Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 7. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 18. èervna 1920.

l. Øeè sen. dra. Spiegla:

Hohes Haus! In der ersten Sitzung, die wir gehalten haben, haben wir den Vorsitzenden gewählt und der neugewählte Vorsitzende hat in der Ansprache, mit der er uns begrüßt hat, ausgesprochen, er wolle sich streng an die Geschäftsordnung halten und er hat insbesondere uns zur einträchtigen Mitarbeit aufgefordert. Ich kann die Bemerkung nicht unterdrücken, daß zwischen diesen beiden Bemerkungen ein Widerspruch liegt, denn wenn, der Herr Vorsitzende, den ich persönlich sehr, hochschätze und dessen gute Intentionen ich nicht im geringsten bezweifle, sich wirklich streng an die Geschäftsordnung halten will, dann macht er uns die Mitarbeit in diesem Hause unmöglich. Denn das Geschäftsordnungsgesetz, welches der Verfassung widerspricht, hat eine deutlache Spitze gegen uns, es macht uns zu Senatoren zweiter Güte, es legt gar kein Gewicht darauf, daß wir auch wirklich den Verhadlungen des Hauses auch nur folgen können, es legt keinen Wert auf unsere sachliche Mitarbeit und ich brauche da-für kein besseres Beispiel anzuführen, als das Beispiel des Abgeordnetenhauses, wel-ches eine ganz gleiche Geschäftsordnung hat. Das, was sich- in diesen Tagen im Abgeordnetenhause abspielt, ist ein deutlicher Beweis, daß die Geschäftsordnung gegen die Deutschen gemacht ist und gegen sie ausgenützt wird. Es bleibt unseren deutschen Kollegen im Abgeoidnetenhause nichts anderes übrig, ale entweder all das über sich ergehen zu lassen, was die Mehrheit beschließt oder sich einfach von den Sitzungen ausschliessen zu lassen. Das Verfahren, wie es bei einer so wichtigen Vorlage, wie die Kriegsanleihevorlage, im Abgeordnetenhause durchgeführt wird und, welches uns dann hier noch bevorsteht, dieses Verfahren spricht allen parlamentarischen Grundsätzen Hohn, Ich hätte es begrüßt, wenn der Herr Vorsitzende sich nicht gerade auf die Geschäftsordnung festgelegt hätte, die uns ein verfassungswidriges Geschäftsordnungsgesetz auferlegt, sondern wenn er erklärt hätte, die Autonomie des Hauses vertreten zu wollen, jedem gegenüber, auch der Gesetzgebung gegenüber, denn ein Parlament, eine Kammer, welche nicht über Autonomie verfügt, die kann, überhaupt nicht existieren, es fehlt ihr die Luft, in der sie atmen muß, ein solches Parlament is't nicht den Aufwand wert, den es verursacht. Aber diese Geschäftsordnung, welche wir bekämpfen, stellt nur das letzte Glied in der Reihe jener Gesetze dar, welche die frühere Nationalversammlung, die Revolutionsversammlung geschaffen, um nicht zu sagen, verschuldet hat und gegen welche wir die triftigsten Beschwerden zu erheben Anlaß haben. Wir haben auch in unserer staatsrechtlichen Erklärung unse-ren Rechtsstandpunkt diesen Gesetzen gegenüber gekennzeichnet und unsere Rechtsverwahrung wird durch präsidielle Ordnungsrufe selbstverständlich nicht aus der Welt geschafft und auch nicht abgeschwächt. Gegenüber diesem unserem Rechtsstandpunkt hat nun freilich der Herr Ministerpräsident in der Regierungserklärung, die den Gegenstand dieser Debatte bildet, eingewendet, daß unser Kampf zugleich gegen die Entente gerichtet sei. Die Mittelmächte seien unterlegen, eine neue Welt erstehe an Stelle der alten Welt und die Èechoslovakei-hätte sich zur neuen Welt bekannt. Es sei menschlich begreiflich, daß sich die Deutschen und Ungarn in die neuen Verhältnisse nicht einleben wollten, aber man dürfte es den Èechen nicht verübeln, wenn sie ihre staatsrechtliche Situation aufs genaueste präzisieren.

Diese Ausführungen aber treffen nicht den Kern des Problems, wir jammern keineswegs darüber, daß der Krieg in dieser Weise ausgegangen ist, wir beklagen uns nicht darüber, daß die Entente gesiegt hat und auch nicht einmal darüber, daß die Entente den Sieg ausgenützt hat, aber wir führen Beschwerde deshalb, weil die Entente das Wort nicht gehalten hat, welches sie nach ihrem Siege gegeben hat, weil sie die vierzehn Punkte Wilsons verleugnet hat, weil sie dem deutschen Volke jenes Selbstbestimmungsrecht, das sie selbst als Losungswort auf ihre Fahnen geschrieben hat, vorenthalten hat und auf Grund dieses unseres Rechtsstandpunktes verlangen wir die Wiederaufnahme des weltgeschichtlichen Prozesses; welcher in St. Germain eine vorläufige Entscheidung gefunden hat, und wir sind felsenfest überzeugt, daß diese Wiederaufnahme kommen muß und daß sie darum auch kommen wird. Wann das der Fall sein wird, das können wir heute allerdings nicht wissen, aber es fehlt uns nicht an der notwendigen geschichtlichen Geduld und darum haben wir unsere staatsrechtliche Erklärung mit dem Gelöbnis geschlossen, daß wir die Forderung des Selbstbestimmungsrechtes als heiliges Vermächtnis jenen hinterlassen werden, die nach uns kommen werden. Aber außer der Forderung, die sich an. die Adresse der Entente richtet, haben wir den Machthabern in diesem Staate noch eine besondere Rechnung zu präsentieren. Der Weg von den Waffenstillstandsverhandlungen bis zu den Friedensverträgen war ein weiter, schwieriger und dornenvoller. Auch die èechosloväkische Friedensdelegation mußte sich, wie wir wissen, sehr bemühen, um die von österreichischer und sudetendeutscher Seite erhobenen Ansprüche erfolgreich zu bekämpfen. Ohne Zugeständnisse ging es hiebei nicht ab schließlich mußte die èechoslovakische Republik jenen Sondervertrag, mit den Hauptmächten unterzeichnen, welcher die Minderheiten zu schützen bestimmt ist. Der Minister des Äußern hat in diesem Saale noch im September des Vorjahres Mitteilung gemacht von diesem Vertrage. Er hat seine Überzeugung ausgesprochen, daß das gegebene Wort in vollem Maß gehalten werden wird. Die kommenden Monate haben ihn gründlich desavouiert. Der Minderheitsschutzvertrag wurde nicht befolgt, trotzdem nach diesem Vertrage alle Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität gleiche politische Rechte geniessen, ist der Revolutionskonvent über die nichtèechischen Nationalitäten einfach hinweggegangen und hat ihnen eine Verfassung aufoktroiert, die auch sachlich dem Minderheitsschutzvertrag widerspricht.

Die Regierungsvorlage ist bemüht diesen Vorwurf zu entkräften. Sie verweist dar-auf, daß der Staat verpflichtet war, die Ordnung, aufrecht zu erhalten und daß diese Ordnung auch im deutschen Interesse gelegen war. Sie verweist weiter auf die lange Dauer der Friedensverhandlungen, es sei seit dem Abschluß des Friedensvertrages mit Österreich erst eine kurze Zeit verflossen und diese sei ausgefüllt gewesen mit Verfassungsarbeiten und Wahlvorbereitungen. Durch diese Behauptungen wird selbstverständlich das Verfassungsoktroi in gar keiner Weise gerecht fertigt, selbst wenn sie richtig wären, was zum Teil nicht der Fall ist. Was hat vor Allem die Aufrechthaltung der Ordnung mit der Verfassung zu tun? War vielleicht Vor der Verfassung weniger Ordnung als jetzt oder ist jest mehr Ordnung, als vor der Verfassung? Und wenn es gelungen ist, die Ordnung aufrecht zu erhalten, ist das ein ausschließliches Verdienst der Èechen? Hätte sie die Ordnung erhalten können, wenn nicht das deutsche Volk friedliebend und gesittet wäre? Wenn Kaiser Josefsdenkmäler demoliert und deutsche Wählerversammluaigen gestört werden und die Bevölkerung trotzdem ruhig bleibt, dürfen dann die Èechen die Aufrechthaltung der Ordnung ihrem Konto gutschreiben? Noch fadenscheiniger ist die Berufung darauf, daß die Friedensverhandlungen so lange gedauert haben und daß seither erst eine kurze Zeit verstri-chen ist. Wie lange die Friedensverhand-lungen gedauert. haben, ist vollständig gleichgültig angesichts der Tatsache, daß der Friedensvertrag mit Österreich am 10. September 1919 bereits unterschrieben worden ist. Das Revolutionsparlament hat aber über diese Zeit hinaus reichlich 7 Monate noch getagt. Nun will ich selbstverständlich nicht darüber streiten, ob sieben Monate eine kurze oder lange Frist sind. Denjenigen, die sich damals als Gesetzgeber gefühlt haben, war wahrscheinlich die Zeit sehr kurz, denen aber, denen die Gesetze diktiert wurden, däuchte die Zeit überlang. Aber ob kurz oder lang, entschieden unrichtig ist, daß die sieben Monate ausgefüllt waren mit Verfassungsvorlagen und Wahlvorbereitungen. Die Revolutionsversammlung hat sich vielmehr mit allen möglichen Angelegenheiten beschäftigt, die mit der Verfassung gar nichts zu tun haben, Sie hat in polizeistaatlicher Weise die verschiedensten Lebensverhältrisse der Bevölkerung zu regeln unternommen, sie hat unter anderem auch das Universitätsgesetz beschlossen, welches, wie der Rektor der deutschen Universität gestern ausgeführt hat, durchaus nicht gegen den toten Ferdinand, sondern gegen höchst lebendige Deutsche gemünzt war. Sie war nicht nur von Kompetenzbedenken frei, sondern hat auch niemals gefragt, ob sie über die Sachkunde und Einsicht verfügt, die für so einschneidende und weitgehende Maßnahmen unerläßlich sind. Und daß sie sich sogar an die Verfassung gewagt hat, daß sie sich für zuständig erachtet hat die Verfassung zu beschliessen, die auch für die Deutschen und Ungarn zu gelten hat, das ist es gerade, was wir ihr zum Vorwurf machen darin liegt das Oktroi, welches der Herr Ministerpräsident zu leugnen oder wenigstens zu beschönigen unternimmt. Die Revolutionsversammlung mußte, wenn sie die Grundlagen der Demokratie nicht verläugnen wollte, ja wenn sie sich auch nur an den Wortlaut des Minderheitsschutzvertrages halten wollte, die Verfassungsgesetzgebung ihrer gewählten Nachfolgerin überlassen, Sie mußte, wie sie es noch in der Adresse an den "Präsidenten der Republik vom 27. März 1919 zum Ausdruck gebracht hat, einer konstituierenden Versammlung weichen, die von allen Nationalitäten beschickt war, tat sie es nicht, so hat sie zum Ausdruck gebracht, daß sie Macht vor Recht gehen läßt, daß sie,der Versuchung nicht widerstehen kann, die Gelegenheit auszunützen, um die Verfassung so auszugestalten, wie es ihren Interessen, nicht aber so, wie es den gesamtstaatlichen Interessen, wie es den Interessen aller Nationalitäten entspricht. Sie hat keinen Anstand genommen, die anderen Nationalitäten - ich muß diesen Ausdruck gebrauchen, obwohl ihn der Herr Ministerpräsident aus unserer Terminologie ausmerzen möchte - zu vergewaltigen. Die Regie-rungserklärung ist allerdings anderer Ansicht, sie erblickt in dem Werke' der Re-volutionsversammlung den Niederschlag nationaler Gerechtigkeit und sie beruft sich darauf, daß unsere Wahlgesetze in ganz Europa - diesmal ist es also nicht mehr die ganze Welt -als die liberalsten anerkannt worden sind. Nun weiß ich nicht, ob Europa sich bereits mit unseren Wahlgesetzen eingehend beschäftigt hat und ob es diese Gesetze mit den Gesetzen anderer Staaten verglichen hat. Ich weiß auch nicht, ob und wo Europa seine Meinung über die èechoslovakischen Wahlgesetze, zum Ausdruck gebracht hat. Wenn aber Europa tatsächlich der Meinung ist, die der Herr Ministerpräsident erwähnt hat, dann kennt eben Europa die Wahlgesetze nicht so, wie wir sie kennen. Dann läßt sich Europa durch die Schlagworte, die an der Fassade angebracht sind, täuschen und dringt nicht in das Innere des Gebäudes ein. Gewiß, man hat die Deutschen gerade so zur Wahlurne zugelassen, wie die Èechen. Denn das Gegenteil hätte ja doch zu sehr dem Minderheitsschutzvertrage widersprochen, der allen Staatsbürgern ohne Unterschied der Nationalität gleiche politsche Rechte zuerkennt, und, wollte man der èechischen Bevölkerung das allgemeine gleiche Verhältniswahlrecht gewähren, so mußte man es auch der nichtèechischen zugestehen. Aber was in diesem Rahmen möglich war, um das Wahlrecht, der Deutschen zu schmälern und zu entwerten, das ist geschehen. Oder ist es nationale Gerechtigkeit, wenn unter den Wahlkreisen Reichenberg und Teplitz nicht zu finden sind, weil Reichenberg zu Jungbunzlau und Teplitz zu Laun geschlagen worden ist? Ist es gerecht, wenn Èaslau wegen seiner engen Beziehungen zur Hauptstadt Prag ein besseres Wahlrecht genießt, als Leitmeritz? In der Tat, so seltsame Figuren hat die Wahlgeometrie in österreichischen Zeiten nicht gezeichnet. Für alle Staatsbürger gilt das Wahlerfordernis der dreimonatigen Seßhaftigkeit, des dreimonatigen Wohnsitzes in einer Gemeinde, nur nicht für die Soldaten. Durch diese, unscheinbare Bestimmung, welche der Aufmerksamkeit Europas entgangen sein dürfte, ist die Militärverwaltung in die Lage versetzt worden, das Wahlergebnis in den deutschen Gebieten nach Belieben zu beeinflussen und auf solche Weise die Verhältniswahl ein wenig - sagen wir - zu korrigieren. Europa ist natürlich nicht in der Lage, festzu-stellen, wieviel cechische Stimmen kr Deutschböhmen oder Deutschmäliren auf solche Manöver zurückzuführen sind.

Soweit nun aber die nichtdeutschen Nationalitäten nicht schon bei der Wahl zu kurz gekommen sind, - und ich bemerke, daß auch die Slovaken zu kurz gekommen sind mit Rücksicht auf die eigentümliche Bestimmung über die Kandidatenlisten - wurden ihre politischen Rechte dadurch entwertet, daß die neugewählten Abgeordneten und Senatoren vor eine Mauer gestellt worden sind, die nach Ansicht und Absicht der Revolutionsversammlung un-übersteigbar sein soll. Die Mauer wird gebildet von den bisher erlassenen Gesetzen. Es geht uns deutschen und ungarischen Parlamentsmitgliedern beiläufig so, wie dem Posten nach der Teilung der Erder Was tun, spricht Zeus, die Welt äst weggegeben, der Herbst der Markt, die Jagd ist. nicht mehr mein. Der wichtigste Teil der gesetzgeberischen Arbeit ist bereits getan. Nach allen Seiten sind wir an Gesetze gebunden, an deren Zustandekommen wir keinen Anteil haben. Der Rechtszustand ist zu unseren Ungunsten abgeändert, das herrschende Volk hat alles für sich in Anspruch, genommen, was irgendwie wertvoll ist, Verwaltung und Justiz sind vollständig èechisiert, die cechische Sprache ist die staatliche ofizielle Sprache, die deutsche Sprache wird nur in sehr bescheidenem Maße geduldet. In der Reichshauptstadt Prag ist für sie überhaupt kein Raum mehr. Aber trotzdem werden die Deutschen gerne gesehen in diesem Staate, solange sie bescheiden sind und nichts verlangen. Sowie es den Schillerschen Versen entspricht: >Willst Du in meinem èechoslovakischen Himmel mit mir leben, so oft Du kommst, Du sollst willkommen sein.< Man wird mir vielleicht einwenden, daß die Sache nicht so schlimm ist, wie ich sie darstelle. Wir können ja jetzt mitarbeiten an der Gesetzgebung, Arbeit wird genug da sein und wir können unseren Willen dabei zu Geltung bringen. Aber gerade das hat uns die Revolutionsversammlung, so weit sie es tun konnte, erschwert, wo nicht unmöglich gemacht durch die Geschäftsordnung, an die sie uns binden zu dürfen geglaubt hat. Ich habe vorhin die Geschäftsordnung als verfassungswidriges Gesetz bezeichnet, der Beweis dafür, daß sie verfassungswidrig ist, ist sofort erbracht. Die Verfassung erklärt nämlich, daß jede Kammer ihre inneren Verhältnisse selbst durch eine Geschäftsordnung zu regeln hat, durch eine Geschäftsordnung, die sie in eigenem Wirkungskreise hinausgibt. Blos die grundlegenden Vorschriften über das Verfahren und die äußeren Beziehungen beider Kammern sind einem Gesetze vorbehalten. Unter Verletzung dieser klaren und deutlichen Verfassungsbestimmung hat die Revolutionsversammlung selbst beiden Häusern eine Geschäftsordnung gegeben und sie war sich dessen, daß sie die Verfassung verletzt, vollkommen bewußt. Ein Beweis dafür ist der Ausschußbericht, in welchem es heißt, daß es zweckmäßig erscheine für diesmal (pro tentokráte) die Geschäftsordnung in Form eines Gesetzes zu erlassen. Es steht also der Ausschuß auf dem bequemen Standpunkt, einmal ist keinmal, ein bißchen Verfassungsverletzung pro tentokräte hat nicht viel zu bedeuten. Blos in einigen wenigen Punkten, die besonders aufgezählt sind, hat die Geschäftsordnung der Autonomie des Hauses Raum gegeben und so mußten wir heute, wo wir die Zahl der Vizepräsidenten vermehren sollen, in dieser untergeordneten Frage den Weg der Gesetzgebung beschreiten.

Überblicken wir noch einmal die Entwicklung, wie ich sie geschildert habe, von den hochtönenden Worten Wilsons angefangen bis zum Ende der Revolutions-Versammlung, so nehmen wir wahr, wie die Machthaber auf der schiefen Ebene, auf die sie sich begeben haben, immer tiefer gelangen. Die Grundlagen des Waffenstillstandes werden von den Friedensverträgen verleugnet. Im Jahre 1916 hatte Wilson von einem Frieden ohne Sieg gesprochen. Ein Sieg, sagte er, würde einen dem Unterlegenen aufgezwungenen Frieden bedeuten. Ein solcher Friede würde als Demütigung, Zwang und unerträgliches Opfer aufgefaßt werden und Groll, Erbitterung und bittere Erinnerung hinterlassen. Die Friedensbedingungen würden keine dauerhaften, sondern wie auf Flugsand gebaut sein. Derselbe Wilson hat im Jahre 1919 einen Frieden unterschrieben, dessen Motto lautete: Vae victis. In der Èechoslovakei wiederholen sich die gleichen Vorgänge in verjüngtem Maßstab, In Paris unterzeichnet der Minister des Äußern einen Vertrag, der den Minderheiten volle Gleichberechtigung zuerkennt. Der Staat, der allen Nationalitäten Gleichberechtigung gewährt, ist selbstverständlich ein ausgesprochener Nationalitätenstaat, Der Minister eilte nach Prag um von dem Vertrag Mitteilung zu machen und spricht in der Revolutionsversammlung unbefangen vom Nationalitätenstaat. Er findet damit keinen Anklang. Die Èechen dekretieren, der Staat sei ein Nationalstaat, der Minister fügt sich, er läßt die Chauvinisten ruhig gewähren und unterschreibt, seinem großen Vorbild Wilson folgend, die vertragswidrige Verfassung und das vertragswidrige Sprachengesetz. Die Verfassung wurde nach amerikanischem Muster mit einer schwungvollen Einleitung verstehen, das Èechische Volk wolle.eine gerechte Ordnung in der Republik, eine ruhige Entwicklung der Heimat sicherstellen, zum allgemeinen Wohl der Staatsbürger beitragen und die Segnungen der Freiheit kommenden Geschlechtern gewährleisten. Man hätte erwarten sollen, daß den Èechen eine in so feierlicher Weise verkündete Verfassung heilig sein werde, daß sie sich wenigstens in der ersten Zeit an ihre Bestimmungen halten werden. Aber weit gefehlt. Nicht einmal die in der Verfassung gezogene Linie wird eingehalten. Es geht unaufhaltsam abwärts auf der schiefen Ebene, Entgegen der Verfassung wird dem Parlament sein wesentlichstes Attribut, die Autonomie durch ein Gesetz entzogen. So seltsam dieser ganze Hergang demjenigen erscheinen mag, der sich mit gesellschaftlichen Fragen nicht beschäftigt hat, so folgerichtig erscheint er dem soziologisch geschulten Blick, Ein gerechtes Urteil kommt nur zu Stande nach. Rede und Gegenrede der Parteien. In zähem Kampfe müssen die entgegengesetzten Ansprüche vertreten und verteidigt werden, wenn sie schließlich ihrer Bedeutung und ihrem Werte nach zur Geltung kommen sollen. Urteilt jemand als Richter in eigener Sache, so ist er nur scheinbar ein Richter, In Wahrheit ist sein Ausspruch die einseitige Erklärung einer Partei. Der Kampf wird dadurch nicht beendet, sondern er geht mit noch größerer Heftigkeit unausgetragen weiter. Die Rumpfversammlung hat sich zur Verfassungsgesetzgebung berufen gefühlt, sie hat aber nicht die sittliche Kraft aufgebracht, um auch die Interessen der abwesenden Deutschen und Ungarn zu vertreten. Die Herren waren unter sich, und erlagen der Suggestion, die einer auf den anderen ausübte. Keine Partei wollte in der Betätigung der nationalen Gesinnung hinter der anderen zurückstehen und so kam insbesondere die Mißgeburt des Sprachengesetzes zu Stande, von dem Sie jetzt sehr gut wissen, daß es keinen Bestand haben kann. Das Regierungsorgan hat dieser Tage erklärt, daß die Sprachenpraxis ein noch ungeklärtes Problem sei. Solange ein Problem aber nicht gelöst ist, darf man doch nicht wagen, es in der Form eines Verfassungsgesetzes zu entscheiden. Das ist entweder Frivolität, oder brutale, Gewalt. "Auch der Artikel über das Sprachengesetz, den der gewesene Justizminister Herr Senator Dr. Veselý dieser Tage veröffentlicht hat, sucht aus der Stimmung heraus, die die Revolutionsversammlung beherrschte, das Sprachengesetz zu erklären und eigentlich zu entschuldigen. So beurteilt man aber meinentwegen ein lyrisches Gedicht, aber doch nicht ein Verfassungsgesetz. Begreiflich wäre es gewesen, wenn man zuerst ein Provisorium geschaffen hätte, um dann in einem späteren Zeitpunkt ein Definitivum an dessen Stelle zu setzen. Hier aber hat man es umgekehrt gemacht. Zuerst hat man das endgiltige Sprachengesetz in Verfassungsform festgelegt und auf das fünfjährige Provisorium, das man uns versprochen hat, warten wir noch heute, Glauben Sie, daß Sie diesen Vorgang irgend Jemandem gegenüber rechtfertigen oder auch nur verständig machen können? Der Revolutions Versammlung hat es an der Hemmungesvorrichtung einer Opposition gefehlt und eine solche Hemmung ist notwendig, wenn die parlamentarische Arbeit ein brauchbares Ergebnis liefern soll. Darum ist das, was die Revolutionsver-sammlung geschaffen hat, nichts wert und darum brauchen wir noch eine konstituierende Versammlung. Ein Diktat, welches eine Nationalität den anderen auferlegt, ist keine Verfassung.

Dieser Satz gilt ganz allgemein. Für jeden Staat, ganz besonders aber für die Èechoslovakei. Sie verweisen immer auf die Verhältnisse im alten Österreich und behaupten, daß die Deutschen dort ihre Macht den Èechen gegenüber eben so ausgenützt haben, wie Sie es uns gegenüber tun. Ich will nicht näher ausführen, daß diese Behauptung falsch ist. Der österreichische Staat ist Schritt für Schritt vor den Èechen zurückgewichen und hat sie so groß und mächtig werden lassen, daß er selbst darüber zugrunde, gegangen ist. Ich will auch nicht etwa, wie es mein Kollege Dr. Heller getan hat, daran erinnern, daß Sie doch ein besseres Staatswesen an die Stelle des alten Österreich setzen wollten, denn ich bin der Meinung, daß es scholl eine nennenswerte Leistung wäre, wenn Sie ein ebenso gutes Staatswesen schaffen würden, wie es daß alte Österreich war, welches doch erst dem Weltkriege zum Opfer gefallen ist. Sodann möchte ich aber die Äußerungen, die gefallen sind, als der Staat begründet wurde, nicht höher werten, als etwa die Äußerungen im Wahlkampf. Damals haben Sie sich an diejenigen, die Sie zu gewinnen trachteten, mit hochtönenden Phrasen gewendet, jetzt in der rauhen Wirklichkeit des Alltags trachten Sie unbekümmert um Gerechtigkeit und Humanität, für- ihr Volk einzuheimsen, was möglich ist. Aber worauf ich Gewicht legen will, ist die Frage, ob Sie den Staat, den Sie geschaffen haben, auch erhalten können, wenn Sie sich auf den Standpunkt der èechischen Hegemor nie stellen. Das alte Österreich wurde nicht als Demokratie gegründet, sondern ist aus den mittelalterlich ständischen Verhältnissen als Territorialstaat herausgewachsen. Er war weder ein National-noch ein Nationalitätenstaat. Denn der nationale Gedanke begann erst im 19. Jahrhundert eine bedeutsame Rolle zu spielen, und als das geschah, verfügte der Staat bereits über eine so ansehnliche Macht, daß er davon Jahrzehnte zehren konnte.