Eine schwere Schädigung hat die mit der medizinischen Fakultät zusammenhängende Krankenpflegerinnenschule erlitten, indem ihr 8 Räume entzogen wurden, um darin zwei Beamten unterzubringen, von denen der eine der staatliche Referent des Gesundheitsministeriums über die Schule selbst ist. Die Schule, die erst 1916 gegründet wurde, hat sich bis jetzt außerordentlich bewährt Es obliegt ihr die Aufgabe, modern geschulte Krankenpflegerinnen heranzubilden für die Universitätskliniken und Krankenhäuser und die Privatkrankenpflege, kurz das Niveau der Krankenfürsorge auf eine höhere Stufe zu bringen. Die Bedeutung der Schule von sozialen, nationalen und kulturellen Gesichtpunkten aus liegt auf der Hand und die deutschen Parlamentarier könnten es nicht ruhig hinnehmen, wenn eine Verschmelzung der deutschen Pflegerinnenschule mit der èechischen, die geplant sein soll, also eine Utraquisierung, durchgeführt würde. Auch die Verlegung der Schule aus ihrem bisherigen Heim, um, wie es heißt, dort wieder einmal ein Ministerium unterzubringen, würde und müßte deren gesunde Entwicklung, ja ihren Bestand aufs schwerste schädigen.
Die empfindlichste und weitgehendste Bedrohung und Schädigung der deutschen Universität beinhaltet jedoch das sogen, neue Universitätsgesetz vom 19. Feber 1920. In der verblichenen Nationalversammlung waren schon bald nach ihrem Zusammentritt, bereits im Dezember 1918 und seitdem wiederholt Anträge gestellt worden, die auf eine Beeinträchtigung der deutschen Universität hinzielten, formell eine Änderung des Teilungsgesetzes vom Jahre 1882 bezweckten. Durch dieses Gesetz war im Jahre 1882 unter Zustimmung sämtlicher Mitglieder des österr. Reichsrats auf Grund eines Berichtes des èechischen Universitätsprofessors Dr. Kvíèala die eine Prager Universität in zwei, in eine deutsche und èechische Karl-Ferdinandsuniversität, geteilt worden. Die beiden Universitäten lebten seitdem friedlich und gleichberechtigt nebeneinander und entwickelten sich in selbständiger Weise, Irgend eine Bewegung auf Revision des Teilungspaktes von 1882 hat es in österr. Zeit nicht gegeben. Erst die Begründung der èechoslovakischen Republik hat in dieser Hinsicht eine Änderung herbeigeführt.
Ich will auf die einzelnen parlamentarischen und nichtparlamentarischen Versuche, die es auf eine Schädigung und Entrechtung, ja zum Teil auf eine vollständige Aufhebung der deutschen Universität abgesehen hatten, nicht näher eingehen. Der akademische Senat sah sich wiederholt genötigt, gegen diese verschiedenen Versuche und Anträge sachlich Stellung zu nehmen, auch in wohlbegründeten Vorstellungen bei der Nationalversammlung. Trotz alledem wurde in letzterer Zeit, am 13. Jänner 1920, ein sogenanntes neues Universitätsgesetz angenommen, dem aber der Präsident der Republik aus formelljuristischen Gründen die Zustimmung versagte. Ein neuer wiederholt abgeänderter Entwurf, der am 19. Feber in der Nationalversammlung ohne Debatte angenommen wurde, erhielt schließlich die Sanktion des Präsidenten der Republik und ist damit Gesetz geworden.
Und von diesem Universitätsgesetz wagt der Herr Ministerpräsident beschönigend zu behaupten, daß es nichts bezweckte, als legislativ die Benennung der Universität nach Ferdinand, einem Habsburger, zu beseitigen. Ja, weiß denn der Herr Ministerpräsident nicht, daß wir bis jetzt in Prag eine deutsche und eine èechische Karl-Ferdinandsuniversität gehabt haben? Abgesehen davon, daß es in der gesamten Universitätsgeschichte Europas noch nicht vorgekommen ist, daß ein Parlament und eine Regierung, dazu noch eine demokratische Republik, eine Universität, eine Hochschule behandelt wie etwa einen Kindergarten und ihr ihren durch die Tradition geheiligten Namen, der seit Jahrhunderten ihre Geschichte repräsentiert, einfach wegnimmt, liegt die der deutschen Universität widerfahrene Kränkung und Zurücksetzung darin, daß der èechischea Universität der Name Karls -Universität gelassen ist. Es soll damit auch nach außen hin die in § l des Gesetzes gesetzlich festgelegte Geschichtsfiktion zum Ausdruck kommen, daß die cechische Universität und zwar dem Sinne nach sie allein die Fortsetzerin des von Karl IV. gegründeten Prager Hochschulstudiums sei. Aber, meine Herren, historische Wahrheiten lassen sich nicht durch Gesetzesparagraphen einfach wegdekretieren, hat um das ganze Gesetz ad absurdum zu führen, einer Ihrer hellsten und ehrlichsten Köpfe geschrieben. Und da können Sie noch so viele Gesetze fabrizieren, um die Tatsache kommen Sie nicht herum, daß Karl IV. nicht ausschließlich oder in erster Linie als König von Böhmen, wie als eine zweite geschichtliche Unwahrheit der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes es aussprach, sondern als römischer König und Kaiser die Prager Hochschule begründet hat, eine, Tatsache, die auch von hervorragenden èechischen Historikern, z. B. Nováèek, zugestanden wird. Es ist niemand, der nur halbwegs ein historisches Verständnis hat, so naiv, zu sagen, Karl IV. habe eine ausschließlich deutsche oder eine ausschließlich cechische Universität in unserem modernen Sinne gegründet. Vielmehr stellen beide Universitäten, die deutsche wie die cechische, in gleicher Weise die Fortsetzung der vereinigten Karl-Ferdinands-Universität dar und diese war die unmittelbare Nachfolgerin der ursprünglichen Karls-Universität.
Darum hat auch die deutsche Universität denselben Anspruch auf den Titel Karls-Universität wie die èechische und wird diesen Anspruch nie und nimmer aufgeben. Darum hat auch der akademische Senat die Aufforderung des Ministeriums, sich einen anderen Namen
zu wählen, abgelehnt, sondern; hat auf dem alten Namen, insbes auf dem Titel Karls-Univer-sität beharrt. Wir können aus wissenschaftlichen, moralischen und ideellen Gründen unmöglich unsere Hand bieten zur Unterstützung und Rechtfertigung der im Universität-Gesetz ausgesprochenen Ge-schichtsfälschung. Die deutsche Universität kann ihren althistorischen Namen, unter welchem sie im Inlande wie im Auslande bis auf den heutigem Tag bekannt ist, nicht aufgeben, ohne ihre ganze Vergangenheit preiszugeben. Der akadem. Senat hat deshalb an das Ministerium geschrieben, daß er in der Entziehung des Namens eine krasse Verletzung der Hochschulautonomie, eine mutwillige Herausforderung und eine brüske Vergewaltigung erblickt.Der Herr Ministerpräsident hat gewissermaßen, zur Entschuldigung noch den Satz beigefügt: >Wenn wir Èechen solche Namen der Habsburger wie Ferdinand tilgen wollen, so kann und das doch billigerweise nicht verübelt werden.< Aus den früheren Vorstellungen des akad. Senats und auch aus meinem heutigen Ausführungen ist jedenfalls ersichtlich, daß wir uns vielmehr durch die Entziehung des Namens >Karls-Universität<, der der èech. Universität geblieben ist, als durch die weitere Wegnahme des Titels Ferdinands-Universität getroffen und zurückgesetzt fühlen. Aber auch letztere Maßnahme kann nicht scharf genug getadelt werden. Denn sie ist ein Stück und Symptom jenes kleinlichen naiven Geistes, der bar jedes wahren geläuterten historischen Denkens und Fühlens mit der Beseitigung der Denkmäler der Vergangenheit auf die Vergangenheit selbst ausrotten zu können. Sie ist ein Symptom jenes hussitischen Barbarismus, der bloß niederzureißen versteht statt aufzubauen, der sogar die herrlichsten, künstlerischen Denkmäler dieses Stadt wie z. B. das Radeckv-Monument, die Mariensäule, anderswo die Kaiser Josefs-Denkmäler nicht mehr duldete, weil sie einer Epoche entstammten, deren man sich nicht gerne erinnert. Mit demselben Rechte hätte man da auch den Veitsdom nidierreißen müssen, weil kein Èechischer Baumeister ihn gebaut oder die. Burg auf dem Hradschin, statt die Residenz des Präsidenten der Republik in sie zu verlegen.
Und der Herr Ministerpräsident, der es nicht zu ertragen vermag, daß die Prager Universität den Namen des Habsburger Ferdinand trägt, fühlt sich, wie es scheint, ganz wohl in den von ihm bezogenen Amtsräumen, die vor ihm so mancher Habsburger bewohnt hat.
Doch nicht bloß aus ideellen, auch aus materiellen Gründen müssen wir das neue Universitätsgesetz als eine Bedrückung und Zurücksetzung der deutschen Universität empfinden. Denn die Geschichtskonstruktion, daß bloß die èechische Universität die Fortsetzer
in der alten Karlshochschule sei und daß sie allein den Titel Karls-Universität zu führen haben, sollte die formelle Grundlage bilden für den in den folgenden Paragraphen ausgesprochenen Entzug des gesamten Besitzes der deutschen Universität, der zum größten Teil ohne weiteres als Eigentum der Sechischen Universität (Hört! Hört!) erklärt wird Es wird uns zwar gnädigst vorläufig das Mitbenutzungsrecht am Hauptgebäude, am Karolinum gestattet, aber alleinige Besitzerin ist die èechische Universität, der auch das alleinige Eigentumsrecht am Universitätsarchiv, an den alten Insignien, Siegeln, Bildern und sonstigen Andenken, welche der Prager Universität vor dem Gesetze vom Jahre 1882 gehört haben, zugesprochen wird. Und so ist die deutsche Universität zu einer Kostgängerin der èechischen degradiert, sie ist zu einer Universität zweiten Grades gegenüber der bisher ihr gleichberechtigten èechischen herabgesunken, die zur Reichsuniversität, zur ersten Universität des Staates avanciert ist, wie das Ministerium nicht müde wird, uns gegenüber in offiziellen Aktenstücken zu betonen. Und so ist am Tore des altehrwürdigen Karolinums für uns deutsche der Geßlerhut des der deutschen Universität aufgezwungenen Universität Gesetzes aufgehängt, vor dem die deutschen Professoren und die deutschen Studierenden sich Tag für Tag als bloß geduldete Gäste in ihrem seit Jahrhunderten ihnen gehörenden Besitze verbeugen sollen.Der schlimmste Stoß wird der deutschen Universität jedoch durch § 10 des auch gesetzestechnisch völlig unzulänglichen Gesetzes versetzt, der das ganze Teilungs-gesetz vom Jahre 1882 mit Stumpf und Stiel aufhebt. Damit hängt der gesetzliche Bestand unserer Universität als einer deutschen vollständig in der Luft und wird dem administrativen Belieben der Regierung anheimgegeben, ein Rechtszustand, der sich weder mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates noch mit jenen eines Kulturstaates verträgt.
Und so teilt die deutsche Universität durchaus das Los und Schicksal des deutschen Volkes in diesem Staate. Sie ist durch das neue Universitäts-Gesetz entrechtet und versklavt. Der akademische Senat hat von allem Anfang an gegen das Zustandekommen des Gesetzes aufs schärfste sachlich protestiert in einer langen Reihe von wohlbegründeten Kundgebungen und zwar nicht bloß wider den Inhalt, sondern auch in1 formaler Beziehung dagegen Verwahrung eingelegt, daß in dem frei ernannten Èechischen Revolutionsausschuß über die Rechtsstellung der deutschen Universität entschieden wurde ohne Mitwirkung der berufenen Vertreter des deutschen Volkes und daß das Gesetz den von den Hauptmächten mit der èechoslovakischen Republik abgeschlossenen Vertrag vom 10. September 1919 verletzt. Die deutschen Abgeordneten und Senatoren schließen sich diesem Proteste an und haben bereits einen motivierten Antrag auf Aufhebung des Gesetzes vom 19. Feber 1920 eingebracht.
So sehr wir Deutsche die gegen und ohne uns fabrizierten Gesetze als eine Bedrückung empfinden, so erwartet und verlangt man doch von uns, daß wir sie beobachten, und erteilt uns sogar einen Ordnungsruf, wenn wir hier im Parlament deren Verbindlichkeit nicht anerkennen. Aber wie ich dies bereits bezüglich des Sprac'hengesetzes zu konstatieren in der Lage war, so kann ich auch betreffs des Universitätsgesetzes feststellen, daß dasselbe gerade von èechischer Seite nicht befolgt wird. Nach § 9 ist die Zuteilung der Kranken an die Kliniken und der Leichen an die anatomischen Institute dem Ministerium für Schulwesen und Volkskultur überlassen. Trotzdem ist ohne jegliche vorherige Verhandlungen mit dem Vorstande des deutschen anatomischen Instituts, ohne Anteilnahme des Unterrichtsministeriums durch willkürliche Verfügung untergeordneter Organe entgegen der früher üblichen Verteilung des Leichenmäte-rials ein ganz unbilliger Teilungsschlüssel l: 3 eingeführt worden, trotzdem gegenüber den 2300 Medizinstudirenden an der èechischen Universität 1700 an der deutschen Universität inskribiert sind. (Hört! Hört!) Der Unterschied von 2300 : 1700 ist also nicht l : 3. Und im ersten Kurs, wo die Anatomie gelehrt wird, daß mehr deutsche Hörer sind als èechische, weil die Èechen an der medizinischen Fakultät bereits den nummerus clausus eingeführt haben. Der Professor der Anatomie kann infolgedessen kaum seinen wissenschaftlichen Unterricht aufrecht erhalten. Desgleichen hat Ende Mai der Landesverwal-tungsausschuß in der Findelanstalt von den bisher der deutschen medizin, Fakultät zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten mehr als die Hälfte weggenommen, die Bettenzahl für Säuglinge und Ammen von 150 auf 50 reduziert (Hlas: Unerhört!) und die Zuteilung von Säuglingen an die deutsche Klinik gegenüber der èehischen im Verhältnisse von l: 3 festgesetzt. Die deutsche mediz. Fakultät hat zur sachgemäßen Beleuchtung dieser haarsträubenden Zustände vor wenigen Tagen für die weitere Öffentlichkeit ein Flugblatt drücken lassen mit dem Titel: Bedrohung der Lehrtätigkeit der Prager mediz. Fakultät. Ich habe ein paar Exemplare hier und werde mir dann erlauben, sie unter die Herren, die sich dafür interessieren, zu verteilen. Es wird darin gesagt, daß die deutsche mediz. Fakultät unter solchen Verhältnissen und insbesondere dann, wenn der Landesyerwaltungsausschuß dieses sein willkürliches Verfahren auch auf die anderen in Landesanstalten untergebrachten Kliniken, wie die geburtshilfliche und psychiatrische ausdehnen sollte, so sei die mediz, Fakultät nicht mehr im Stande, ihre Aufgabe der Ausbildung tüchtiger, geschulter Ärzte zu erfüllen. Tatsächlich haben die betreffenden Fachprofessoren bereits in meiner Gegenwart gegenüber dem Herrn Minister und dem Präsidenten des Landesverwaltungsausschusses erklärt, ihre Lehrtätigkeit einstellen zu müssen, Da ein persönliches Einschreiten des Rektors der deutschen Universtität und des Dekans der mediz. Fakultät beim Minister des Innern und beim Unterrichtsminister und beim Präsidenten des Landesverwaltungsausschusses bisher keinen Erfolg hatte, haben die deutschen Senatoren darob eine Interpellation hier eingebrächt.
Und angesichts solch hundertfacher Bedrückungen, Zurücksetzungen und Entrechtungen, denen die deutsche Universität Tag für Tag ausgesetzt ist, wagt es der Ministerpräsident noch zu sagen: Was ist geschehen? Nichts ist geschehen. Und wenn die maßgebenden Kreise unsere Beschwerden nicht leugnen können, dann ist in der Regel der höchsten Weisheit letzter Trumpf die Ausrede: In Österreich ist es uns Öechen auch nicht besser ergangen. Abgesehen davon, daß das gar nicht wahr ist, finde ich es für einen Politiker oder Staatemann, der ernstgenommen werden will, beschämend, daß er sich zur Beschönigung von Tatsachen einer Ausrede bedient, die höchstens bei einer gewissen Bierbankpolitik verzeihlich ist. Zudem ist seitens hoher und höchster Regierungsstellen immer und immer wieder die Èechostovakische Republik als das reinste Eldorado geschildert worden, in welchem vollständige Gleichberechtigung und Gerechtigkeit für alle Bewohner ohne Unterschied der Nation herrschen soll und herrschen, wird.
Wie weit wir aber noch von einem solchen Eldorado, von einer solchen Schweiz in zweiter Auflage entfernt sind, zeigt nichts deutlicher als die Verhältnisse an unserer deutschen Universität, wie ich sie soeben eingehend geschildert habe. Aus allen diesen Bedrückungs- und Entrechtungsbestrebungen gegenüber gibt es für uns nur eine Losung: Vollständige Autonomie, des gesamten deutschen Schulwesens und Los von Prag. Die deutsche Universität, die deutschen Hochschulen schon in Hunderten von Kundgebungen überhaupt müssen von Prag verlegt werden ins deutschböhmische Siedlungsgebiet. (®ivý souhlas!) Der akademische Senat hat einen daraufhinzielenden Beschluß bereits im vorigen Jahre gefaßt und denselben dem Ministerium vorgelegt. Die gesamte deutsche Studentenschaft hat wiederholte in stürmischer Weise die Verlegung verlangt. Hunderte von Entschließungen und Zuschriften aus allen Kreisen Deutschböhmens haben das gleiche Begehren gestellt. Ich hoffe und erwarte, daß die deutschen Abgeordneten und Senatoren demnächst diesem allseitigen Verlangen durch Stellung eines Antrages an die Nationalversammlung entsprechen werden. Erst wenn die deutschen Hochschulen inmitten ihres Volkes neue Kräfte gefunden haben, werden sie zu neuem Gedeihen, zu neuer Blüte erstehen. (Hluèný potlesk na levici.)