Pøedseda (zvoní): Upozoròuji p. reèníka, že pùlhodinná lhùta již uplynula.

Sen. Oberleithner (pokraèuje): Ich bin gleich fertig. Und das geht wieder jeden an, was mit diesem Export zusammenhängt. Rohzement ist ein Rohstoff. Man kann solche Artikel, die aus Zement hergestellt sind, außerordentlich gut fürs Ausland produzieren. Dabei kommt noch dazu, das muß jedem Volkswirt einleuchten, daß zum Preis des Zementes dann noch in gewisser Beziehung die Wertziffer des Kapitals, der Arbeitskraft des Volkes als Exportartikel anzusehen ist. Es würde gewiß zu weit führen, sich auch darüber noch zu äußern. über die schauderhaft erschwerten Verhältnisse, die im Außenhandel herrschen, hauptsächlich, was die Postbesorgung anbelangt, was die Einreichung der Ausreisebewilligungen anbelangt usw.

Ohne sichtlichen Grund wird das Beamtenheer immer größer und größer. Ich stehe auf dem Standpunkt, den einer der Herren Vorredner eingenommen hat, welcher behauptet, daß die immer mehr und mehr ausgestaltete Bürokratie auch den Außenhandel außerordentlich erschwert. Es ist nicht zu zweifeln, daß wir bereits mitten in einer schauderhaften Wirtschaftskrise stehen und die Regierung wird mit aller Tatkraft dahinter her sein müssen - hauptsächlich wird das Handelsministerium und das Ministerium für den Außenhandel dafür zu sorgen haben - daß das Wirtschaftsleben in ein entsprechendes Geleise komme. Gemildert kann die Krise nur durch Sparmaßnahmen des Handels und im Wirtschaftsleben werden.

Ich stimme für das Gesetz zur Errichtung eines Außenhandelsamtes u. zw. ausgehend von dem Grundsatz, daß meiner Meinung nach das Eingreifen des Staates in solch außerordentlich schwieriger Zeit in die Volkswirtschaft eine außerordentlich dringende Notwendigkeit ist. Ich will mir noch gestatten, kurz folgendes zu sagen: Das Gesetz über die Einlösung der Kriegsanleihe steht in einem außerordentlich engem Zusammenhang mit der Volkswirtschaft, und meine geehrten Herren von der sozialdemokratischen Seite. Sie sollten es sich noch im letzten Moment überlegen, solchen unglückseligen Gesetzen das Wort zu sprechen, denn Sie glauben, es werde dadurch nur die deutsche Volkswirtschaft getroffen sein. Sie treffen aber - in einem so kleinen Gebiet hängt eines vom anderen ab - wenn Sie das deutsche Kapital zum Teufel jagen, auch das èechische Wirtschaftsleben. Sie werden es ruinieren und damit hängt das ganze Gebilde des Staates zusammen und das sollte für Sie in gewissem Maße richtunggebend sein. Bevor ich diesen Platz verlasse, will ich mir gestatten, an die Gesamtheit der deutschen Parteien einige Worte zu richten. Wir stellen wohl eine nationale Einheit dar, doch vertreten wir verschieden wirtschaftliche Standpunkte. Dadurch kommen die Gegensätze der Anschauungen oft in nicht angenehmer Weise zum Ausdruck.

Ich erinnere mich außerordentlich gerne an die Vorgänge in der sudetenländischen Landesversammlung. Auch dort waren alle Stände und Klassen vertreten. Aber dort wurde eine Politik der Einigkeit gemacht, die ich gerne mit Stolz »meine Politik« nenne, denn ich war als Landeshauptmann. Stellvertreter dieses Gebietes bemüht, die Extreme zu beseitigen und das Einigende zu fordern. Was dort gelang, warum sollte es hier nicht auch gelingen? Mich werden Sie, geehrte Herren des Sozialdemokratenklubs, ich bin der vollen Überzeugung, auch alle meine Herren Kollegen: in einer Reihe mit Ihnen finden, wenn es gilt vernünftige erstrebenswerte soziale Reformen durchzuführen.

Pøedseda (zvoní): Prosím p. reèníka, aby skonèil.

Sen. Oberleithner (pokraèuje):

Ich bin gleich fertig, zwei Minuten!

Wir von den bürgerlichen Parteien müssen die Weisheit und die Erkenntnis haben, gegen das wahrhaft Demokratische und wahre Soziale nicht ankämpfen zu dürfen, weil es sittlich hohes Gesetz ist, dem Wohle des Volkes durch das Volk zu helfen. Auch bin ich gewohnt, dem Extremen im Wirtschaftsleben auszuweichen, nie zugebend, daß die Erreichung wirtschaftlicher Vorteile zum Nützen des Einen im besonderen, auf Kosten der Allgemeinheit gehe. Das verlangt aber, daß Sie, meine hochgeehrten Herren von der Sozialdemokratie, die Extreme meiden, den kulturellen, religiösen und hauptsächlichst wirtschaflichen Fragen im vernünftiger Weise begegnen.

Ich behaupte, daß jeder in dieser Zeit ein tiefes soziales Denken haben muß, lassen Sie uns daher gemeinschaftlich die Wege suchen und finden, die in wirtschaftlichen, nationalen und kulturellen Fragen zum Wohle der Allgemeinheit, zum Nutzen des deutschen Volkes gereichen. (Souhlas a potlesk nìmeckých senátorù.)

3. Øeè sen. K. Fridricha (viz str. 398 protokolu):

Hochgeehrte Damen! Hochgeehrte Herren! Hohes Haus! Das Kriegsanleihegesetz, dieses für unser ganzes Wirtschaftsleben einschneidende Gesetz, liegt nun dem Senate zur Beschlußfassung vor. Wenn je einmal, so ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo der Senat zeigen kann, ob er eine Daseinsberechtigung hat oder nicht, wo er zeigen kann, ob wir wirklich eine Vereinigung von Volksvertretern sind, deren Beruf darin besteht, mit Ruhe, mit Objektivität und mit der Erfahrung des Alters zu urteilen, ob eine Sache für das Volk gut oder schlecht ist. Es ist unsere Pflicht - ganz ohne Zweifel - diesen Entwurf ganz besonders unter die Lupe zu nehmen, Freilich, das gestrige Vorspiel im Budgetausschuß könnte einem den Mut nehmen, sich noch weiter für die Sache zu echauffieren. Eine Generaldebatte gab es da überhaupt nicht. Man wollte eben unsere Ansicht über diese Sache nicht hören. Aber auch in der Spezialdebatte wurde prinzipiell einfach alles abgelehnt; Einwendungen, Proteste, Anträge, alles wurde einfach abgelehnt. Der Herr Vorsitzende sah oft bei der Abstimmung gar nicht von seinem Akte auf; er verkündete »menšina«, denn er brauchte nicht zu zählen; er wußte ja schon, wie die Abstimmung ausfällt, Selbst die berechtigtesten Einwendungen gegen die redaktionelle Fassung des Entwurfes, zum Beispiel in § 6, der Waisenkinder um den Kriegsanleihebesitz bringt, selbst dieser Antrags auf Abänderung des § 6 wurde einfach mit der Macht der Majorität niedergestimmt. Warum nun wurde dies alles so prinzipiell niedergedrückt? Weil eben dieser Gesetzentwurf unbedingt Gesetz werden muß. Und ich frage weiters Warum muß er denn Gesetz werden? Vielleicht aus Liebe zu den deutschen Kriegsanleihebesitzern? Ich habe nach dem Gesagten, nach dem gestrigen Vorspiel wenig Hoffnung, daß eine sachliche Beleuchtung dieses Entwurfes Beachtung finden wird. Aber versuchen will ich es doch. Denn wir müssen doch darstellen, was dieses Gesetz uns auferlegt, welchen Schaden es uns bringt.

Aus deutschen Kreisen sind mir bisher nur Proteste zugekommen sowie Aufforderungen zur schärfsten Stellungnahme gegen den Entwurf; eine Billigung dieses Gesetzentwurfes ist noch von keiner einzigen Seite erfolgt. Nun wollen wir die Vorlage betrachten. Die Vorlade soll die Regierung ermächtigen zur Behebung einer 4. Staatsanleihe und sie gleichzeitig ermächtigen, einen Teil der gezeichneten Staatsanleihe mit Kriegsanleihe bezahlen zu lassen. Es ist betitelt: »Gesetz über die Entschädigung der Besitzer österreichischer und ungarischer Kriegsanleihe.« Schon das will mir nicht recht einleuchten. Denn wie sieht denn diese Entschädigung aus? Für 100 K Kriegsanleihe hat man bar zu erlegen 75 K. Man erhält dann für 75 K ein Papier zu 3 1/2%, welches einen; Wert von höchstens 40 K haben wird, das also einen Wert von 35-40 K repräsentiert; weiter erhält man ein Papier auf 75 K zu 5 1/2% Verzinsung, das von den Bankleuten höchstens mit 60 bis 65 K bewertet wird. Ich sage rund, in Summe also 100 K. Ziehe ich davon ab, was ich bar erlegt habe, nämlich 75 K, so bleiben als Entschädigung für 100 K Kriegsanleihe K 25,-. Davon, bitte, habe ich noch gar nicht abgezogen die nichtausgezahlten Kuponzinsen, welche wohl mit 8 K zu berechnen sind, so daß ein faktischer Rest von 17 K als Entschädigung für die Kriegsanleihe bleibt. Dieser Fall paßt für reden, der diese Kriegsanleihe irgendwie verwenden will. So sieht also die Entschädigung aus. Ich wollte damit sagen: Den Titel »Entschädigung« finde ich auf Grund dieser Rechnung nicht begründet. Ein Anleihegesetz, geehrte Herren, ist es aber auch nicht, weil es keine Bestimmung enthält, wie auch andere Personen als Kriegsanleihebesitzer zeichnen können. Was will also dann dieses Gesetz? Ich glaube, schon die Erwägung, wie unklar das ist, was das Gesetz will, zwingt den Senat, wenn er eben Senat sein will, die Frage ganz besonders und genau zu prüfen. Wie sieht denn die Type A und B aus? Die Besitzer beider werden, wenn sie vermögensabgabepflichtig sind, gezwungen - wenn sie natürlich die Kriegsanleihe nicht verfallen lassen wollen - zu je 100 K Kriegsanleihe 75 K bar auf die neue Anleihe zu erlegen. Unsere deutschen Institute haben im ganzen cca. 2 Milliarden Kriegsanleihe. Ich gestatte mir die Frage: Wo sollen unsere Institute den Riesenbetrag, den sie sonach bar zu erlegen haben, wenn sie die Kriegsanleihe verwerten wollen, hernehmen? Sie müssen einfach Beil den großen Banken Anleihen machen und diese großen Banken stehen ja durchwegs im èechischen Lager. Und die zweite Frage; Zu welchen Bedingungen werden sie das Geld bekommen? Zu unheimlichen Bedingungen; vielleicht werden die Bedingungen für kurze Frist annehmbar sein, wie sie auf längere Frist jedoch aussehen werden, das ist unabsehbar. Und bedenken Sie nun, daß diese Institute ganz in die Hände dieser Großbanken kommen müssen! Ferner noch eine wichtigere Frage! Wie werden die Bilanzen dieser Institute aussehen? Denn Type 1 und 2 der neuen Staatsanleihe werden ja in kurzer Zeit einen viel niedrigeren Kurs haben als den Nominalwert, Type 1 wird wohl den Kurs von 40% erreichen, Type 2, wenn ich sehr hoch rechne, höchstens den Kurs von 80;ö. Wenn ein solches Institut, z. B. eine Sparkasse und überhaupt die im, 3 genannten Institute, bilanzieren, so kann man annehmen, daß es, wenn sie nicht bereits eine passive Bilanz haben, ganz in der Hand ihrer Gläubiger liegen wird, sie nach Belieben fallit zu machen, denn die Gläubiger brauchen nur die Lombardschulden zu kündigen. Ich möchte bei diesem Anlasse auf den vor ein bis zwei Tagen im »Prager Tagblatt« erschienenen Artikel hinweisen, in welchem gemeldet wurde, daß die Sparkassen und überhaupt die im Artikel 3 genannten Institute, wenn sie in Konkurs verfallen, diesen Konkurs nicht anzumelden brauchen. Sie werden von der Regierung ermächtigt, von der Konkursanmeldung abzusehen. Das würde ja deutlich zeigen, wenn etwas Wahres an der Meldung ist, wie die Regierung darüber denkt, welche Folgen das Gesetz haben könnte. (Výkøiky.) Ich weiß nicht, wie es mit den èechischen Instituten des § 3 steht, aber wenn es mit natürlichen Dingen zugeht, kann es mit diesen Instituten nicht viel anders stehen als mit den deutschen. Ich frage die geehrten Herren: Können wir im Senate zugeben, daß die Stützen der deutschen Volkswirtschaft in eine solche Gefahr gebracht werden? Die Antwort kann nur »Nein!« lauten.

Und erst die Privaten? Wie sieht es mit denen aus, die vermögensabgabepflichtig, daher zeichnungspflichtig sind? Ich bitte zu berücksichtigen, wie leicht man vermögensabgabepflichtig wird. Selbst der Besitz wertloser Kriegsanleihe bringt ja, mit 40% umgerechnet, eine Vermögensabgabepflicht mit sich. Es hat also einer nichts, gar nichts, und doch wird er abgabepflichtig und muß zeichnen. Ich möchte mir gestatten. Ihnen einige Beispiele zu bringen. Was zahlt der Staat in Wirklichkeit für die Kriegsanleihe an einen, der nicht bar gezahlt hat? Ein Beispiel nach § 4, der sich auf die privaten Anleihenbesitzer bezieht: Wer 1000 K Kriegsanleihe hat, erhält dafür eine 3 1/2%ige Rente auf 750 und muß noch 750 bar aufzahlen, wofür er ein 5 1/2% Papier bekommt. Diese haben zusammen eine Wert von 1000 Kronen. Davon hat er bar aufgezahlt 750 K und rückständige Kupons, es bleiben ihm daher 170 K als Ersatz, als Vergütung für die Kriegsanleihe. Das nächste Beispiel: Ein Mann, der kein bares Geld für die erforderliche Aufzahlung hat. Wer 1000 K Kriegsanleihe hat, erhält dafür 750 eines 3 1/2%igen nicht rückzahlbaren, nicht belehrbaren Papieres mit einem Kurswert von höchstens 350 bis 400 und einem jährlichen Erträgnis von 26 K 20 h, ferner ein 5 1/2%iges Papier über 750 Kronen mit einem jährlichen Erträgnis von 41 K 20 h; das sind zusammen 76 K 40 h. Wenn er kein bares Geld hat, muß er sich die 750 K ausborgen. Hievon erhält er bei dem staatlichen Bankamt 4, das sind 560 Kronen zu 6 1/2%. Er zahlt also 36 K 40 h, und den restlichen Betrag muß er sich auf privatim Wege beschaffen, wenn er sich ihn überhaupt beschaffen kann, und muß dafür mindestens 7 1/2% zahlen, das sind 14 K 20 h. Daher bleiben ihm netto für 1000 Kronen Kriegsanleihe, eine jährliche Verzinsung von 16 K 80 h, also etwa 1 1/2%, und auch dieses Verhältnis ist ihm noch in keiner Weise garantiert. Denn erhöht das Bankamt den Lombardzins, so bleibt ihm überhaupt nichts übrig. Diese Leute werden also einfach zu Bettlern, die überdies noch Schuldverpflichtungen auf sich nehmen, Ich meine, für diese Leute ist es doch besser, wenn sie die Kriegsanleihe in den Ofen werfen, wenn nicht noch für die Zukunft eine Besserung zu gewärtigen ist. Hochverehrte Damen und Herren! Wie steht es nun mit den Leuten, die Lombardkriegsanleihe besitzen? Für diese Leute ist die Zwangsstaatsanleihe ganz unmöglich. Sie haben in der Regel nicht einmal so viel Geld, um die alte Lombardschuld zu bezahlen, umsoweniger auf die Zahlung für die neue Staatsanleihe, oder um eine neue Schuld auf sich zu nehmen. Es handelt sich hier nicht um vereinzelte Fälle, sondern vielmehr um Hunderttausende Personen. Diese Personen werden teils von der Konfiskation betroffen und ihre Kriegsanleihe verfällt zu Gunsten der Bank, teils bleibt ihr Schicksal ganz und gar ungewiß. Dem Reichen wenig und dem Armen nichts, das ist das soziale Motiv dieses Gesetzes. Was macht denn z. B. der arme Mann - ich meine damit nicht Faulenzer, sondern ehrenwerte Geschäftsleute. Ärzte oder dergleichen - die sich mit einem Vermögen von 100,000 K zur Ruhe gesetzt und dieses in Kriegsanleihe angelegt haben. Nach. 12. Absatz 2, hat dieser Mann ein Vermögen von 40,000 K. Er ist also vermögenssteuerpflichtig, daher verpflichtet, die neue Anleihe zu zeichnen. Es wird doch niemand dem Manne zumuten wollen, daß er 75,000 K bar aufbringt, um Statsanleihe zu zeichnen. Er bekommt sie ja überhaupt nicht. Dieser arme Mann wird ganz einfach, ohne daß er etwas dazu tut oder davon weiß, über Nacht zum Bettler. Und gar die vielen Hunderttausende, die zwar nicht vermögensabgabepflichtig sind, also nicht zu zeichnen brauchen. Die meisten von diesen Armen aus dem Arbeiterstand, aus dem Mittelstande, aus der Beamtenschaft u. dgl., die haben ihre Spar- und Notgroschen in Kriegsanleihe angelegt. Diese warten ja auf die Zinsen der Kriegsanleihe, viele haben schon Schulden auf diese Kriegsanleihe gemacht. Sie lesen ja in der Zeitung von dem Dienstmädchen, das 42 Jahre, gedient hat, seine Barersparnisse noch im letzten Jahre in die Kriegsanleihe geworfen hat und jetzt dasteht und überhaupt nicht weiß, was auf seine alten Tage anzufangen; von der Offizierswitwe und dem Lehrer, kurz die Hunderte von Beispielen, die in den Zeitungen zu lesen sind. Leute, die sich die Füße Wundrennen und doch nichts erreichen können, sie sind einfach um ihr Hab gebracht, und was die Zukunft bringt, das wissen die Leute nicht. Sie werden sich vielleicht verleiten lassen durch die jetzigen Vorgänge und werden den Krieganleihebesitz hinwerfen um nichts.

Wenn ich nochmals eine Gruppe erwähnen darf, so sind es die, welche ihre Kriegsanleihe gegen Lombardierung gezeichnet haben. Diese Armen haben nicht nur nichts, sie sind auch gezwungen, von ihrem jetzigen Einkommen noch die Schulden zu zahlen, und gerade diese Leute stehen in den niedrigsten Einkommenverhältnissen. Von all diesen Gruppen erwähnt der Gesetzentwurf überhaupt nichts.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes, der noch zu erwähnen wäre, ist folgender. Das Gesetz enthält die Bestimmung, daß die neue Staatsanleihe zu 100% gezeichnet wird. Ein deratiger Emissionskurs war wohl überhaupt noch nie da. Die Textierung des Gesetzes ist ja ganz geschickt. Es fällt dar nicht auf. Es heißt dort: Man zahlt zu 100 Nominale Kriegsanleihe 75 K bar und erhält dafür das und das. Man erhält natürlich für 75 Kronen nur 75 Kronen neue Stauanleihe, man zahlt also einen Kurs von 100%, während der Kurs am Emissionstage kaum 90 sein wird und vielleicht in kürzester Zeit, ich weiß nicht, in wie viel Tagen schon, mindestens auf 80 heruntersinken wird. Ich habe mir erlaubt, diesbezüglich einen Antrag zu stellen, daß ein neuer Paragraph in dieses Gesetz aufgenommen werde, der dahin geht, daß diese Differenz zwischen dem Emissionskurs und zwischen dem Nominalwert der Staatsanleihe der Type 2 dem Zeichner vergütet werden muß. Ich bitte den Antrag hiemit für begründet zu halten. (Místopøedseda dr. Soukup pøevzal pøedsednictví.)

Das Gesetz zwingt weiter Institute und private Kriegsanleihebesitzer, die vermögensabgabepflichtig sind, die neue Anleihe zu zeichnen. Ein solcher Zwang auf bestimmte Gruppen, welche durch diesen Zwang in die von mir geschilderten Verlegenheiten, ja in die Gefahr des Konkurses kommen, ist unbedingt unmoralisch und trägt den Charakter einer Strafe an sich. Ich frage Sie: Wer ist berechtigt, die armen Opfer der Kriegsanleihe zu strafen, bloß weil sie Kriegsanleihe gezeichnet haben? Wenn das Gesetz nur Geld einbringen soll, warum übt man Zwang nicht allgemein aus oder doch wenigstens auf die großen Banken, welche ungeheuere Dividenden ausschütten, und die Kriegsgewinner? Da haben Sie den besten Beweis, daß hinter dem Gesetz ganz andere Ideen und Absichten stecken müssen, sonst hätte man es in dieser Fassung nicht einbringen können. Die §§ 9 und 12 zwingen den selbst verschuldeten Kriegsanleihebesitzer zu zeichnen, und die Institute, die lombardierten Papiere zu übernehmen, Während die grossen Banken, die Geld in Überfluß haben, die Kriegsanleihebestände mit 50 übernehmen und mit 75 verwerten werden, werden die kleineren Institute noch mehr belastet. Sie haben ja schon mit eigenem Kriegsanleihebesitz zu tun und sollen noch. fremde übernehmen? Was aber noch die Kehrseite und viel beachtenswerter ist, ist, daß den grossen Banken dadurch Gelegenheit gegeben wird zu ganz ungewöhnlichen Bereicherungen. Und zu einem selchen Gesetz soll ein Senat einer demokratischere Republik seine Zustimmung geben?

Durch den Zeichnungszwang werden auch betroffen physische und juristische Personen, sowie Waisenvermögen und Waisenstiftungen. Es ist doch ganz unerhört, solche Waisenvermögen zur Zeichnung der Staatsanleihe zu zwingen, und zeichnen sie nicht, so verfallen sie der Konfiskation. Wie aber, wenn solche Waisenvermögen überhaupt schon lombardiert sind und ich weiß persönlich, daß dies schon mehrfach vorgekommen ist? Wer soll da überhaupt das Lombarddarlehen für die Waisen aufnehmen und wer soll den Lombardschuldschein unterschreiben? Ich meine, wer nicht ganz andere Hintergedanken hat, der muß sagen, daß dieser zwangsweise Gesetzentwurf ganz unnatürlich ist, daß die §§ 9 und 12 keinem anderen Zwecke dienen können als einem Zwecke, der im Gesetze nicht ausgesprochen ist und ich sage daher: Diese §§ 9 und 12 müssen aus dem Gesetz heraus. Ich habe mir erlaubt, diesbezüglich einen Antrag beim Präsidium zu stellen, verbunden mit der Ausschaltung des § 12, weil er mit dem § 9 im Zusammenhang steht, da er ja die Konfiskation bedingt, wenn der Parabraph nicht eingehalten wird, was ich hiermit für begründet erachte. Wenn wir aber diese §§ 9 und 12 herausnehmen, was bleibt denn dann vom dem Gesetze übrig? Es bleibt ein Anbot an vermögende Kriegsanleihebesitzer, die neue Staatsanleihe zu zeichnen. Damit ist aber der Regierung sicherlich nicht gedient. Denn hätten Sie nicht einen politischen Hintergedanken, den ich schon mehrmale angedeutet habe, - was kann die Regierung mit dem Gesetze wollen - wenn sie nicht wirklich einen anderen Hintergedanken hätte, so könnte sie nur wollen; entweder den Kriegsanleihebesitzern zu helfen; ich glaube es wird niemand so naiv sein, zu glauben, daß die Regierung den deutschen Kriegsanleihebesitzern durch diese neue Gesetz helfen will; oder den zweiten Fall, daß sie Geld haben will. Sie braucht Geld und will Geld erlangen. Die früheren Staatsanleihen sind nicht gelungen, so wird nun die Zwangsanleihe ausgeschrieben, aber nicht für die ganze Bevölkerung, sondern nur für die unglücklichen für der Kriegsanleihe, die ja hauptsächlich in deutschen Kreisen zu finden sind, wodurch daher gleich zwei Fliesen auf einen Schlag getroffen sind. Ich sehe ab von dem politischen Hintergedanken: Ich meine, wenn die Regierung durch dieses Gesetz Geld haben will, so kann sie mit dem vorliegenden Entwurf den Zweck nicht erreichen, sie wird niemals genügend Geld hereinbringen, soviel als sie brauchen kann. Denn die Kriegsanleihebesitzer können der Regierung niemals so hohe Beträge geben, weil es durchaus - mit Ausnahme der großen Institute - kleine Leute sind, welche kein Geld haben, und zweitens liefern sie nicht eigenes Geld, sie liefern geborgtes Geld und von den Schulden eine anderen kann der Staat nicht fett werden. Und bedenken Sie, wie unmoralisch es ist, einen armen Teufel zu zwingen, daß er Schulden mache, um dem Staate etwas borgen zu können. Ich glaube, daß die ganze Anleihe dadurch überhaupt zu einem Scheingeschäft herabsinkt und daß den Profit von dieser ganzen Sache ja doch nur die Großbanken ziehen, welche über Kapital verfügen.

In der deutschen Bevölkerung begegnet dieser Gesetzentwurf dem größten Widerstand. Nach den mir bisher zugekommenen Protesten will überhaupt niemand von diesem Gesetze Gebrauch machen. Was wird die Regierung machen, wenn die ganzen deutschen Institute und die deutschen privaten Kriegsanleihebesitzer nicht zeichnen? Wollen Sie wirklich dann diese ganzen Kriegsanifeihebestände für verfallen erklären? Die deutsche Bevölkerung ist der festen Ansicht - Sie können das in jeder Zeitung lesen - daß die furchtbaren Folgen, die das Gesetz auf die deutsche Volkswirtschaft ausüben muß, überhaupt der Selbstzweck des Gesetzes sind. Denn unsere Geldinstitute, unsere vermögenden Kreise, die Industrie etc. werden in die Hände der Großbanken geliefert, die durchaus im èechischen Lager stehen - Sie werden in die Gefahr des Konkurses gebracht, sobald es diesen Banken beliebt, denn sie brauchen ja nur die Lombarddarlehen zu kündigen. Ein grosser Teil unserer Unternehmen wird geradezu unter die Kontrolle der èechischen Banken gestellt. Diese Zwangsanleihe hat offenbar den Zweck, das Volksvermögen der Deutschen zu dezimieren. Die Regierung geht offenbar von der Ansicht aus, daß der finanziell ruinierte Deutsche sich leichter auch politisch unterwerfen lasse. Hochgeehrte Herren! Daß man sich da nur nicht täuscht! Ein Bankrott des deutschen Volkes kann leicht den ganzen Staat zum Wanken bringen und übrigens würden in einem solcher Falle meiner Ansicht nach nicht nationale Fragen zur Austragung kommen. Da kommen ganz andere Fragen in Betracht. Im Falle der Not, wo das ganze Volk durch den Bankrott ruiniert wird, kommen soziale Fragen zur. Austragung. Wollen Sie das mit einem solchen Gesetz provozieren? Es darf sich daher niemand wundern, wenn die Deutschen von diesem Gesetz nichts wissen wollen, wenn Sie dasselbe keineswegs im Anwendung bringen wollen (Výkøiky.), daß sie ganz sicher zu Gegenmaßregeln greifen werden, wie mir in allen Protesten und Zuschriften bekannt gegeben wird, z. Bsp. Verweigerung der Steuern, Verweigerung der Einbekenntnisse zur Vermögensabgabe und dl, schreiten werden. Von den Deutschen ist also für die Regierung der erhoffte Erfolg, wenn es sich wirklich nur um Geld handeln sollte, nicht zu erwarten und ich frage; Wird dann das èechische Volk allein das geben, was die Regierung braucht? Ich glaube bei der Weigerung der Deutschen werden auch die èechischen Bevölkerungskreise stutzig werden und sie werden es sich überlegen, ob sie die ganze Anleihe übernehmen werden. Es kann also auf diesem Wege, mit diesem Entwurf dieser Erfolg unter keinen Umständen erreicht werden. Aber der Entwurf hat eben gar nicht diesen Zweck. Er hat eben einen politischen Hinterzweck, über welchen ich schon gesprochen habe und noch sprechen will. Dann bitte weiter zu bedenken, welch ungeheuerliche Folgen dieser Gesetzentwurf schon dadurch hervorbringen kann und auf jeden Fall hervorrufen wird, daß er überhaupt Gesetz wird. Bei den deutschen Instituten sind zirka 60J der Spareinlagen in Kriegsanleihe gebunden. Nach Ausage der Banksachverständigen verlieren diese Institute bei Durchführung dieses Gesetzes 500 Millionen. Wenn das die Bevölkerung hört, daß die Institute, bei welchen sie die Spareinlagen eingelegt hat, 500 Millionen verlieren, darf man sich dann wundern, daß sie das Vertrauen zu diesen Instituten verliert, darf man sich dann wundern, daß auch Leute, welche mit der Kriegsanleihe gar nichts zu tun haben, zu den Instituten laufen und ihr Geld zurück haben wollen? Und was heißt denn das? Das heißt nichts anders, als der Run, und ein Run ist etwas, wovor die Regierung um Gotteswillen alles tun sollte, daß es dazu nicht komme. Denn wenn der Run einmal entsteht bei einem Institut, ist er in der Bevölkerung gar nicht mehr aufzuhalten. Ich bitte doch zu beachten, was für Folgen das haben muß! Mit dem Untergang eines solchen Instituts geht die Existenz Tausender zugrunde und ich glaube, daß das èechische Volk und der Staat die größte Angst haben müßte, daß es zu so etwas komme. Denn mit dem Untergang der deutschen Volkswirtschaft kann leicht gerade so gut auch die èechische mit zugrundegehen. Ein solches Feuer ist leicht angefacht, aber uneheuer schwer gelöscht. Selbst wenn solche Folgen vermieden werden, auf jeden Fall wird der Kredit des Staates durch den Mißerfolg dieser Anleihe ganz bestimmt vollständig vernichtet. Die Kriesanleihefrage hat ja an und für sich nicht die Wichtigkeit, welche man ihr beimißt. Es müssen also ganz andere Gründe dahinterstecken, die diesen Entwurf diktiert haben. Denn die Kriegsanleihefrage an und für sich ist eine Kleinigkeit. Wenn der Staat harrte die Kriegsanleihe übernimmt und in eine 4prozentige immortible Staatsanleihe umwandelt, so kostet das, angenommen, der Kriegsanleihebestand ist 7 Milliarden - ich weiß dies nicht genau, - jährlich 280 Millionen. Das ist, ich bitte, vergleichsweise gesagt, zirka ein Drittel eines einzigen Titels im militärischen Budget. Der Titel heißt: Sachliche Bedürfnisse des Militärs. Der einzige Titel macht beinahe dreimal soviel aus als die ganze Verzinsung der Kriegsanleihe machen würde, wenn man sie in eine 4prozentige Staatsanleihe umwandelte, womit die ganze Bevölkerung zufrieden wäre, womit allen Instituten und allen geholfen wäre. Dieser Betrag von 280 Millionen würde sich aber noch bedeutend verringern. Denn die 7 Milliarden werden ja mit dem Moment, wo sie in ein Ertragspapier umgewandelt werden, wieder aktives Volksvermögen. Es können mit den Milliarden Kredite geschaffen werden, es kann gebaut werden, kurz diese 7 Milliarden arbeiten wieder, sie vermehren sich fortgesetzt und vermehren fortgesetzt das Volksvermögen und ich glaube, daß man den Ertrag von 2 Prozent ganz ruhig annehmen kann, und dadurch erhöht sich auch wieder die Steuer und das Einkommen des Staates. Sie geben der Bevölkerung Arbeit und Verdienst und ebenso arbeiten ja doch auch die 280,000,000, die man als Zinsen ausgibt. Auch diese vermehren wieder das Volksvermögen, arbeiten, liefern wieder Steuern und Abgaben. Also um die Bagatelle von 280,000,000, welcher Betrag sich noch dazu verringert, soll sich der Staat um seinen Kredit, um sein ganzes Ansehen bringen. (Sehr richtig!) So ist es nicht, meine Herren! Es geht aus dem Gesagten ganz klar und deutlich hervor, ein anderer Schluß ist gar nicht möglich, es müssen andere Gründe sein, die diesen Gesetzentwurf geschaffen haben. Nicht Liebe zu den Deutschen, nein, der Haß hat diesen Gesetzentwurt beschaffen. Ja der Gesetzentwurf ist nichts anderes, als einer der politischen Schachzüge, um die Deutschen in diesem Staate herunter zu kriegen; sie tributpflichtig zu machen den èechischen Instituten, der èechischen Volkswirtschaft, um sie den èechischen Machthabern auszuliefern. Sie wäre zweifelsohne für die Èechen ein riesiger Erfolg, wenn sie gelingt. Denken Sie nur: die Massen des deutschen Volkes werden verarmen, die Geldinstitute kommen in die Hände der Èechen und der èechischen Großbanken, die Industrien stehen unter dem Einfluß ihrer Lombardschuldner, welche wieder die èechischen Großbanken sind und dabei trägt dieses so zugerichtete deutsche Volk diese ganze 4. Staatsanleihe allein auf seinen Schultern. Wenn es den Èechen gelingt, sie durchzuführen, dann sind wir Deutschen um viele Stufen her untergeworfen. Aber, meine Herren; ob es gelingt, das ist die Frage. Das deutsche Volk hat gewarnt; vorher schon und das deutsche Volk wird sich wehren. Ich bin überzeugt: die Gesetzvorlage kann hier beschlossen werden, soviel sie will, sie wird in ein Nichts zerfließen und Sie werden eine andere Vorlage schaffen müssen. (Sehr richtig!) Ich habe meine Warnung ertönen lassen. Ich warne den Senat, eine Körperschaft wie der Senat in einer demokratischen Republik kann niemals einen derartigen Gesetzentwurf unterschreiben oder billigen. (Potlesk na levici.)