch do Frage der Reinheit des Richterstandes als eine so wichtige Frage der öffentlichen Moral betrachten, daß ich deren. Behandlung in keiner Weise als Zeitvergeudung betrachten kann.

Vor einigen Wochen, oder es sind es vielleicht schon Monate her, hatten wir Gelegenheit, uns mit einer Verordnung zu befassen, die araüf abzielt, die Unabhängigkeit, d. h. die Unversetzbarkeit der Rich ter wieder für längere Zeit außer Geltung zu setzen. Ich habe damals versuch unter Berufung auf Ihren größten Rechtslehrer Anton Randa gegen diesen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit Stellung zu nehmen. Der Vertreter des Justizministeriums hat mir damals in sehr temperamentvoller Weise geantwortet, ich möchte sagen, mit dem bekannten Gassenhauer von der braven Èechoslovakei und dem bösen Österreich. In der Èechoslovakei, nur in der Èechoslovakei sei keine Gefahr für den Richter vorhanden, da alles in schönster und bester Ordnung sei, während Randa sehr gut weißte, daß man im böse Österreich nicht genug für die Unabhängigkeit der Richter tun könne.

Nun, ich muß sagen, nach dem, was wir bisher hier erlebt haben, kommt mir das Lob der Èechosovakei zumindest übertrieben vor, und es ist zumindest bewerkenswert, daß der Herr Justizminister in der langen Reihe von Präzedenzfällen, die er dafür angeführt hat, daß Richter schon in andern Fällen beurlaubt wurden, um Privatstellungen anzunehmen, dabei über den Umsturz nicht zurückgehen vermochte, daß, er also offenbar Fälle aus der österreichischen Geschichte, die ähnlich wären, nicht aufzuzeigen vermag.

Ich behaupte nichtmehr und nicht weniger, als daß Sie mit einem derartigen Vorgehe, mit einer derartigen Korruption des Richterstandes den letzten Faden zerschneiden, der noch diese Republik mit dem Begriff eines Rechtsstaates verbindet. Wir haben ja gerade nicht Anlaß, auch vom Richterstande besonders entzückt zu sein - ich erinnere, nur an den berühmten oder berüchtigten Prozeß über das deutsche Landestheater, der.auch die Tätigkeit der Richter in einem sehr merkwürdigen Licht gezeigt hat immerhin möchte ich aber doch zur Ehre des Richterstandes feststellen, daß der Richterstand der letzte Stand ist, zu dem auch unsere deutsche Bevölkerung noch ein gewisses Vertrauen besitzt, und auch dieses Vertrauen untergraben Sie durch die Art und Weise, wie Sie innerhalb des Richterstandes vorgehen. Denn die Unabhängigkeit des Richtertuns ist die höchste Forderung des demokratischen Staates und in der Geschichte der Unabhängigkeit des Richtertums spiegelt sich der Kampf zwischen echter Demokratie und Absolutismus.

Der Richterstand ist aus dem Volke hervorgegangen. Ursprünglich wurde die Gerichtsbarkeit durch das Volk selbst geübt, schließlich durch Erwählte des Volkes, und die Geschichte ist überall erfüllt von den Kämpfen zwischen dem Volksrichtertum und dein Bestreben der Kaiser und Könige, ach dieses Richtertum in ihre Gewalt zu bekommen. Schließlich hat das Königtum gesiegt und der Richter ward nichts anderes als ein Beauftragter des Königs. Nur in England, der Heimat der wahren Demokratie, hat sich das unabhängige Richtertun behauptet und aus der englischen Praxis hat Montesquieu seine Lehre von der Dreiteilung der Gewalt übernommen, die schließlich gipfelt in dem Gedanken der Unabhängigkeit des Richtertuns. Dieser Gedanke ist Gemeingut der modernen Kulturanschauung geworden, und wer an dieser Idee rüttelt, rüttelt an den Grundlagen der wahren und echten Demokratie.

Die Unabhängigkeit des Richtertums bedeutet nicht bloß Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen, sie bedeutet auch insbesondere Unabhängigkeit gegenüber privaten Beeinflussungen. Niemand aber wird glauben, daß ein Richter der in einer Pri- vatstellünig ist, diesem seinen Brotgeber gegenüber und vielleicht anderen, die mit diesem in enger Beziehung sind die Unabhängigkeit bewahren wird, die man von ihm verlangen muß. Es ist im Gegenteil zu befürchten, daß man den Richter in dieser Stellung verwendet, um seine Unabhängigkeit zu erschüttern. Daß das die richtige Anschauung ist, dafür ist das beste Zeugnis Ihre eigene Verfassung. Ihre Verfassung sagt im § 100 (ète): > Berufsrichter dürfen andere bezahlte, dauernde oder zeitweilige Funktionen nicht versehen, soferne das Gesetz nicht eine Ausnahme festlegt.< Ich wüßte nun nicht, daß, dieser Fall unter. die Ausnahme des Gesetzes fällt und gewiß gilt der Grundsatz, wie er hier ausgesprochen ist, für jeden Beamten. Daß aber die Verfassung gerade den Richterstand in diesem Punkte besonders hervorhebt, beweist, daß man gerade dem Richter gegenüber in diesem Punkte nicht empfindlich genug sein kann und daß diese Empfindung schwer verletzt wird durch das Vorgehen wie es im vorliegenden Falle beobachtet worden ist.

Warum ist in diesem Falle diese entsetzliche Ausnahme vom Grundsatze der Unabhängigkeit gemacht worden? Aus öffentlichem Interesse! Worin soll dieses öffentliche Interesse bestehen? Der Herr Minister sagt in seiner Antwort, daß es sich um einen besonders gefährdeten Punkt der Èechoslovakei handle. Das ist richtig, und ich kann umso unbefangener sprechen, als es sich da ausnahmsweise nicht um die deutsche Gefahr, sondern um die polnische Gefahr handelt. Ich gebe zu, daß es eine sehr heikle Situation ist, und daß man dazu Männer braucht; die dieser Situation gewachsen sind. Daß man gerade den Richter an Punkte stellt, wo es gilt, eine Nation gegen die andere auszuspielen, eine Nation gegen die andere zu schwächen, scheint mir nicht im Interesse der Öffentlichkeit gelegen. Ebenso wirft es - möchte ich sagen - ein schlechtes Licht auf ihre Zustände, wenn es heißt, Sie haben auf den Mann gegriffen, weil Sie wenige Männer wüßten, die der Stelle gewachsen sind. In Ihrer großen Republik haben Sie für solche Stellen nicht Leute genug, sodaß Sie einen Richter seiner Stellung entziehen müssen, um den Privatinteressen zu nützen! Das scheint mir eine höchst bedenkliche Entschuldigung.

Um auf das alte Österreich zurückzukommen. Man hat es im alten Österreich wiederholt mit Mißliebe gesehen, daß gewesene Finanzministers oder Sektionschefs Privatstellungen angenommen haben, nachdem sie den Staatsdienst definitiv verlassen haben. Ich kann mich aber nicht erinnern daß beurlaubte Sektionschefs in Österreich eine solche maßgebende Stelle angenommen hätten. Man hat es unangenehm empfunden, weil man sich gesagt hat, er nützt nun die Kenntnisse, die er im Staatsdienste erworben hat, in seinem Privatinteresse aus. Hier zulande aber ist man in diesem Punkte etwas nachsichtiger geworden. Ich kann mich nicht, auf einzelne Tatsachen berufen. Aber es wird allgemein erzählt, daß es eine ganze Rehe aktiver Beamten gibt, die Verwaltunfgsratstellen: bekleiden. Wenn irgendein Stand, so, muß doch jedenfalls der Richterstand vor solcher Gefahr bewahrt bleiben.

Meine Damen und Herren! Sie betrachten uns als Feinde des Staates, als die, die den Staat bekämpfen. Ich kann ihnen nur wünschen, daß Sie noch mehr solcher Feinde hätten, wie wir es sind. Mir kommt es vor, daß die Feinde dieses Staates viel mehr die Interessen des Staates wahren als die sogenannten. Freunde, für die der Staat nichts anderes ist,als die melkende Kuh. Ich finde diesen Zustand traurig, und wenn es so weitergeht, geht dieser Staat einem moralische Abgrund entgegen. In solchen Fällen pflegen die Römer zu sagen: Caveant coneules, ne quid detrimenti capiat res publica! Wacht Ihr Konsuln, daß der Staat keinen Schaden erleide! Wir müßten sagen: Caveatis, ne res publica consulibus detrimentum capiat! Gebet acht ihr Männer des Volkes, daß nicht der Staat durch Euere Konsuln Schaden erleide! Denn eine solche Verwaltung des Staates die solche Dinge tut, wie diese, gefährdet das Ansehen des Staates nach außen und innen. Aufs diesen Gründen schließe ich mich dem Antrage des Sen. Heller an, daß wir die Antwort des Justizministers als nicht befriedigend nicht zurr Kenntnis nehmen. (Souhlas a potlesk nìmeckých senátorù.)

3. Øeè sen. dr Hellera (viz. str. 161 protokolu):

Hohes Haus! Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Brabec müßten wir eigentlich den Herrn Kolací hier fals Märtyrer feiern. Denn nur aus öffentlichen Interessen, nur zur Wahrung staatlicher Interessen hat Herr Kolací den sehr wenig ertragreichen

Richterdienst aufgegeben und ist in den sehr ertragreichen Privatdienst eingetreten. Etwas anderes hat gar keine Rolle gespielt, er hat es nur getan im Interesse des Staates, um diese gewissen sozialen Momente, auf die ich noch zu sprechen kommen werde; zu berücksichtigen. Herr Kolací ist zur Berg- und HüItengesellschaft gegangen, um dort die Verhältnisse zwischen Unternehmern und Arbeitern, die bis dahin sehr traurige gewesen sein sollen, zu bessern. Wir haben afber nicht gehört, daß sich die Verhältnisse dort seither wesentlich geändert hätten. Wir hören aberununterbrochen, daß gerade in Mährisch-Ostrau Lind gerade bei der Berg und Hüttengesellschaft und gerade seitdem Herr Kolací dort amtiert, genau dieselbe Unstimmigkeit und Unzufriedenheit der Arbeiterschaft dem Unternehmen gegenüber bestehen, daß die Verhältnisse, auch seitdem Herr Kolaci dort ist und das ist heute schor über ein, halbes Jahr - durchaus keine Änderung erfahren haben.

Es ist ja sehr schön, wenn der Herr Justizministet und mit ihm der Herr Kollege Brabec uns diesen Grund als den hauptsächlichsten anführen, weil der Herr Minister glaubt, daß er damit den größten Eindruck auf uns machen wird, daß es nur soziale Momente waren, welche die Bergund Hüttengesellschaft dazu veranlaßt haben, den Herrn Kolací aufzunehmen, und daß es nur soziale Rücksichtm waren, welche den Herrn Minister veranlaßt haben, ihm diesen Urlaitb zu gewähren. Entschuldigen Sie, Herr Minister und Herr Kollege Brabec, kein Unternehmen, am wenigsten dieses Unternehmen, nimmt sich einen Angestellten aus solchen Gründen, und wenn es den Herrn Kolací aufgenommen hat meine Herren, dann nur deshalb, weil es glaubt, daß dieser Mann Einfluß hat. Und das ist es, was ich als Korruption bezeichnet habe. Ich habe nicht den Richterstand als korrupt bezeichnet, da muß ich schon dem Herrn Sen. Dr. Prochazka widersprechen, davon habe ich kein Wort gesagt, daß der Richterstand korrupt wäre. Als Korruption habe ich vielmehr den Versuch der Privatunternehmungen bezeichnet, sich Menschen als Angestellte zu verschaffen, von denen sie annehmen, daß sie Einfluß haben und daß sie in ihrem Interesse diesen Einfluß auf Regierung und Behörden ausüben werden. Alps Korruption habe ich bezeichnet und bezeichne ich noch heute, daß die Regierung, und zwar der Herr Justizminister einem solchen Versuch eines Unternehmens, dadurch daß er dem Beamten einen einjährigen Urlaub erteilt, Vorschub leistet. Das und nichts anderes habe ich als Korruption bezeichnet. Ich weiß sehr genau, daß sich unser Richterstand in diesen fürchterlichen Jahren von allen Ständen am bestem gehalten hat, daß er allen Einflüssen vollständig unzugänglich war. Das weiß ich aus meinem Beruf und das gebe ich heute umumwunden zu. Es ist mir nie eingefallen, etwas anderes zu behaupten. Ich habe von Korruption nur in diesem Zusammenhange gesprochen.

Und nun kommen die Herren und sagen, es sei eine kleinliche Angelegenheit. Wenn die Frage der Moral unserer Regierungsmethode eine kleinliche Angelegenheit ist, dann verzeihen Sie, daß ich von denjenigen, die diesem Ausdruck gebrauchen, schon annehmen kann, daß sie solche Dinge machen. (Veselost.) Aber ich glaube eher, daß die Moral unserer Regierungsmethode eine sehr wichtige Angelegenheit ist und insbesondere in Ansehung all dessen, was in den letzten 21/2 Jahren in diesem Staate vorgegangen ist. Ich könnte Namen in Hülle und Fülle nennen, wodurch dargetan wäre, daß die Behandlung dieser Frage durch die gesetzgebenden Körperschaften eine dringende Notwendigkeit geworden ist.

Dann haben die Herren, - ich will nicht auf alle Einzelheiten, eingehen - von der Freiheit des Richterstandes gesprochen. Meine Herren, ich möchte glauben, daß ein Stand, der so große Privilegien hat, wie der Richterstand, - und dies mit vollem Recht - die Unabsetzbarkeit, die Unäbhängigkeit und die Unversetzbarkeit genießt, auch gewisse Pflichten gegenüber dem Staate hat und daß er in der Freiheit seiner Entschließungen einigermaßen beeinträchtigt ist - da möchte ich schon glauben, daß das auch Pflichten auferlegt. Wir wollen ja die Freiheit der richterlichen Entschließung aber gar nicht beeinträchtigen Wenn Herr Kolací sich entschlossen hat, zur Berg- und Hüttengesellschaft zu gehen, soll man ihm diesen Entschluß erleichtern; denn wenn man ihm den Entschluß erschwert, wird er ein schlechter Beamte sein. Dann, soll man aber tabula rasa machen und ihn aus dem richterlichen Dienste ein für allemal entfernen und ihm nicht noch ein Jahr Bedenkzeit geben, die es ihm ermöglicht, wenn er doch nicht ganz den Wünschender Gesellschaft entspricht oder wen seine Wünsche nicht ganz erfüllt werden, wieder zurückzukommen. Ich meine, daß es ein dringendes Erfordernis gerade unserers Richterstandes ist, daß die Richter nicht solche Ausflüge ins Unsittliche machen, (Veselost.), daß sie nicht auswärts beschäftigt werden wo sie Dinge kennen lernen die ihnen ganz fern bleiben sollen wo sie Einblick gewinnen in gewisse Praktiken, die ein Richter überhaupt nicht einmal von feure kennen soll. Da würde die Vermutung und die Gefahr sehr naheliegend sein, däß >semper aliquid haeret<. Schon deshalb ist es besser, wenn der Richter den Wunsch hat, die Staatsdienst zu verlassen, daß er aus diesem Grunde gehen möge.

Nun hat der Herr Justizminister uns erzählt, daß er eine ganze Reihe - er hat die ungeheuere Ziffer von zehn solchen Fällen genannt - hier vorliegen habe. Es ist ganz bezeichnend, daß er uns nicht eineneinzigen Fall anführen konnte und angeführt hat, wo ein Richter aus rein materiellen Gründen zu einem Privatunternehmen übergetreten ist und dabei einen Urlaub bekommen hat.

Ministr spravedlnosti dr Popelka: Do notariátu!

Sen. dr Heller (pokraèuje): Er hat nur vom Notariat erzählt, wo wir doch wissen, daß zwischen einem Notar, einem halb öffentlichen Beamten, und der Berg- und Hüttengesellschaft in Mährisch - Ostrau, denn doch ein kleiner Unterschied besteht, und ich muß es einigermaßen als, sonderbar bezeichnen, wenn der Herr Justizminister uns zumutet, die Erlangung eines Notariates, und die Stelle eines mit ungefähr 300.000 K jährlich bezahlten Direktors der Berg und Hüttengesellschaft auf eine Stufe zu stellen. Er hat uns nicht einen einzigen Fall nennen können, wo aus solchen Gründen zur Ehre des Riehterstandes sei es gesagt - nicht einen einzigen Fall nennen können, wo etwas derartiges geschehen ist. Nur Herr Kolací, der Personalreferent beim Obersten Gerichtshof, dieser hohe richterliche Beamte, der noch in diesem Moment in die vierte Rangsklasse befördert wird, sodaß man also von einer schweren materiellen Not auch nicht mehr sprechen kann; nur dieser einzige Fall ist uns bekanntgeworden. Und darum haben wir diesen einen Fall in der Form einer Interpellation dem Hause und der Öfentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Dieser eine Fall ist durch die Antwort des Herrn Justizministers, die er mündlich und schriftlich erteilt hat, vollständig auferklärt, daß er durch keine Untersuchung des Justizausschusses mehr aufgeklärt werden kann; es kann niemand mehr dazu sagen als der - entschuldigen Sie den Ausdsruck, er ist nur bildlich gemeint der angeklagte Herr Justizminister selbst. Und deswegen sind die Ausführungen der Herren Kollegen Dìdic, Brabec und Procházka vollständig unrichtig, daß der Justizausschuß noch irgend etwas in dieser Angelegenheit zu erheben hätte Ganz nebensächlich und nur mit zwei Zeilen ist der Fall des Herrn Kolací in der Beschwerde der Richter gegen das Justizministerium überhaupt erwähnt; dieser Fall ist aufgeklärt. Jeder von Ihnen muß sich ein Urteil fällen können und hat sich ein Urteil gebildet und die Mehrheit dieses Hauses hat sich das Urteil gebildet, daß der Justizminister in diesem Falle nicht richtig vorgangen ist, - das haben Sie durch die Annahme unserers Antrages auf Eröffnung der Debatte bewiesen. Wenn Sie aber heute der endgültigen Entscheiduni ausweichen, indem Sie der Vertagung des Antrages zustimmen, geschieht das eben aus politischen Gründen, und da brauchen Sie sich gar nicht auf den Justizausschuß und auf die Klageschrift der Richter gegen das Justizministerium auszureden, das geschieht nur aus politischen Gründen, weil Sie Ihrerseits keine Ministerkrise in diesem Momente haben wollen. Das ist der wirkliche Grund und deshalb ist es gar nicht notwendig, daß Sie adere Gründe vorschützen. Nun, ich meine, daß der Herr Kollege Brabec diesen Staat doch in seiner Festigkeit sehr gering eingeschätzt hat wenn er sagt, daß die Krise des Justizministers geeignet wäre den Staat zu erschüttern. (Senátor dr Brabec: To jsem neøekl!) Das haben Sie gesagt, ich habe es mir sofort notiert: >und daß, wenn wir schon soviel Rücksicht auf den Bestand dieses Staates nehmen wollen, wir nicht eine Ministerkrise hervorrufen sollen<. Das haben Sie Herr Kollege Brabec, gesagt ich glaube, so wenig gefestigt ich diesen Staat erachte, durch die Krise des Justizministers wird er in seinen Grundfesten nicht im geringsten erschüttert. Meine Herren, ob der Herr Justizminister morgen im Amte ist oder nicht, ich glaube, das wird auf den Bestand, die Festigkeit und die Konsolidierung dieses Staates, nicht den geringstem Einfluß ausüben. Das ist so bedeutungslos, wie nur möglich. Deshalb stimmt es auch nicht, wenn Sie uns da irgendwelche Vorwürfe machen, daß wir den Staat gefährden u. dgl. Darum möchte ich Sie noch einmal ersuchen, dem Antrag Sen. Brabec nicht zuzustimmen, vielmehr diesen vollständig aufgeklärten Fall zur Entscheidung zu bringen. So wie der Herr Justizminister einen Prozeß nicht vertagt, wenn der Fall aufgeklärt ist, sondern das Urteil fällt, so fordere ich Sie auf, heute gegen den Herrn Justizminister das gebührende Urteil zu fällen. (Souhlas a potlesk nìmeckých senátorù.)