4. Øeè sen. dr. Mayr-Hartinga (viz str. 405 protokolu):
Hohes Haus! Ein etwas frivoler, aber sehr tüchtiger Geschäftsmann hat das berühmte Wort, geprägt, Eisenbahnen baut man nicht mit Sittensprüchen. Etwas weniger frivol und mit mehr Recht möchte ich sagen: Staatsfinanzen ordnet man nicht mit nationalen Schlagworten. Einen solchen verwerflichen Versuch, eine eminent wirtschaftliche und finanzielle Frage ausschließlich aus chauvinistischen Gesichtspunkten zu betrachten, stellt der vorliegende Entwarf dar. Es soll nicht geleugnet werden, daß der gegenwärtige Herr Finanzminister von dem ehrlichen und aufrichtigen Bestreben geleitet war, das von seinen Vorgängern, namentlich vom ersten Finanzminister der èsl. Republik zu nationalen- und was noch viel schlimmer ist vielleicht auch zu unlauteren finanziellen Zwecken ausgenützte Kriegsanleiheproblem auf das sachliche Gebiet hinüberzuleiten und die Beteiligten möglichst zufrieden zu stellen. Das war der Herr Finanzminister schon seiner Stellung als wissenschaftlicher Vertreter der Nationalökonomie schuldig. Aber es ist nicht meine Aufgabe, den Herren Finanzminister zu verteidigen, und ich schätze ihn persönlich zu hoch, als daß ich ihn durch ein weiteres Lob aus deutschem Munde vor seinen Konnationalen kompromittieren möchte. (Veselost.) Ich wende mich daher seinem Werke, dem Entwurfe zu und da hört sich das Lob von selbst auf.
Der Entwurf ist moralisch verwerflich, technisch mangelhaft, wirtschaftlich verfehlt.
Der Entwurf ist unmoralisch. Es ist gewiß von vornherein verfehlt, dort, wo Verrat, Lug und Trug beinahe zum offiziellen Staatsinventar erhoben sind, von einem Gesetz moralischen Gehalt zu verlangen: Ich will daher in dieser Hinsicht sehr bescheiden sein und mich möglichst kurz fassen. Ich kann dies umso leichter tun, als der Entwurf in der Tat den primitivsten Anforderungen der Staatsmoral widerspricht. Es kann wohl nicht anders als unmoralisch genannt werden, wenn ein Staat als Nachfolger eines anderen, wenn der èechoslowakische Staat als Nachfolger der alten Monarchie, zwar alle Vermögensrechte seines Vorgängers gegenüber den anderen Staaten und gegenüber seinen Bürgern mit einer fast unerhörten Strenge geltend macht, sich aber seinen Verpflichtungen, wie es in dem vorliegenden Entwurf geschieht, nahezu vollständig entschlägt, ja seine Macht dazu benützt, die eigenen Bürger bewußt wirtschaftlich zu schädigen, vielfach sogar dem Untergang zu überliefern.
Ich weiß, der Staat beruft sich auf Artikel 205 des unglückseligen Friedensvertrages von St.-Germain, der ihn von jeglicher Verpflichtung aus dem Titel der Kriegsschuld der ehemaligen österr.-ung. Regierung losspricht und in keiner Weise für diesen Teil der Staatsschuld haftbar macht, Herr Rašín hat sich ja erst jüngst wieder in seiner geschmackvollen Rede im anderen Hause der Nationalitätenversammlung gerühmt, dieses Geschenk mitgebracht zu haben. Ich kenne Herrn Rašín nicht näher. Aber nach Allem, was ich von ihm gehört habe, würde ich sogar als Èeche von ihm kein anderes als ein Danaergeschenk erwarten, womit man bekanntlich Geschenke meint, die man nicht einmal geschenkt haben möchte. Ein solches Geschenk war aber diese Bestimmung des Friedensvertrages. Denn von dem Augenblick an, wo sich der Staat auf dieses Geschenk berief, war es um seinen Kredit geschehen, um seinen Auslandskredit nicht weniger als um seinen Kredit im Inlande. Es ist eben einmal eine alte Geschäftserfahrung, daß Schuldner, die damit rechnen, ihre Schulden geschenkt zu bekommen, insbesondere wenn dieses Geschenk nicht vom Gläubiger, sondern von einem Dritten geschieht, den solche Geschenke nicht viel kosten, daß solche Schuldner, sage ich, nicht leicht wieder neue Gläubiger finden, die mit derselben Gefahr rechnen müssen. Und es ist nur bedauerlich, daß die èechische Regierung diese einfache Wahrheit nicht begreifen kann. Aber im Ernst gesprochen, wäre es eine juristisch verlockende Aufgabe zu prüfen, ob denn die fragliche Bestimmung des Friedensvertrages überhaupt so gemeint ist, wie sie Herr Rašín und seine Freunde in ihrer kindlichen Herzensfreude verstanden wissen wollen, Vielleicht, ja wahrscheinlich wollte der Friedensvertrag nur erklären, daß die èechische Regierung für die nicht im Besitze ihrer Staatsbürger befindliche Kriegsanleihe nicht verantwortlich sei. Denn die Honorierung der im Besitze der eigenen Staatsbürger befindlichen Kriegsanleihe maßte natürlich der innerstaatlichen Gesetzgebung überlassen bleiben. Darein konnte und wollte sich der Friedensvertrag vermutlich gar nicht mischen. Daß ein Siegerstaat seinen Sieh dazu ausnützen sollte, die Schulden an seine eigenen Bürger nicht zu zahlen, das kam wohl ausser den Èechen keinem Friedensdelegierten in den Sinn.
Unmoralisch ist also der vorliegende Entwurf, weil er gegen einen einfachen und klaren Satz der Moral verstößt, den auch der abstruseste Friedensvertrag nicht aus der Welt zu schaffen vermöchte, Unmoralisch ist er, weil er sich allem Anschein nach auf eine den Schöpfern des Friedensvertrages fernliegende Auslegung dieses Vertrages, auf eine nach allen Moral- und Rechtsgrundsätzen ungiltige Mentalreservation der einen Vertragspartei, der Èechen beruft. Unmoralisch ist er aber vor allem wegen der Heuchelei, mit der er unter dem Scheine einer teilweisen Einlösung der Kriegsanleihe die bedauernswerten Besitzer mit Absicht und in vollem Bewustsein seiner Handlungsweise dem völligen finanziellen Ruin preisgibt. Darf auf wird später noch zurückzukommen sein.
Der vorliegende Entwurf ist aber auch technisch mangelhaft. Dieser Vorwurf wird vielleicht den Herrn Verfasser wenig berühren. Denn er kann sich darauf berufen, daß sein Entwurf diese Eigenschaft so ziemlich mit allen Gesetzen teilt, - und es sind bekanntlich deren mehr als genug - die uns der èechoslovakische Staat bisher beschert hat. Das allein rechtfertigt schon, - das nur nebenbei bemerkt unsere, der Deutschen, programatische Forderung nach einer Revision aller von dem früheren Revolutionskonvent erlassenen Gesetze. Die mangelhafte Technik springt aber bei dem vorliegenden Entwurf besonders deutlich in die Augen. Es zeugt schon von der beispiellosen Frivolität der Gesetzgebung, daß ein Entwurf von so weittragender Bedeutung, wie der vorliegende, kaum eingebracht, wegen seiner Mangelhaftigkeit sofort zurückgezogen werden maßte, um einem neuen Entwurf Platz zu machen (Souhlas na levici.), der, technisch kaum besser, überdies mit dem Geburtsfehler seiner Verfassungswidrigkeit behaftet ist, weil er nicht, wie es das Gesetz verlangt, dem Hause vorgelegt sondern wie ein unterschobenes Kind über Nacht dem mit der Beratung des ersten Entwurfes betrauten Ausschuß an Stelle dieses ersten Entwurfes von der Regierung unmittelbar überwiesen wurde. Wie wenig es der Regierung, aber auch dem als Hüter der Gesetzgebung bestellten Abgeordnetenhaus oder wenigstens den Regierungsparteien um die Technik der Gesetzgebung zu tun ist, beweist die unwürdige Art und Weise, in der dieser schwerwiegende Entwurf im Ausschusse und im Plenum dieses Hauses durchgepeitscht wurde. Umsomehr müßte der Senat, dessen verfassungsmässige Aufgabe in erster Linie darin zu sehen ist, dem jugendlichen Leichtsinn des Abgeordnetenhauses die abgeklärte Ruhe des Greisenasyls, als das ja besonders manche Kreise unsere Versammlung angesehen wissen wollen (Veselost.), entgegenzusetzen; umsomehr, meine ich, sollte der Senat darauf Bedacht nehmen, durch eine der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessene, ernste und sachliche Beratung diese Mängel zu beheben und eine Lösung der Frage zu finden, die den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Angelegenheit entspricht. Denn die der Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt anhaftenden technischen Mängel sind in der Tat unheilvoll. Ich möchte nur die wichtigsten erwähnen. Der erste und hauptsächlichste entbehrt nicht einer gewissen Komik. Die Vorlage bezeichnet sich als Gesetz über die 4. Staatsanleihe der èechoslovakischen Republik und über die Beteiligung der Besitzer österreichischer und ungarischer Kriegsanleihen an deren Zeichnung. Vergeblich wird man aber in dem Gesetz eine Bestimmung darüber suchen, wie, wann und wo einer der Glücklichen, der nicht zugleich unglücklicher Kriegsanleihebesitzer ist, die neue Staatsanleihe zeichnen kann. Der Gesetzgeber spielt da wohl unfreiwillig die Rolle des einfältigen Gemütes; das verrät, was kein Verstand der Verständigen sehen soll. Denn das Gesetz meint gar nicht, was es in seinem Titel sagt. Es will vielmehr blos eine Zwangsanleihe bei den Kriegsanleihenbesitzern machen. Man sei daher ehrlich und nenne das Gesetz ein Gesetz über eine Zwangsanleihe bei den Kriegsanleihebesitzern. Oder man schaffe eine vorläufig noch fehlende Type der neuen Staatsanleihe für solche, die erst mit, der neuen Anleihe an dem èechoslovakischen Staat die schmerzliche Erfahrung machen wollen, die uns Kriegsanleihebesitzern schon jetzt gründlich zu teil wird.
Eine zweite nicht unwesentliche Lücke: Der Staat wendet sich mit seinem Anleihebedürfnis an seine Bürger; wie wir eben gesehen haben, vielleicht nicht an seine getreuesten, weil ihn diese bei einen bisherigen Anleiheversuchen alluzusehr getäuscht haben (Veselost na levici.), sondern lieber an die, die ihm weniger treu scheinen und die er daher nicht so sehr mit Liebe, als vielmehr mit Gewalt zur Gefolgschaft zwingen will. Wie steht es aber mit denen, die zwar noch nicht das Glück haben, èechoslovakische Bürger zu sein, die aber so töricht sind, es werden zu wollen, oder die durch ein ihrem Einfluß mehr weniger entzogenes Ereignis über Nacht èechoslovakische Bürger werden können? Ich meine die nicht geringe Zahl derer, die heute noch Ausländer sind, ihre Kriegsanleihe daher in ausländischen Staaten nostrifiziert haben und die erst nach Erlaß dieses Gesetzes etwa durch Verleihung der Staatsbürgerschaft oder durch das noch ausstehende Abstimmungsergebnis - ich denke nicht an Teschen, um das uns die èechische Staatsklugheit vermutlich schon gebracht hat, aber es gibt ja noch eine Reihe solcher Gebiete - èechoslovakische Bürger werden. Es ist mir wenigstens keine Bestimmung des Gesetzes bekannt, die dieser gewiß praktisch wichtigen Frage auch nur mit einer Silbe Erwähnung tun würde. Und doch scheint mir diese Frage nicht bloß für die Kriegsanleihe, sondern auch für den gesamten Staatsrentenbesitz und, was ja für den Staat auch nicht ganz ohne Interesse ist, für die Vermögenssteuerpflicht dieser Personen von hervorragender Wichtigkeit, da es sich ja unter Umständen um Millionen handeln kann. Aber freilich, was bedeuten Millionen für einen Staat, der nunmehr mit Milliarden, wenn auch bloß mit einem Milliardendefizit zu rechnen gewohnt ist.
Ein dritter Mangel, der freilich wirtschaftlich noch schwerer wiegt als technisch, auf den daher in der wirtschaftlichen Kritik des Gesetzes noch näher einzugehen sein wird, ist es, daß die kleinen und kleinsten Zeichner, also die, die unter Unsicherheit ihrer finanziellen Lage, unter der Sperre ihres kargen Zinsengenusses, unter der drehenden Gefahr ihrer täglich wachsenden und ihren sicheren finanziellen Zusammenbruch verheissenden Lombardschuld am meisten leiden, daß diese durch den § 12 des Entwurfes zwar abgehalten werden sollen, sofort Selbstmord zu begehen, aber schonend eingeladen werden, sich allmählich darauf vorzubereiten. (Výkøiky.) Scheint es nicht ein Hohn, ein Gesetz zu schaffen, da dem einen die Seidenschnur verabreicht, damit er entsprechend damit verfahre, den anderen aber in der Weise begünstigt, daß es ihm die Hanfschnur für absehbare Zeit in Aussicht stellt? Will man diese Kleinen und Kleinsten wirklich begnadigen, so habe man wenigstens den Mut, das gleich zu tun, oder wenigstens in greifbarer Weise zu zeigen, wie und wann das geschehen soll. Das kann durch einen einfachen Zusatz zu Paragraph 12 geschehen.
Gegenüber diesen schweren technischen Mängeln wiegen andere, die sich nach Belieben aufzählen lassen, in der Tat fast federleicht. Ich möchte nur zum Beweise dafür, daß es noch genug solcher Mängel gibt, bloß darauf hinweisen, daß der Entwurf jede Bestimmung darüber vermissen läßt, was für die Fälle zu gelten habe, wo die Sicherstellung für den nicht bar bezahlten Teil der Kriegsanleihe durch Hypotheken erfolgt ist. Auch diese Fälle sind nicht selten und die davon Betroffenen, die ausser ihrem bescheidenen Grundbesitz kein anderweitiges nennenswertes Vermögen besitzen - denn die verpfändete Kriegsanleihe wird niemand als solches bezeichnen wollen - befinden sich in einer beklagenswerten Lage, der das Gesetz Rechnung tragen muß. Die Möglichkeit dazu bietet die Streichung von ein paar Worten in Paragraph 9, Absatz 3.
Doch was bedeuten alle diese technischen Mängel gegenüber der wirtschaftlichen Gefahr, die das Gesetz heraufbeschwört. Es ist eine alte Weisheit, daß man das Huhn nicht schlachten soll, das die goldenen Eier legt. Aber für den grenzenlosen nationalen Chauvinismus, der auch den einsichtigen Teil des èechischen Volkes zu terrorisieren versucht und vermag, gibt e keine Weisheit. Dieser selbe Chauvismus, der, um das Wahlrecht der Deutschen zu drosseln, eine Wahlkreiseinteilung geschaffen hat, durch die auch ein grosser Teil der èechischen Wähler namentlich Mährens verkürzt wurde, dieser selbe Chauvinismus will nun auch die deutsche Wirtschaft ruinieren, auf die Gefahr hin, damit zugleich nicht geringe Teile seines eigenen Volkes ins Verderben zu stürzen. Denn es ist eine bewuste Lüge, die Kriegsanleihe als deutsche Anleihe zu bezeichnen. Auch lief den Èechen hat es wenigstens damals, als es sich um die Anpreisung der Kriegsanleihe handelte, nicht blos Betrüger gegeben, die die »Národní Listy« mit einem Leserost zu lesen verstanden der sie erst über den wahren Sinn aufklärte, sondern auch Betrogene, die offenbar nicht gesinnungstüchtig genug waren, um jedes èechische öffentliche Wort als Lüge zu nehmen, und die darum heute zu den Leidtragenden gehören. Doch dem mag sein; wie es will, es kann keinen Zweifel unterliegen, daß das vorliegende Gesetz vielleicht nicht nach der Absicht seines Schöpfers, des Herrn Finanzministers, dem allein ich bona Eides zuzubilligen geneigt bin, aber jedenfalls in seinen Wirkungen die deutsche Wirtschaft, Industrie und Handel ihrer unentbehrlichen Kreditbasis zu berauben, die Sparkassen und andere gemeinnützige Anstalten zum Zusammenbruche zu treiben und zahlreiche Einzelexistenzen zu vernichten geeignet ist.
Ich will Sie mit mathematischen Beispielen nicht allzusehr aufhalten. Solche hat zum Teil mein deutsche Vorredner gebracht. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, daß Sparkassen zum Beispiel und auch andere Kreditinstitute nicht in der Lage sein werden, die Aufzahlung zu erbringen. Sie bekommen für die alte Kriegsanleihe nur drei Viertel zurück, verlieren also ein Viertel ihres Kapitals. Das bedeutet einen Verlust, den sie in Jahrzehnten nicht ausgleichen werden. Besonders schlimm steht es auch mit der Verzinsung. Sie müssen die neuaufgenommenen Kapitalien lombardieren. Der Lombardzins beträgt heute 6 1/2%. Daher würde für diese Institute ein Nettozinsertrag von 3% erübrigen. Daraus könnten nicht einmal die notwendigen Zinsen an die Einleger bestritten werden. Die angebliche Sanierung der mit Kriegsanleihe belasteten sogenannten begünstigten Institute durch die neue Staatsanleihe bedeutet mit anderen Worten den Bankrott dieser Institute. Den Beginn dazu erleben wir bereits in dem Run auf einzelne Kreditinstitute, der bald viele nötigen würde, ihre Schalter zu schliessen, wenn sich die Einleger gezwungen sehen, zur Deckung eigener Lombardschulden und zur Zeichnung der neuen Anleihe ihre Einlagen abzuheben. Die Erkenntnis dieser freundlichen Zukunft scheint ja auch schon der Regierung zu dämmern, Wenigstens bereitet sie unglaublich klingenden Zeitungsnachrichten zufolge einen Gesetzentwurf vor, der die Sparkassen und die anderen begünstigten Institute aufmuntern soll, das Beispiel des Staates zu befolgen und an Stelle des offenen Konkurses den verschleierten Bankrott zu wählen. Man weiß nicht, soll man mehr über die Frivolität oder über die Naivität eines solchen Vorschlages staunen. (Místopøedseda Klofáè pøejímá pøedsednictví.)
Noch schlimmer, wenn es etwas schlimmeres geben kann, ist die Lage der nichtbegünstigten Kriegsanleihebesitzer, weil ihnen das Bankamt die 3 1/2%igen unverlosbaren Obligationen nicht belehnen darf; die sie im Umtausch für die Kriegsanleihe erhalten. Hat ein so eher Unglücksmann 100,000 K Kriegsanleihe gezeichnet, zu 3/4 belehnt, so muß er nun 75,000 K zur Rückzahlung des Kriegsanleihelombards und weitere 75,000 zur Zeichnung auf die 5 1/2%igen neuen Obligationen aufbringen, also zusammen 150,000 K. Das Bankamt belehnt ihm aber nur die 5 1/2%igen Obligationen und auch diese nur zu 75%, demnach mit 56,250 K. Er muß also noch 93.750 K beschaffen. Woher nehmen und nicht stehlen? Gelingt es ihm aber, was hat er dann gerettet? Wenn er, um das Privatdarlehen zu zahlen, die beiden neuen Titres in absehbarer Zeit verkauft, so wird er, da die nicht verlosbaren, also ewigen und blos mit 3 1/2% verzinsten Obligationen nie marktgängig sein werden, für beide zusammen nicht mehr als 100,000 K erhalten und da er 93,500 baar aufgezahlt hat, bleiben ihm von den 100,000 K Kriegsanleihe, beziehungsweise von seinem seinerzeitigen 25.000 K nur 6,500 K, nach Abzug der rückständigen verfallenen Kupons kaum 3500 K. Diese bescheidene »Entschädigung« von 15% der Kriegsanleihe scheint der Mühe nicht wert, schon gar nicht, wenn man den Lombardzins für das neu aufgenommene Bankdarlehen in Rechnung stellt, wodurch der reine Zinsertrag des glücklich Entschädigten auf weniger als 3% herabsinkt.
Das alles aber ist noch ein Kinderspiel gegen die Stellung der kleinen und kleinsten Zeichner, die natürlich auch schon seinerzeit Lombard von 75% in Anspruch genommen haben. Ihr Los ist kurz gesagt die Anullierung ihres Kriegsanleihebesitzes. Wer beispielsweise 30.000 K mit 75% belehnter Kriegsanleihe besitzt und seinerzeit dafür 5100 K bar bezahlt hat, der müßte 45,000 K darauf zahlen, um dafür zwei neue Staatstitres über je 22,500 Kronen zu erhalten. Durch Lombard könnte er nur 16,875 K decken. Den Rest 28,125 Kronen, also etwa das Fünf oder Sechsfache seiner ursprünglichen Anzahlung müßte er bar erlegen. Das wird ihm natürlich in der Regel unmöglich sein, ganz abgesehen davon, daß sich wieder nur eine Verzinsung von 2 1/2% ergeben würde. Kann er eš aber nicht, so wird ihm die Gurgel. völlig zugeschnürt, seine lombardierte Kriegsanleihe verfällt zugunsten der Gläubigerbank. Die Bank ist nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die Zeichnung auf die neue Anleihe an seiner statt vorzunehmen und ihm die Lombardschuld zu kündigen. Sie hat ihm aber dabei die Kriegsanleihe nicht mit 75, sondern nur mit 50 bis 75%, d. h. auf deutsch, aber wohl auch auf èechoslovakisch, blos mit 50% anzurechnen. Vae victis!
Daß der § 12, der nur die nicht mehr als 25,000 K an Vermögen besitzenden Personen betrifft, auch mit seiner in letzter Stunde durch die deutschen Abgeordneten bewirkten Milderung nicht hinreicht, die ungeheuren Gefahren von den bedrohten Kriegsanleihebesitzern abzuwenden, liegt auf der Hand. Dieser § 12 bleibt vielmehr trotzdem das brutale Zugeständnis der Anullierung der Kriegsanleihe der Armen und Ärmsten.
Es würde zu weit führen, auf alle Einzelheiten des Gesetzes einzugehen. Aber schon das Gesagte wird den Schluß rechtfertigen, daß das Gesetz in seiner vorliegenden. Gestaut unannehmbar ist, weil es die wirtschaftliche Kraft eines großen Teils der Bürger dieses Staates zerstört und damit - das sage ich nicht als Deutscher, sondern im Interesse des Staates - das finanzielle Vertrauen des Aus- und Inlandes in den Staat ins Wanken bringt.
Selbst der unmittelbare finanzielle Erfolg der neuen Anleihe für den Staat würde aber unter diesen Verhältnissen kaum der Rede wert sein. Denn ein grosser, vielleicht - ich möchte sogar sagen, hoffentlich - der größte Teil der Kriegsanleihebesitzer wird es vorziehen, lieber auf eine unbedeutende Entschädigung in Gestalt eines minderwertigen Papieren zu verzichten, als die Gefahr einer neuen Anleihe an diesen. Staat auf sich zu nehmen, Kurz und gut: Der vorliegende Entwurf ist unannehmbar. Aber mit der blossen Ablehnung ist weder den Besitzern von Kriegsanleihe geholfen, die endlich ihre Anleihe eingelöst wissen wollen, noch dem Staat, der dringend Geld braucht. Und damit kommen wir zum springenden Punkt. Der Staat braucht dringend Geld. Er hat kaum Geld genug, um im nächsten Monat sein unübersehbares Heer von Beamten zu bezahlen. Und dieses Geld weiß er sich anscheinend nicht anders zu beschaffen, als dadurch, daß er den armen Kriegsanleihebesitzern den letzten Heller aus der Tasche zieht. Das ist nichts anders als der verschleierte Staatsbankrott. Nur noch ein Mittel will der Herr Finanzminister anerkennen, das ihm aber noch schlimmer erschient, so daß er dessen Anwendung, den Raub an den ärmsten der Armen vorzieht, die Notenpresse, Gewiß ein schlimmes Mittel, aber vielleicht doch noch besser, als der nackte Raub; zumal auch der Raub an den Kriegsanleihebesitzern die Notenpresse nicht stillegen wird. Im Gegenteil. Auch der größte Teil der neuen Staatsanleihe wußte unter den gegebenen Umständen durch Belehnung beim Bankamt hereingebracht werden. Daß heißt aber auch nichts anderes als eine erschreckende Vermehrung des Notenumlaufes. Denn all die Riesensummen, die das Bankamt vorstreckt, können natürlich nur von der Notenpresse geliefert werden. Für die etwa 6 Milliarden Kriegsanleihe, die eingeliefert würden, erhielte der Staat etwa 6 Millionen neuer Anleihe. Zur Lombardierung aber kämen Obligationen im Gesamtwert von 8,250,000.000 im Belehnungwert von mehr als 8 Milliarden. Da nun der Kriegsanleihe-Lombard beim Bankamt etwa 1500 Millionen beträgt, so kann man allmählich, und zwar sehr bald, mit einer Vermehrung des Notenumlaufes um 5 Milliarden rechnen. Viel grösser wird er auch ohne die unglückselige neue Anleihe nicht werden können, wenn der Staat überhaupt noch ernst genommen werden will.
Nicht unreellen Anleihen und planloser Notendruck werden daher den Staat retten, sondern nur geordneter Staatsbetrieb und ein zweckmäßiges Steuerwesen. Man tue vor allem der offenen und geheimen Korruption Einhalt, die ständig vor den Augen, ja mit Unterstützung der staatlichen Organe, geschieht. Ich möchte da nur auf eines der schlimmsten Beispiele, auf die staatliche Kohlenwirtschaft, hinweisen. Der Kohlenabteilung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, das, wie so ziemlich alle Ämter, nicht mit Fachleuten, sondern mit den Gesinnungsgenossen der verschiedenen Parteien besetzt ist, obliegt bekanntlich die Festsetzung der Preise für die verschiedenen Kohlenmarken. Es ist aber ein offenes Geheimnis, daß dort die Preise nicht nach der Qualität der Kohle, sondern nach der Intimität der Kohlengrubenbesitzer mit den maßgebenden Faktoren bestimmt werden. (Hört! Hört!) So kommt es, daß der Staat als einer der größten Kohlenbesitzer die niedrigsten Preise erhält, weil er im Ministerium keine Beziehungen, hat, während die privaten Kohlenmagnaten (Hört! Hört!) ohne Rücksicht auf Nation und Konfession die höchsten Preise zuerkannt erhalten, wie sie ihnen ihr jeweiliger selbstloser Freund im Kohlenamt zuzubilligen für gut findet. Preise, die nicht bloß die armen Konsumenten bedrücken, sondern Gewerbe und Industrie allmählich zu drosseln drohen; und deren Übermaß nur dann zu rechtfertigen wäre, wenn es nicht in die Taschen einiger weniger Kohlenwucherer, sondern in die leeren, nur allzuleeren Kassen des Staates fließen würde. Hier ist die eine Quelle, aus der der Herr Finanzminister müheloser und sorgloser schöpfen könnte, als aus den ausgepumpten Kriegsanleihebesitzern.
Die andere Quelle ist ein zweckmäßiges Steuersystem, das dem Staat aus den Tresors der Reichen und Reichsten zehnfach wiedergibt, was Er den Armen und Ärmsten durch Einlösung ihrer Kriegsanleihe zu geben genötigt ist.
Auf diesem und nur auf diesem Wege kann der Staat zu der einzigem Lösung des dornenvollen Kriegsanleiheproblems gelangen, die seiner Ehre und seinem Vorteil entspricht: Volle Einlösung der Kriegsanleihe zum Nennwert oder wenigstens zum Emissionskurs, dann aber gegen Ersatz der rückständigen Zinsen, und gleichzeitige Auflegung einer neuen Staatsanleihe zu angemessenen Bedingungen.
Will oder kann man aber nicht so weit gehen, so bietet sich doch auch im Rahmen des vorliegenden Entwurfes die Möglichkeit, durch Milderung der schlimmsten Härte dem Staat die unentbehrliche Finanzquelle eines neuen Anleihens zu erschließen, ohne zugleich zahlreiche wirtschaftliche Einzelexistenzen, gemeinnützige Anstalten und Institute zu vernichten. Man ändere den Zeichnungsmodus für die begünstigten Institute, wie es einer der vorliegenden Anträge anregt, derart, daß der Staat dadurch einen erhöhten Ertrag der Anleihe und sogar eine Herabsetzung des Zinsfußes erzielt, den Instituten aber die Möglichkeit gegeben wird, ihre Bilanz wieder allmählich ins Gleichgewicht zu bringen. Man mache das für die privaten Zeichner bestimmte Ersatzpapier verlosbar und wenigstens bis 25% belehnbar. Man rechne die rückständigen Kupons wenigstens auf die Anzahlung an, man gestatte die Verwendung der Kriegsanleihe zur teilweisen Tilgung der Vermögensabgabe. Man trachte aber vor Allem im Verordnungswege zu mildern, was zu mildern ist, Man setze die dem Verordnungsweg vom allem in § 9 vorbehaltene Frist mindestens auf ein Jahr fest. Wenigstens aber mache man sich die geringfügigen redaktionellen Verbesserungen zu eigen., die ich mir im Laufe meiner Ausführungen anzuregen erlaubte, und die ich in entsprechender Form dem Präsidium hiemit überreiche. Zumindest aber bleibt es dem hohen Hause überlassen, in einer Resolution der Regierung Winke für die Durchführungsverordnung zu erteilen, die geeignet sind, dem Gesetze wenigstens den Giftzahn des nationalen Hasses zu nehmen und die Regierung aufzufordern, durch ehebaldigste Novellierung des Gesetzes dessen wesentlichste Gefahren unschädlich zu machen. Nur eine der angeführten Lösungen wird dem Staate die unentbehrliche und unaufschiebbare Gesundung seiner Finanzen, den unerläßlichen und für seine gedeihliche Entwicklung dringend. gebotenen inneren Frieden bringen.
Darum gestatten Sie mir zum Schlusse noch eine allgemeine Bemerkung. Es ist auf uns Deutsche in diesem Staate das böse Wort von den Kolonisten und Immigranten gemünzt worden. Ich persönlich bin nicht dadurch gekränkt, denn ich bin ein Immigrant. Ich bin vor kaum mehr als 10 Jahren in diesen Staat und in diese Stadt berufen worden und ich habe mir daher vielleicht eine gewisse Objektivität gewahrt, die den in der Atmosphäre eines Jahrhunderte fang genährten Hasses aufgewachsenen Eingeborenen begreiflicherweise verloren gehen muß. Aus dieser Objektivität heraus finde ich diesen beiderseitigen Haß menschlich begreiflich. Er ist das Produkt einer törichten Politik, die eine Nation gegen die andere auszuspielen gewohnt war, die auf Grund des österr.-ungar. Dualismus im alten Österreich eine scheinbare Vorherrschaft der Deutschen aufrichtete und sie durch die tatsächliche Begünstigung der slawischen Völker, namentlich der Èechen und der Polen, auszugleichen suchte. Vernünftige Politiker auf beiden Seiten haben darum schon längst und noch während des Krieges eine befriedigende Lösung des österr. Problems gesucht. Aber ihre ehrlichen Bestrebungen sind an dem Unverstand und an der maßlosen Begehrlichkeit, von Exaltados beider Parteien gescheitert. Ich erinnere bloß an die Osterbegehrschrift auf der einen und an die Dreikönigs- und Maideklaration auf der anderen Seite. Ob das zu beklagen ist oder nicht, wird einst der Historiker zu entscheiden haben. Der Politiker aber soll aus den Erfahrungen der Vergangenheit die selbstverständlichen Lehren für die Zukunft ziehen.
Das haben Sie von der èechischen Seite bisher nicht getan. Ihr Leitmotiv war bisher: Wie Du mir, oder vielleicht richtiger, wie angeblich Du mir, so ich Dir. Ihr habt es in Österreich so gemacht, darum machen wir es auch so. Aber Österreich ist daran zugrunde gegangen und dieser Staat würde, da ihm als neuem Staate die moralischen und phychologischen Ressourcen des alten Österreich fehlen, viel rascher daran zugrunde gehen. Sie müssen daher von dieser verfehlten Methode ablassen und einen neuen Weg suchen, einen Weg der Versöhnung und Verständigung. Sie haben unter Ihren politischen Führern nur einen strengen Logiker, aber stich dessen Logik ist falsch. Ich meine Herrn Dr. Kramáø. Er sieht richtig, daß dieser Staat als èechischer, als slawischer Staat nur lebensfähig ist als Spitze eines slawischen Blockes, dessen Massiv das russische Reich bilden müsse, darum sein Schmerz um das zaristische Rußland, darum sein Haß gegen das dem Panslavismus abholde bolschewistische Rußland, gegen das er Sie sogar zu einem neuen Kriege aufrufen wollte. Sehr logisch, aber falsch. Hin ist hin. Der Panslavismus ist durch diesen Krieg noch vielmehr vernichtet worden als der preußische Militarismus, der bereits eine Reihe lachender Erben gefunden hat; darunter auch leider diesen Staat, Geblieben aber ist die geographische Tatsache Mitteleuropa. In diesem Mitteleuropa können Sie, kann dieser Staat eine große, freilich nicht die führende Rolle spielen, aber nur wenn er den Weg zu seinen natürlichen Nachbarn, zu Deutschland und Österreich findet. Dieser Weg führt aber auf allen Seiten über die von uns Kolonisten und Immigranten besetzten Gebiete und wir werden Ihnen diesen Weg je eher je lieber frei geben, wenn Sie ans nicht auf dem Weg zerstampfen, sondern in friedlicher Eintracht mit uns gehen wollen.
Wir sind keine Feinde, Èechen und Deutsche erscheinen mir wie zwei Männer, die einander nachts auf einsamer Straße begegnen und jeder den andern für einen Mörder haltend, einander überwältigen wollen, um zu spät gewahr zu werden, daß keiner des anderen Übel will. An Ihnen, den Siegern, liegt es heute, den Irrtum rechtzeitig aufzuklären, uns die Hand zur Versöhnung zu bieten, aber ehrlich und aufrichtig, als Gleichberechtigten, nicht als Besiegten. Dazu bietet diese Vorlage die beste Gelegenheit, Wandeln Sie aber, wie es der wahre Sinn dieser heuchlerischen Vorlage ist, Wohltat zur Plage, dann vertiefen Sie den Haß, dann brechen Sie die Brücken zu den anderen Nationen dieses Staates für unabsehbare Zeit ab, Sie haben heute die Mehrheit. Sie haben daher die Wahl zwischen Krieg und Frieden. Wir sind zu beiden bereit. Aber des Krieges sollte es endlich einmal genug sein. Machen Sie dieses schöne Land den anderen Nationen nicht zum Gefängnis, sondern zur Heimat. So wird der Segen auf Sie selbst zurückfallen, Lassen Sie die Kriegs zur Friedensanleihe werden, indem Sie den billigen Forderungen derer gerecht werden, die schon durch die Zeichnung der Anleihe nicht den Krieg, sondern den Frieden wollten. (Souhlas a potlesk na levici.)