Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 57. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 11. kvìtna 1921.

1. Øeè sen. dr Hilgenreinera (viz str. 88 protokolu):

Senatoren und Senatorinnen! Der Arbeitslosenfürsorge hat e.9 unter Senat zu verdanken, daß er nicht selbst arbeitslos ist. Wir würden auch noch weiter in Arbeitslosigkeit verweilen, wenn wir heute um sechs Uhr nicht die Frist dem Abgeordnetenhause gegenüber versäumen, wenn wir diese Gesetz nicht erledigen, würden. In unserer glückseligen Pentokratie, da fünf Männer bestimmen, ob die Nationalversammlung, ob wir arbeiten oder feiern sollen. Wir feiern, aber das Volk leidet die Not, und daran sind nicht die Deutschen in diesem Staate schuld, die Èechen, das herrschende Volk ist es, das diese Arbeitslosigkeit -der Nationalversammlung verschuldet hat. Uns Deutschen muß man das Zeugnis geben, daß wir bei allen ernsteren, volkswirtschaftlichen Vorlagen niemals Obstruktion getrieben verfangen, Freilich, daß wir unser Recht verlangen, unser nationales Recht, das ist selbstverständlich.

Man weist in letzter Zeit mit Vorliebe hin auf eine Unhöflichkeit, die angeblich gegenüber höchster Stelle begangen worden ist, und man spekuliert darauf, daß bei den Deutschen diesbezüglich verschiedene Auffassungen seien. Wir waren uneinig, bevor jemand hinaufging, wir waren eing, als er zurückkam und uns meldete, daß droben nicht gesprochen worden ist über das, was wir gefordert haben, sondern über Landesausschußbeisitzerstellen, über Sektionschefs und ähnliche Dinge, die zu einfach und selbstverständlich sind, als daß darüber gesprochen zu werden braucht. WirDeutschen, wir wissen, was wir wollen,und wir hoffen, auch unsere Forderungen durchzusetzen. Wir wollen durchsetzen, daß dieser Staat nicht als Nationalstaat regiert wird, und in die- ser Forderung stimmen wir überein mit den Slowaken, mit den Karpathorussen, mit den Ungarn, kurzum mit allen Minoritätsvölkern in diesem Staate. Wahre Demokratie, die geben Sie, Herr Präsident! Das ist alles.

Aber, meine Herren, ich habe über das Arbeitslosengesetz hier zu sprechen. Das Arbeitslosengesetz ist nicht dringend; das hat die Regierung selbst erklärt. Im Gesetze steht es selbst; denn es ist der Re- gierüng überlassen, wann sie das ArbeitslosenunterstÜtzungsgesetz in seiner jetzigen Form in Geltung treten läßt, Vorläu- fig sind wir angewiesen auf das systemlose Gesetz vom Jahre 1918, ein Gesetz, das zum großen Teile der nötigen Kontrolle entbehrt und deswegen ein Chaos schafft, wie es ein Vorredner kurz vorher hier betont hat. Dass Gesetz ist schon, deswegen nicht dringend, weil es die Beiträge an die Arbeitslosen herabsetzen würde. Das würde eine bedeutende Verschlechterung bedeuten. Aber immerhin wir müssen eine systematische Arbeitslosenfürsorge durchführen lassen, denn der Arbeitslose im gewissen Maßre der bedauernswerteste, den es in der Gesellschaft überhaupt gibt: Ein gesunder Mensch, der arbeiten will und nicht arbeiten kann und von Unterstützung leben muß . . . (Sen. Jarolim: Warum können die Leute nicht arbeiten?) - ich komme noch darauf zu sprechen - und es ist eine direkte Gefahr für die Öffentlichkeit, wenn gesunde, arbeitsfrohe Leute nicht arbeiten können. Da gäbe es nur einen doppelten Weg. Der eine Weg ist die Arbeitslosenversicherung, der andere ist gekennzeichnet durch das Gesetz. Die Arbeitslosenversicherung, sagt die Regierung, ist unmöglich in diesem Staate, einmal weil diesem die staatliche Unterstützung zu hoch kommen und die Finanzkraft des Staates es nicht aushalten würde, und zum zweiten, weil dazu die nötige Organisation nicht geschaffen ist. Deswegen hat sich die Regierung zum Genfer System bekannt, Dieses Genfer System berücksichtigt nur die Organisierten und es setzt sich für den Zuschuß von Seite des Staates zu den Arbeitslosenunterstützungen der Organisationen ein. Das scheint auf den ersten Blick insoferne eine Ungerechfigkeit zu sein. als sämtliche Nichtorsanisierte aus der Unterstützung fallen. Wenn man aber die Nichorganisierten befähigt an den Vorteilen des Gesetzes unmittelbar teilzuniehmen, wie es die Absicht des Gesetzes ist, dann wird diese Unserechtigkeit doch für die nichtorganisierten Arbeiter auf ein geringes Maß herabgesetzt. Nach dem Tenor des Gesetzes soll jeder die Möglichkeit haben bei ieder Organisation seines Standes einzutreten. Es soll dafür keine Beschränkung geben, eine Art von freiwilliger Versicherung bei Gewerkschaften wofür allerdins nicht das volle Recht der Gewerkschaft erreicht au werden braucht, sondern eben bloß das Recht, daß während der Arbeitslosigkeit für ihn gesorgt wird, Das ist der Rechtsstandpunkt.

Um das zu ermöglichen, hat man in das. Gesetz eine Bestimmung aufgenommen, die uns Deutschen nicht einwandfrei erscheint die Bestimmung nämlich, daß die Mitigliedschaff in der Fachorganisation nur gebunden sein kann an die Zugehörigkeit zum Berufe daß jede andere Begrenzung, zum Beispiel die nationale religiöse, sagen wir das Wort christlich ocker deutsch, in den Stahiten von selbst eine Unterstützung von Seite des Staates für die betreffenden Organisierten unmöglich macht, daß also sämtliche Organisationen eine Statutenänderung durchführen müssen, in dem Sinne, daß das Wort >èechisch<, >deutsch<, >christlich< oder wie immer, verschwinden muß, Man hat uns von der Regierung eine Resolution zugestanden, in der es heißt, daß die Regierung bei der Genehmigung der Statuten nur das allernotwendigste beanständen darf. Was im Gesetze steht, kann auch die Regierung nicht zugestehen, und im Gesetze steht, daß im Statut die Mitgliedschaft nur abhängig gemacht werden darf von der Zugehörigkeit zum Berufe. Also wenn heute zum Beispiel ein Verein in seinem Statut hat >für deutsche Handelsgehilfen<, so muß das >deutsch< heraus, wenn es heißt >für christliche Tabakarbeiter<, so muß das >christlich< heraus, und das scheint uns eine unnötige Härte. Deshalb, meine Hochverehrfen, wird der Deutsche parlamentarische Verband Ihnen einen Antrag unterbreiten, es möchte im 1,94 Abs. 1. dort, wo die Mitgliedschaft bestimmt wird, heißen: >Die Mitgliedschaft bei Fachoreanisationen darf bezüglich der Arbeitslosenunterstützung nur an die Zugehörilkeif zum Verband gebunden sein,< Es bleibt diese Unterstützung, es bleiben die Statuten wie bisher bestehen. Es heißt dort weiter, die Gewerkschaft der Christlichsozialen Tabakarbeiter oder Handelsangestellten. Es wird im Statut lediglich die Ergänzung beigefügt, daß die Gewerkschaft zum Zwecke der Arbeitslosenunterstützung alle aufnehmen muß, die dem Beruf angehören. Auf diese Weise wird die odiose Änderung des Statutes vermieden und doc erreicht was man erreichen will, nämlich die Zugänglichkeit zu den Gewerkschaften für einen jeden, der sich in der Gewerkschaft versichern will.

Und noch einen zweiten. Punkt zu ändern möchten wir Ihnen vorschlagen. In demselben Abschnitt heißt es, daß die Gewerkschaften die Organisationen aus wichtigen Gründen bestimmen können, daß einer bloß bezüglich der Arbeitslosenunfersfützung Mitglied der Gewerkschaft sein kann. Wer bestimmt aber diese wichtigen Gründe? Natürlich die Behörde, welche das Statut genehmigt. Meine Hochverehrfen, auf diese Weise wird unserer Auffassung nach den Behörden ein zu großer Spielraum gewährt, es genügt, wenn diese Worte ausgeschaltet sind und es einfach heißt: Die Gewerkschaft kann bestimmen, daß es bloß Mitglieder gibt, welche ihr lediglich zum Zwecke der Arbeitslosenunterstützung angehören, also gleichsam Versicherte für den Fäll der Arbeitslosigkeit. Das ist eine Sache, die Ihnen allen sympathisch sein kann. Sie brauchen nicht darauf zu bestehen, diese Worte im Kontexte zu belassen.

Was den § 7 anbelangt, so stehen, wir auf den Standpunkt, den der Senat auch zu dieser Frage eingenommen hat. Wir haben den Eindruck, daß aus der Vorlage geradezu ein Stück Herz herausgeschnitten wird, wenn man auf :der einen Seite das Genter System akzeptiert, auf der anderen Seite aber, wo die Klippe kommt, wo bestimmt werden soll, was der Staat an Beträgen zur Unterstützung der Organisationen zu leiste hat, es einer Regierungs- verordnung Überlassen wird, zu bestimmen, was die Regierum einzelnen Gewerkschaften etwa geben will. Damit schwächere Gewerkschaftsorganisationen auch einigermaßen berücksichtigt werden können, genügt es nach unserer Auffassung, daß man dem vierten Abschnitt des Paragraphen die Bestimmung des Abgeordnetenhauses für die Nachkriegszeit hinzusetzt und der Regierung erlaubt ausnahmsweise auch einmal einer schwächeren Gewerkschaft, die es nicht mehr ertragen könnte, einen höheren Betrag zu geben, als sie selber den Versicherten zahlt, resp, zahlen kann. Auf diese Weise scheint es uns, daß soziale Gerechtigkeit in entsprechender Weise geübt und eine Härte vorn Gesetze weggenommen wird, die wir beklagen würden Im übrigen haben wir schon im Sozialpolitischen Ausschuß Wert darauf gelegt, daß die Ge- werkschaften und Organisationen in die Lage versetzt werden, rechtzeitig die Arbeitlosenunterstützung auszuzahlen, und deshalb legen wir einen Resolutionsantrag vor, der sich übrigens mit den Ausführungen des Referenten deckt (ète): >Die Regierung wirf aufgefordert, den Gewerkschaften, bzw. den Fachorganisationen die nötigen Vorschüsse zur Verfügung zu stellen, damit diese Fachorganisationen zur rechten Zeit die Arbeitlosenunterstützung auszahlen können.< Man hat die Erfahrung gemacht, daß die Regierung da und dort Schulden macht, die den Organisationen ungeheuer drückend werden, den Zweck der Organisationen geradezu vereiteln!

Meine Hochverehrten! Das sind die allgemeinen Änderungen, die wir zu beantragen uns erlauben und um deren Annahme wir Sie bitten. Im Ubrigen besteht kein Zweifel: Die beste Arbeitslosenunterstützung ist eine gesunde Wirtschaftspolitik, und das ist eben der Punkt, der vorhin hier berührt worden ist. Woher kommt zum Teile - zum Teile, nicht ganz - die große Arbeitslosigkeit auch in unserem Staate und weshalb droht sie mit jedem Tage größer zu werden? Wegen der falschen Wirtschattspolitik, die in diesem Staate gemacht wird, weil man wirtschaftliche Fragen nicht wirtschaftlich, sondern nach allen möglichen anderen politischen, nationalen u. dgl. Rücksichten löst. Das ist ein falscher Weg, und solange sie diesen Weg gehen, wird der Arbeitslosen immer mehr sein. Darum, meine Hochverehrten, erst einen gesunden Staat, dann wird die Wirtschaft von selbst gesunden und die Arbeitslosigkeit wird abnehmen, und die großen Lasten, die wir der Gemeinschaft durch das heutige Gesetz aufladen, werden: in dein Maße abnehmen, in dem der Staat sich selbst zu einer gesunden Wirtschaftspolitik bekennt. Wenn der Deutsche parlamentarische Verband heute für diesen Antrag stimmt, dann sind wir uns bewußt, daß wir auch zu gleicher Zeit einen Akt der Opposition gegen die Regierung begehen, insoferne wir stimmen für die unglücklichen, sich stets mehrenden Opfer einer unglücklichen Politik dieses Staates. (Souhlas u nìmeckých senátorù.)

2. Øeè sen. dr Herzigové (viz str. 91 protokolu):

Hohes Haus! - Die Frage der Arbeitslosenfürsorge war schon vor dem Kriege in Europa eine der wichtigsten Fragen und jetzt ist wohl deren richtige Lösung für jeden Staat von schwerwiegendster Bedeutung Die Arbeitslosenfüsorge nur als eine Folge des Kapitalismus zu erklären, obzwar sie mit demselben ja sicher innig verbunden ist, erscheint als zu einseitig: denn die bestehende Übervölkerung der Kulturstaaten bildet wohl mit einen >ausschlaggebenden Faktor. Schon heute können wir mit Bestimmtheit damit rechnen, daß bei Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage große Verschiebungen von Menschenmassen stattfinden werden, welche Europa, besonders Deutschland, nicht mehr imstande ist zu beschäftigen. Denn Deutschland hat durch den Frieden von Versailles seine Kolonien verloren und seine Industrie ist verkleinert und schwer geschädigt worden. Auch in, Rußland sehen wir selbst jetzt eine Loslösung bodenständigen Menschenmassen, welche trotz aller Erlässe und Dekrete der Sowjetregierung nicht eingedämmt werden kann und ganze Länderstrecken entvölkert, Zeichen. von Völkerwanderung, die zu .denken und zu fürchten geben. So erscheint die Übervölkerung nach Keynes schon mit als ein Kriegsgrund und auch bei der Arbeitslosigkeit als wichtiger Faktor.

Dem Ruf nach Brot gesellt sich der Ruf nach Arbeit, nach gesicherter Arbeit zu, Und der Arbeiter hat ein Recht auf Arbeit, daran wollen wir festhalten. Die Krisen der Arbeitslosigkeit, abhängig von dem schwankenden Bedarf der spezialisierten Industriezweige, haben schon in Vorkriegszeiten zur Fürsorge für die Arbeitslosen gedrängt. Schon vor 90 Jahren hat Simonde de Sismondi vorgeschlagen, de Unternehmer nach ihren Genossenschaften zu organisieren und sie für die Erhaltung aller feiernden Arbeiter ihres Gewerbezweiges aufkommen zu lassen. In der Schweiz, Belgien, England und Deutschland haben sich dann die Gewerk schalten mit der Arbeitslosenfürsorge beschäftigt. Die Arbeitslosenfürsorge hat nach ihren eigenen Worten den Gewerkschaften viel genützt durch die Steigerung ihres Ansehens bei den Arbeitern durch die innere Kräftigung des Mitgliederstandes:, Die Arbeitslosenversicherung hat ein großes unaufschiebbares Interesse für die Gesellschaft, nicht bloß für die Arbeiterklasse.

Der vorliegende Gesetzantrag sucht dem gerecht zu werden. Er ist auf dem Genter System aufgebaut; das als solches gut ist, und für normale Verhältnisse zugeschnitten, aber unseren gegenwärtig außerordentlichen Zuständen nicht angemessen erscheint. Außerordentliche Zeiten verlangen außerordentliche Maßnahmen, die man nicht so leicht festlegen kann, die gleitenden Charakter tragen müssen, angepaßt den schwankenden Verhältnissen. Zu bekämpfen ist der Anschluß an die Genossenschaften und Gewerkschaften, was auf alle nicht in bestimmter Richtung organisierten Arbeiter einen, übermäßigen Koalitionszwang ausübt.

Warum hat man nicht den Antrag berücksichtigt, der im Abgeordnetenhause vorgebracht wurde, wo die Versicherungskosten zu einem Drittel von den Unternehmern, zu einem Drittel vom, Staate zu stellen waren? Gegen das Halbpart finit den Gewerkschaften jedenfalls ein Vorteil. Ich kann mir auch nicht denken, daß die Gewerkschaften auf diese enorme Mehrbelastung Wert Legen, da sie ja selbst versichern, daß sie heute so gekräftigt sind, daß, sie auf die Arbeitslosenversicherung ohne jeden Schaden verzichten können. Die Gewerkschaften dachten an eine Verminderung der Ausgaben, um aktionsfähig zu bleiben, und haben selbst in Kopenhagen auf dem Gewerkschaftskongreß vom Jahre 1910 die Staatsversicherung der Arbeitslosen, verlangt. Die Gewerkschaften werden auch mit ihren eigentlichen. Zwecken bald in Konflikt geraten. Die Taktik ihrer Streiks. fordert als Vorbereitung gewerkschaftliche Aktionen, das Aufhören des Angebotes der Arbeitskraft, künstlich erzeugte territoriale Verschiebung der Arbeitermassen etc.

Darin ist mit der Arbeitslosenfürsorge der Arbeitsnachweis innig verbunden. Dafür genügen die Bezirks und Gemeindestellen derzeit absolut nicht. Es muß dafür gesorgt werden, daß diese Frage gleichzeitig und erschöpfend gelöst wird. Wie schwierig sich dieselbe gestalten wird, wissen die Eingeweihten selbst am besten.

Wenn wir den neuesten Erlaß über die Arbeitslosenunterstützung vom März durchlesen, treffen wir auf eine Bestimmung, welche besonders die Frauen schwer trifft. Es heißt darin (ète): >Punkt a): Alle jüngeren ledigen Personen, welche nicht für andere Familienangehörige zu sorgen haben, insbesondere ledige Frauen, sind von der Arbeitslosenunterstützungr ausgeschlossen.< Erstens fehlt eine Bestimmung für >jüngere Personen<, die Bestimmung der Jugendlichen geht bis zum 21. Jahr, die eo ipso ausgeschlossen sind. Wenn man nun auch annehmen kann, daß alle ledigen Mütter ausgeschlossen sind wenn sie für ein oder mehrere Kinder zu sorgen haben, so frage ich Sie, was alle jene Frauen machen sollen, welche seit ihrer frühesten Kindheit in der Fabrik stehen und für andere Arbeit nicht mehr recht tauglich sind, Man will damit diese Frauen der Haus- und Landarbeit zuführen. Ich glaube, daß dies nicht geht, und bei dem hohen Prozentsatz der weiblichen, Arbeiterschaft, besonders in der Textilindustrie, erscheint dieser Erlaß ebenso hart wie ungerecht. Es gibt besonders in den größeren Industriestädten Frauen, welche Fabriksarbeit leisten, in Quartieren ohne Familie leben, und welche dann, jeglicher Lebensmöglichkeit beraubt, nicht einmal ihr Nachtlager bezahlen können. Die Erlässe haben diesen Faktor zu berücksichtigen, dies kann und muß energisch verlangt werden, und wird auch von uns verlangt, Alle Arbeitslosigkeit aber ist an der Wurzel zu bekämpfen, indem man eben dieselbe dort sucht, wo sie die eigentliche Ursache hat.

Die Arbeitslosigkeit ist möglichst einzuschränken, nicht, durch Aberkennung des Rechtes der Versorgung in Erlässen bei schon vorhandener Arbeitslosigkeit. Solange Sie, hohes Haus, nicht Mittel und Wege finden, die geradezu wahnsinnige Wirtschaftspolitik des Staates zu hindern, werden wir auf keine Besserung in der Industrie rechnen können. Jede Schädigung der Industrie ist Schädigung der Arbeiterschaft, ist Vermehrung der Arbeitslosigkeit. Vollbeschäftigte. Industrie und weitgehende Arbeitsmöglichkeit sind nicht zu trennen. Wenn man glaubt, durch Schädigung der- deutschen Industrie etwas für die èechische Industrie zu gewinnen, so irren diese schöpferischen Machthaber, denn diese Erfolge sind' künstliche, nur scheinbare. Wirklich aber ist: Schwerste Schädigung des Staatshaushaltes, der Volkswirtschaft. Es ist alles daran. zu setzen, daß die Industrie wieder gekräftigt wird, die sie schädigenden Verfügungen zurückgezogen, Absatzgebiete für dieselbe zurückerobert oder neugeschaffen werden, damit unsere Arbeiter wieder Arbeitsmöglichkeit und Lebenssicherheit gewinnen können, Dann werden wir am besten für die Arbeiter gesorgt haben und unsere Arbeitslosenfürsorge können wir dann auf festen, besseren Fundamenten aufbauen. (Potlesk.)

3. Øeè sen. Jarolima (viz str. 96 protokolu):

Hoher Senat! - Die Vorlage, die eben zu Beratung steht und nach der die Arbeitslosenunterstützung eingeführt werden soll, wäre, wenn sie so beiläufig vor 25 Jahren im alten Österreich eingebracht worden wäre, ein ganz wesentlicher Fortschritt gewesen, weil sie zu einer Zeit gekommen wäre, wo eben roch der gewaltige Kampf zu führen war, ob von staatswegen überhaupt die Arbeitslosenunterstützung eingeführt werden soll, nämlich zu jener Zeit, als erstmalig das Genter System -aufkam und eine größere Stadt anerkannte, daß die Arbeitslosenunterstützung auch von staatswegen oder von den Kommunen geleistete werden soll, Zu jener Zeit hat es sich noch ereignet, daß im alten Österreich Arbeiter, die von der Gewerkschaft Arbeitslosenunterstützung erhielten, als subsistenzlose Landstreicher behandelt wurden.

Seither hat sich manches gewandelt. Der Streit geht nicht mehr. darum, ob die Arbeítslosenunterstützung' anerkannt werden soll oder nicht, sondern gestritten wird nur noch um das.Maß. Man ist sich vollständig darüber klar, daß die Entwicklung der Dinge so weit, fortgeschritten ist, daß es keinen Menschen mehr geben kann, der öffentlich den Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung estreiten kann, so daß also das Genier System, wenn es auch eingeführt werden soll, eine Abschwächung des eigentlichen Wesens der staatliehen Arbeitsfürsorge ist. Wir deutschen Sozialdemnokraten sind daher ganz selbstverständlich dafür, daß die zwangsweise Arbeitslosenversicherung eingeführt wird, und in Anbetracht dessen wäre es uns viel sympatischer gewesen, wenn die Regierung der Nationalversammlung auch eine diesbezügliche Vorlage unterbreitet hätte. Leider ist das nicht geschehen. Wenn aber auch diese Erkenntnis bestanden hätte, daß die Zwangsversicherung unerläßlich notwendig ist, wäre dies durchaus keine Übereilung gewesen, keine allzugroße sozialpolitische Himmelstürmerei, aus dem einfachen Grunde nicht, weil wir heute schon eine Reihe von Staaten haben, wo die Zwangsversicherung durchgeführt ist. Wir haben zunächst, die Zwangsversicherung in England, wo beiläufig 13 Millionen Menschen der Zwangsversicherung unterworfen sind, wir haben die Zwangsversicherung in Deutschösterreich, und wir meinen schon, daß das, was man sich sozialpolitisch in dem armen Deutschösterreich leisten kann, wohl auch bei uns in diesem Staate möglich wäre. In Deutschland ist die Arbeiterversicherung durch eine Verordnung geregelt, aber auch diese kommt beiläufig der Zwangsversicherung nahe. Wir haben diesen Standpunkt auch im sozialpolitischen Ausschuß des Senates vertreten. Leider sind wir nicht durchgedrunken. Der Senat hat sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß zunächst das Genfer System durchgeführt werden solle. Insbesondere aber sind wir auch deshalb nicht durchgedrungen, weil sowohl der Herr Minister für soziale Fürsorge, als auch die andern Herren Vertreter der beteiligten Ministerien mit aller Entschiedenheit erklärt haben, daß es für absehbare Zeit nicht möglich ist, die staatliche Zwangsversicherung einzuführen, u. zw. zunächst aus zwei Gründen. Es wurde erklärt, daß erst der allgemeine Aufbau der Alters und Invaliditätsversicherung durchgeführt werden müsse, damit organisatorisch die Organe bestehen, die dann die Arbeitslos-enversich.erung-verwalten, und überdies habe dermalen der Staat nicht die Mittel, die finanziellen Kosten der Arbeitslosenversicherung zu tragen. Dieses letztere Argument -ich werde noch darauf zurückkommen - ist wohl das auerschlechteste. Entweder ist man imstande, die Arbeitslosenfrage in der Weise zu bereinigen, daß es keine Arbeitslosen gibt, dann. braucht man keine Arbeitslosenunterstützung, oder es gibt Arbeitsloge, dann muß nach diesem oder jenem System die Arbeitslosenunterstützung gewährt werden.

Wie bereits ausgeführt, hat sich der Sozialpolitische. Ausschuß des Senates den Argumenten der Regierung angeschlossen. Diese Frage ist schon vorher im Abgeordnetenhause verhandelt worden und das Sonderbare war nun; daß das Abgeordnetenhaus diese Vorlage so. verwässert hat, daß das Genier System eigentlich auf den Kopf gestellt worden ist. Die Parteien, die im Abgeordnetenhause dafür gestimmt haben, daß der 7 der Regierungsvorlage abgeändert werde und eine ganz neue Fassung erhalte, haben offenbar daran gedacht, daß die Gewerkschaften mehr oder weniger Vörteile daraus ziehen könnten. Das ist durchaus nicht der Fall; denn die Gewerkschaften brauchen das Zugmittel des Genier Systems nicht, sie beruhen nicht darauf, die Gewerkschaften sind aus anderen Ursachen begründet worden. So- lange es eine privatkapitalistische Ausbeutung geben wird, solange werden auch die Gewerkschaften in ihrer gegenwärtigen. Form und Gestalt, bestehen, ob nun das Gemter System durchgeführt wird oder nicht, Die Herren jener Parteien, die diese Vorlage im Abgeordnetenhause verwässert haben, haben trotz aller Feindschaft gegen die Gewerkschaften die Tatsache nicht aus der Welt schaffen können, daß die Ge- werkschaften bleiben, was sie früher gewesen sind.