3. Øeè sen. dr. Spiegela:
Hohes Haus! Es ist gewiß ein höchst undankbares Geschäft, Senator zu sein, und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen, was im Abgeordnetenhause beschlossen worden ist. Aber es ist noch in ganz besonderem Maße undankbar, deutscher Senator zu sein, und im vorhinein zu wissen, daß alle Anträge, die man stellt, von dem gleichen Schicksale betroffen werden. Das Schicksal wird vom, Hohen Olymp herab verkündet mit den Worten.:>To je men¹ina.< So handelt es sich bei den Reden, die wir halten, eigentlich nicht um die Erzielung unmittelbarer parlamentarischer Erfolge, als vielmehr darum, Ihnen, meine Herren von der èechischen Seite, immer wieder ins Gewissen zu reden und Sie von der ganzen Sinnlosigkeit und Zweckwidrigkeit-ich will gar nicht sagen Ungerechtigkeit, denn an Ihre Gerechtigkeit appellieren wir nicht; sondern an Ihren gesunden Verstand-uns gegenüber zu überzeugen, in der schwachen Hoffnung, es möge sich doch endlich der Spruch bewähren: Gutta cavat lapidem, steter Tropfen höhlt den Stein, Und zu einem solchen Versuch bietet der Brünner Vertrag reichlich Anlaß. In der Debatte zur Regierungserklärung wurde vom deutscher Seite der Friedensvertrag von, St. Germain einer scharfen Kritik unterzogen. Herr Koll. Jesser hat von einem Pfuschwerk gesprochen und Herr Koll. Luksch hat den Ausdruck Schandwerk gebraucht. Er wurde dafür zur Ordnung gerufen und ich werde mich hüten, diesen Ausdruck zu wiederholen. Aber was die oppositionellen Abgeordneten oder Senatoren sagen, das wird ja nicht sehr hoch bewertet. Viel merkwürdiger ist die Kritik, die von èechischer Seite an dem Friedenswerk von St, Germain geübt wird, und da ist es für uns eine gewisse Genugtuung, in der Regierungsvorlage zum Brünner Vertrag zu lesen, daß die Bestimmungen des Friedensvertrages unvollständig, ungenau und bis zu einem gewissen Grade bestritten sind. Auch stehe der Friedensvertrag mit dem gleich zeitigem Sondervertrag, den die 5 Hauptmächte mit der Èechoslovakei geschlossen haben, in Widerspruch. Im Berichte des ständigen Ausschusses werden diese Beschuldigungen wiederholt und es wird hinzugefügt, der gegenwärtige Zustand stelle rechtlich eine Anarchie dar. Und damit wird doch in Wahrheit auch von Ihrer Seite das Friedenswerk als Pfuschwerk bezeichnet, wenn Sie auch das ehrliche deutsche Wort vermeiden und es durch höflichere Wendungen der èechoslovakischen Diplomatensprache ersetzen. Über Worte wollen wir nicht streiten. Aber die Wahrheit ist, daß Sie sich selbst genötigt sehen, den Frieden von St. Germain zu verleugnen. Wie wurde dieser Friede von èechischer Seite begrüßt! Wie wurde die Gerechtigkeit und Weisheit der Entente, ja sogar ihre stilistische Meisterschaft gefeiert! Als ich im vorigen Jahre in einem Zeitungsartikel die Frage der Staatsbürgerschaft nur nebenhin gestreift und sie als noch nicht geklärt bezeichnet hatte, da wurde mir seitens eines Mitgliedes der damaligen Revolutionsversammlung, welches auch jetzt wieder dem Senat angehört, erwidert, für mich hätten die Männer der Entente umsonst alle Stilkunst aufgewendet, um einen einwandfreien Text zu erzielen. Heute wissen wir, was wir von dieser Stilkunst zu halten haben. Rechtliche Anarchie, so wird ausdrücklich versichert, wurde in St, Germain heraufbeschworen, Die Verfasser des Friedensvertrages haben es unternommen, Verhältnisse zu regeln, die sie nicht überblickten und beherrschten. Und heute müssen die Nachfolgestaaten unmitelbar mit einander in Verbindung treten, um an Stelle unvernünftiger und zweckwidriger Bestimmungen vernünftige und zweckentsprechende zu setzen. Das ist tatsächlich die Grundlage, das ist der Zweck des Brünner Vertrages. Sie werden die gleiche Erfahrung machen und den gleichen Weg einschlagen müssen bei allen möglichem anderen Fragen. Ich stimme dem Herrn Vorredner vollkommen bei, wenn er bemerkt, daß es sich hier nur um eine stückweise) Ergänzung oder Abänderung des St, Germainer Vertrages handelt, daß zwei Angelegenheiten herausgerissen worden sind:, die Staatsbürgerschaft und der Minderheitsschutz, und daß noch eine ganze Menge anderer Fragen der gleichen Regelung bedürfen. Sie wissen ja auch, daß in der Kriegsanleihefrage das Diktat von St. Germain sich als vollkommen unzureichend erwiesen hat. Sie werden sich überzeugen, daß insbesondere das Verhältnis zu uns nicht in St. Germain und nicht in Paris oder London geregelt werden wird, sondern daß es innerstaatlich geregelt werden muß, daß wir uns miteinander ausgleichen müssen, wenn wirklich ein Ausgleich erzielt werden soll. Vorläufig stehen Sie noch auf dem Standpunkt jenes Richters, der eine Streitsache in der Art erledigte, daß er zu Protokoll gab; >Hierauf wurden die Parteien verglichen,< Ihre Presse hat zwar schon vor längerer Zeit die Parole ausgegeben: >Wir sind ausgeglichen.< Aber das war eine reine Spiegelfechterei. Wir sind nicht ausgeglichen, weil Sie noch nicht die Spur eines Ausgleichsversuches unternommen haben. Kehren wir zum Brunner Vertrag zurück! Ich billige vollkommen, daß Sie sich vom St. Germainer Vertrag emanzipieren und gutzumachen suchen, was die Entente schlecht gemacht hat. Nur darf das nicht so geschehen, daß Sie gerade das einseitig preisgeben, was in St. Germain zu unseren Gunsten geschaffen wurde, nämlich den Minderheitsschutzvertrag.
Dieser Vertrag legt der èechoslovakischen Republik Verpflichtungen auf, die durch einen einseitigen Akt des Verpflichteten natürlich nicht beseitigt werden dürfen. Und das geschieht durch den Brünner Vertrag, beziehungsweise das versucht der Brünner Vertrag, Der Brünner Vertrag ändert den Minderheitsschutzvertrag ab, der zwischen der Èechoslovakei und den 5 Hauptmächten abgeschlossen wurde durch ein Übereinkommen zwischen der Æechoslovakei und Österreich, Das ist natürlich juristisch ein Unding und eine rechtliche Unmöglichkeit, Es geht nicht an, einen Vertrag, den Hinz und Kunz miteinander abgeschlossen haben, abzuändern durch einen Vertrag zwischen Hinz und Hans, Was Hans sagt, ist volliständig gleichgiltig, Hinz kann aber nicht einseitig sich von den Verpflichtungen lossagen, die er Kunz gegenüber eingegangen ist, und auf die Kunz Anspruch hat. Wäre das zulässig, dann herrschte sicherlich auch weiterhin und immer eine rechtliche Anarchie, Dann hätte der Abschluß von Verträgen überhaupt keinen Sinn mehr. Darum habe ich im ständigen Ausschuß gegen die Genehmigung des Brünner Vertrages gestimmt und werde auch jetzt dagegen stimmen. Wollen Sie die rechtlichen Einwände gegen den Vertrag beseitigen, dann müssen Sie den Vertrag zu einem Vertrag ausweiten, an dem auch die fünf Hauptmächte als Signatarmächte des Minderheitsschutzvertrages beteiligt sind. Im Artikel 31 des Vertrages wird erklärt, daß die Verträge von St. Germain unbeschadet des Brünner Vertrages weiter gelten sollen. Tatsächlich ist das eine leere Phrase, Es gibt nur ein Entweder-Oder, Entweder die alten Verträge von St, Germain gelten unverändert weiter, dann gilt der neue Vertrag nicht, oder es gilt der neue Vertrag, dann ist es undenkbar, daß die alten Verträge ebenso, wie sie abgeschlossen worden sind, weiter gelten. In sachlicher Hinsicht beschweren wir uns gerade so wie die deutschen Sozialdemokraten, die bereits gesprochen haben über die Bestimmungen, die der Vertrag dem Minoritätenschutz widmet. In ihrer vollkommenen Verständnislosigkeit für alle österreichischungarischen Fragen hat die Entente eine Schablone verwendet für die Behandlung der Minderheiten, welche in gleicher Weise für die Èechoslovaken in Wien, wie für die deutsche Bevölkerung in der Èechoslovakei gelten soll. Jeder, der die Verhältnisse auch nur oberflächlich kennt und nicht böswillig urteilt, weiß, daß hier zwei Größen einander gleichgestellt werden, die durchaus verschieden sind; Die Deutschen in Reichenberg, Leit-meritz, Eger und Außig sind keine Minderheiten, sie sind eine Mehrheit und auch wir Deutschen in Prag lassen uns nicht
Wohl aber muß ich mich mit der formelen Seite des Vertragsgenehmigung beschäftigen. Der Antrag des ständigen Ausschusses besteht aus drei Punkten und es ist der zweite Punkt, den ich hier herausgreifen muß. Dieser zweite Punkt enthält die Aufforderung an die Regierung, den Vertrag in der Gesetzessammlung kundzumachen. Meiner Auffassung nach ist eine solche Aufforderung vollkommen überflüssig, denn über die Frage, ob und wie Staatsverträge kundzumachen sind, darüber gibt es ja Vorschriften, Das Gesetz vom 13. März 1919, Nr. 139 der Gesetzessammlung, sagt ausdrücklich, daß in die Gesetzessammlung Staatsverträge einzureihen sind. Wozu da eine besondere Aufforderung an die Regierung notwendig ist, weiß ich nicht. Nun allerdings, dieses Gesetz vom 13. März 1919 wird nicht immer befolgt, wie es ja überhaupt eine Eigentûm lichkeit dieses Staates ist, daß man Gesetze erläßt, die nicht befolgt werden. Ich meine nicht Gesetze, die die èechische Mehrheit erläßt und die die bösen Deutschen nicht befolgen, sondern Gesetze, die die Èechen selbst nicht befolgen. Was ich hier speziell hervorheben will, ist, daß die Regierung es in pflichtwidriger Weise bis heute unterlassen hat, die Friedensverträge selbst in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Friedensvertrag mit Deutschland ist bereits am 10. Jänner 1920 in Kraft getreten. Der Friedensivertrag, mit Österreich und der Minderheitsschutzvertrag werden demnächst wirksam werden, aber diese Verträge fehlen noch immer in der Gesetzessammlung, Der Regierungsvertreter hat im Ständigen Ausschuß diese merkwürdige Unterlassung außerordentlich leicht genommen und hat sich dabei auf technische Schwierigkeiten berufen. Ich frage aber, ob man diese Berufung gelten lassen kann. Man sollte trachten, in so wichtigen Dingen die technischen Schwierigkeiten zu überwinden, und wenn Herr Professor Hobza im Ständigen Ausschuß bemerkt hat, man arbeite noch immer am tadellosen èechischen Text der Verträge, so ist das eigentlich noch bei weitem merkwürdiger. Es ergibt sich daraus, daß es offenbar schwieriger ist, die Friedensverträge ins Èechische zu übersetzen, als in irgend eine andere Sprache, denn in allen anderen Sprachen sind die Verträge schon tadellos übersetzt, weiters, daß derjenige Text, den die Revolutionsversammlung akzeptiert hat, offenbar unbrauchbar ist. Es wirft ein eigentümliches Licht auf das ganze Vorgehen bei Genehmigung der Verträge, Ich kann nicht annehmen, daß die Mehrheit der Revolutionsversammlung den französischen Text gelesen und studiert hat, sie muß sich ihre Meinung wohl auf Grund des schlechten èechischen Textes gebildet haben. Mit den èechischen Texten ist es überhaupt so eine eigene Sache. Ich. habe seinerzeit in einem Zeitungsartikel und jetzt wieder im Ständigen Ausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß der Artikel 2 des Brünner Vertrages ursprünglich deutsch verfaßt und aus dem deutschen Texte schlecht und unverständlich ins Èechische übersetzt worden ist. Der Bericht des Ständigen Ausschußes hebt dies auch tatsächlich hervor. Ich erwähne das nur, um zu zeigen, daß der deutsche Text zum Verständnis des èechischen Textes herangezogen werden muß. Beide sind nach den Bestimmungen des Vertrages gleich authentisch und der Vertrag enthält auch die Bestimmung, daß der Text des Vertrages in die Gesetzessammlung in beiden authentischen Texten, in beiden authentischen Sprachen publiziert werden muß. Und darum habe ich auch schon im Ständigen Auschuß den Antrag gestellt und wiederhole ihn heute nochmals, daß man der Regierung, wenn man ihr überhaupt den besonderen Auftrag erteilt, den Vertrag in der Gesetzessammlung zu publizieren, was ich für überflüssig halte, auch noch aufträgt, ihn in beiden Texten zu publizieren. Und damit ist gemeint, daß der deutsche Text auch schon in der èechischen Ausgabe der Gesetzessammlung Aufnahme finden muß. Der Regierungsvertreter Professor Hobza hat mir im Ständigen Ausschuß entgegengehalten, daß sich dieser Vorgang ohnedies von selbst versteht, und daß darum der Regierung nicht besonders ein solcher Auftrag erteilt werden muß. Nun, gewiß versteht es sich von selbst, aber die Publikation als solche versteht sich auch von selbst. Wenn aber der Regierung das Selbstverständliche aufgetragen wird, ist nicht einzusehen, warum ihr auch nicht gleich aufgetragen werden soll, beide Texte zu veröffentlichen. Mein Antrag wurde im Ständigen Ausschuß abgelehnt, Ich glaube, daß es sich doch empfiehlt, in solchen Fragen uns Deutschen entgegen zu kommen, und ich bin sehr neugierig, ob auch in Bezug auf diesen ebenso gerechten wie harmlosen Antrag das Urteil lauten wird: >To jest men¹ina.< Und nun noch ein etwas heikler Punkt, weil es sich um juristische Fragen handelt, die selbst Fachmännern Schwierigkeiten bietet, und ich will mich dabei nur auf das Notwendigste beschränken. Es ist bekannt, daß der Brünner Vertrag im Widerspruch steht mit dem von der Revolutionsversammlung beschlossenen Verfassungsgesetz über die Staatsbürgerschaft. Das ist unbestritten und zugegeben. Nun können Verfassungsgesetze nach der Verfassungsurkunde, die Sie selbst gemacht haben u. zw. nach Artikel l des Einführungsgesetzes nur wiederum durch Gesetze geändert werden. Es heißt im Art. l des Einführungsgesetzes der Verfassungsurkunde Absatz 2: >Die Verfassungsurkunde und ihre Bestandteile können nur abgeändert werden durch ein Gesetz, welches als Verfassungsgesetz bezeichnet wird.< Eine andere Möglichkeit, die Verfassung zu ändern,, besteht nicht, u. zw. können Verfassungsgesetze nach einer späteren Bestimmung der Verfassungsurkunde nur mit 3l5 Mehrheit geändert werden. Darum hat die Regierung beantragt, und der Ständige Ausschuß hat sich diesem Antrage! in seinem schriftlichen Bericht angeschlossen, daß der Vertrag mit 3/5 Mehrheit angenommen wird. Ich weiß nicht, ob der Herr Berichterstatter heute darauf zurückgekommen ist. Ich habe ihn nicht verstanden. Meiner Meinung nach ist damit nicht im geringsten geholfen. Denn - diese Ansicht habe ich schon dem Ständigen Ausschuß vorgetragen - selbst wenn der Antrag einstimmig angenomen würde, wäre er nicht imstande, das Verfassungsgesetz abzuändern, denn dazu gehört nach der Verfassungsurkunde ein Abänderungsgesetz. Ich habe darum im Ständigen Ausschuß beantragt, die Regierung aufzufordern, ehestens die Entwürfe jener Gesetze auszuarbeiten, deren Abänderung durch den vorliegenden Vertrag, wenn er genehmigt wird, notwendig werden und diese Entwürfe der Nationalversammlung ehestens vorzulegen, Herr Prof. Hobza hat diesen Antrag bekämpft und zwar vom Standpunkt seiner Auffassung, daß zwischenstaatliche Verträge, sobald sie ratifiziert sind, auch innerstaatlich vollkommen giltig und nechtswirksam sind. Er hat diese Auffassung ziemlich selbstsicher vertreten und als diejenige Auffassung bezeichnet, welche heute unter den Internationalisten die herrschende sei. Ich bin nicht der Meinung, daß es sich hier um die herrschende Auffassung handle. Schließlich kommen nicht bloß die Internationalisten in Betracht, sondern auch die Staatsrechtler, Die Frage war schon strittig, bevor noch Herr Hobza sich überhaupt mit Völkerrecht beschäftigte und wird wahrscheinlich noch strittig bleiben, wenn Herr Hobza aufgehört hat, Völkerrecht zu betreiben. (Sen. dr. Klouda; Tak mluví kolega o kolegovi! To je nìmecká kultura!) Ist schon da gewesen! Der Ausschuß hat meinen Antrag abgelehnt, aber Präs, des Ausschusses Tomá¹ek hat bei der Abstimmung erklärt, daß er gleich mir die 3/5 Mehrheit nicht für notwendig halte, (Sen. dr. Klouda: To je kolegiálnost!) Was ereifern Sie sich! Es ist schon da gewesen, daß ein Jurist gegen einen anderen eine Bemerkung gemacht hat. Das ist nicht eine Eigentümlichkeit der deutschen Wissenschaft! Ich glaube, daß ich mich durchaus parlamentarischer Ausdrücke bedient habe. Ich glaube nicht, daß ich eine abfällige Bemerkung gemacht habe, die über das Erlaubte hinausgeht. (Sen. dr. Naegle k sen. dr. Kloudovi [nìmecky]: Ihre Bemerkung ist viel abfälliger! - Sen. dr. Klouda k sen. dr. Naeglovi; V¹emu rozumíte, a tomu jste jako rektor nerozumìl, kdy¾ kolega tak mluvil o kolegovi, universitním profesoru!) Ist schon da gewesen und dazu hat jeder Professor das Recht, die Meinungen anderer Professoren zu widerlegen, (Sen. dr. Klouda: Ale jinak se mluví o kolegovi!) Ich habe nichts gesagt, was über die Grenzen des Anstandes hinausgeht. Niemand kann mir ein Wort nachweisen, (San. dr. Klouda; Patrnì je to slu¹nost jiná!) Ich habe gesagt, daß Professor Hobza selbst sicher aufgetreten ist. Das ist auch richtig. Dabei bleibe ich. Es war gewiß eine tadelnde Bemerkung darin, aber dazu war ich berechtigt. Deshalb kann man keinen Vorwurf gegen die deutsche Wissenschaft erheben, die ich sehr hoch schätze, (Sen. dr. Klouda: Kolegialita!) Auch die habe ich nicht verletzt. Der Herr Kollege wird doch zugeben, daß ich die Kollegialität nicht verletzt habe.
Místopøedseda Klofáè (zvoní): Prosím, aby pan øecník nebyl vyru¹ován. V¾dy» má obmezenou dobu. Pana øeèníka prosím, aby konèil.
Sen. dr. Spiegel (pokraèuje): Ich habe nicht mehr viel zu sagen.
Der Herr Präsident Tomá¹ek hat bei der Abstimmung festgestellt, daß der ständige Ausschuß mit 3/5 Mehrheit den Antrag angenommen, beziehungsweise die Annahme den Häusern empfohlen hat, daß er aber gleich mir der Anschauung ist, daß die 3/5 Mehrheit nicht notwendig sei. Nun wissen Sie, was sich im Abgeordnetenhaus abgespielt hat. Die 3/5 Mehrheit wurde dort nicht erzielt, der Präsident Tomá¹ek hat sich, auf seine Äußerung im Ausschuß berufen und die Genehmigung des Vertrages mit einfacher Mehrheit festgestellt. Ich halte diesen Vorgang für vollkommen richtig. Nur dürfen wir uns dabei nicht beruhigen. Denn der Widerspruch zwischen Vertrag und Verfassung tritt jetzt erst recht hervor. Um Ordnung zu schaffen, ist meines Erachtens ein Antrag notwendig, der die Regierung auffordert, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzubereiten, die den beiden -Häusern ehestens alte Gesetzentwürfe vorzulegen sind. Gewiß ist ein solcher Antrag im Abgeordnetenhause überhaupt nicht gestellt und nicht genehmigt worden, aber das ist kein Hindernis, ihn hier anzunehmen, es genügt vollkommen der Antrag auch nur eines der beiden Häuser, Ich lade Sie ein, falls Sie den Vertrag überhaupt annehmen, auch beide von mir gestellten Anträge, die rein sachlich sind, wie Sie wohl zugeben werden, anzunehmen.
Wenn ich schon beim Wort bin, gestatten Sie zum Schluß noch einige Bemerkungen, die sich nicht gerade auf den Brünner Vertrag beziehen, sondern auf die ganze Tagung, die jetzt ihrem Ende entgegen eilt. Wir sind hier hergekommen mit geringen Hoffnungen, Aber auch diese geringen Hoffnungen sind enttäuscht worden. Wir wurden in der ersten Sitzung zur einträchtigen Mitarbeit eingeladen, aber es hat sich herausgestellt, daß Sie unsere Mitarbeit nicht ernstlich wollen. Sie nützen die Geschäftsordnung in rücksichtsloser Weise gegen uns aus, in der seltsamen Meinung, daß Sie dadurch sich und ihrem eigenen Staate nützen. Und wenn ich die Antrittsrede des Herrn Präsidenten, der heute gewählt wurde, richtig verstanden habe, legt auch er Gewicht auf die entschiedenste Durchführung der Geschäftsordnung, d, h, auf unsere Knebelung, wenngleich er hinzugefügt hat, er wolle sein Amt mit einer gewissen Nonchalance ausüben, eine Versicherung, die man bei solchem Anlaß wohl noch nie gehört hat, Nun könnte ich ja Ihr Vorgehen begreifen, wenn ich die Überzeugung gewonnen hätte, daß Sie uns an geistiger Kraft derart überragen, daß Sie daraus das Recht ableiten können, uns gering zu schätzen. Aber diese Überzeugung habe ich nicht gewonnen. Es ist meine Überzeugung nach ausschließlich das zahlenmäßige Übergewicht, auf das Sie uns gegenüber pochen können und dieses zahlenmäßige Übergewicht, so wichtig es gewiß ist, verbürgt keinen parlamentarischen Erfolg auf die Dauer. Auch Minderheiten sind schon unter Umständen sehr erfolgreich gewesen und ich brauche Sie da nur an Ihre eigene Geschichte erinnern. Ich habe schon vor meiner Wahl dem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben, wie wenig Gedanken Sie sich eigentlich seit Begründung Ihres Staates über die nationale Frage gemacht haben. Dieses Erstaunen ist seither und insbesondere während dieser Tagung immer größer geworden. Es scheint, daß Sie ganz sorglos in den Tag hineinleben, Sie sind der Lösung des nationalen Problems in den letzten Wochen nicht im entferntesten näher gerückt und doch handelt es sich dabei tun die schwierigste Frage, ja geradezu um eine Lebensfrage Ihres eigenen Staates, Sie haben sich darauf beschränkt, uns niederzustimmen und gegebenenfalls zur Ordnung zu rufen. Das Niederstimmen erfordert gar keine geistige Anstrengung und die Ordnungsrufe sind ein ebenso billiges wie harmloses Vergnügen. Ich möchte Ihnen doch dringlichst raten, bis zur nächsten Tagung ernstlich über die Sanierung der nationalen Verhältnisse nachzudenken. Eine Änderung muß eintreten! Denn wir wollen nicht bloß hieher kommen, um dekorativ zu wirken, damit es dem Auslande gegenüber heißt, auch die Deutschen nehmen an der Gesetzgebung teil. Der Herr Ministerpräsident hat uns im anderen Hause sogar die Ehre erwiesen, uns als Gesetzgeber zu apostrofieren, ich will hoffen, daß er es nur ironisch gemeint hat. Wir wollen auch eine Gewähr dafür haben, daß wir ernstlich mitarbeiten können. Bieten Sie uns diese Gewähr nicht, dann werden wir über unser weiteres Verhalten in der Nationalversammlung ernste Entschlüsse fassen müssen. (Souhlas a potlesk nìmeckých senátorù.)