Es würde mich zu weit führen, wenn ich alle Gesetze anführen wollte, die unser wirtschaftliches Leben zu erschweren und zu ertöten geeignet und wohl auch bestimmt sind. Ich werde mich darauf beschränken, mich in dieser Richtung am Schlüsse meiner Ausführungen mit dem neuesten Attentat gegen unsere letzten Vermögensreste, mit der Gesetzesvorlage über die mit einer neuen Staatsanleihe zu verbindende sogenannte Einlösung der Kriegsanleihe zu befassen. Jetzt will ich nur darauf hinweisen, daß die Verwaltung einen förmlichen Ehrgeiz darein setzt, die Gesetze durch ihre Ausführung in ihrer Deutschfeindlichkeit noch zu überbieten. Der Herr Ministerpräsident hat freilich gesagt: >Wir wollen nicht leugnen, daß wir manche administrative Verfügungen ändern müssen. Wollen Sie aber nicht vergessen, daß wir die österreichische Administration, d. h. Ihre Administration übernommen haben, die wir den neuen Verhältnissen erst anpassen müssen.<

Wiederum eine gegen uns gerichtete Beschuldigung ohne den leisesten Versuch einer Begründung! Also unsere Administration soll schuld sein an der elenden Verwaltung des Staates, die an allen Ecken und Enden versagt. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Die bis jetzt durchgeführte >Anpassung an die neuen Verhältnisse< ist es, die die Verwaltung so verelendet hat. Es ist kein Geheimnis, daß auch von einsichtigen čechischen Beamten in čechischen Gegenden in camera caritatis bittere Klage darüber geführt wird, daß die jetzige Verwaltung ungleich schlechter ist als die frühere österreichische. Und ist es vielleicht auch unsere Administration, welche die >Tribuna< vom 8. April d. J. zu der Klage veranlaßt: >In Karpatenrußland lebt das Volk in entsetzlichem Elend und ist der Verzweiflung nahe. Der Haß gegen die Republik und deren Beamtenschaft wächst rapid

Und wenn es noch eines Beweises dafür bedürfte, daß diese Darstellung des Herrn Ministerpräsidenten den Tatsachen nicht entspricht, würde dieser durch einen Blick auf das, Ergebnis der Aufbringung der Feldfrüchte gegeben werden, wo jene >Anpassung< noch nicht soweit vorgeschritten ist, daß sie unsere Administration ganz zu verdrängen vermochte; also in den deutschen Bezirken des Landes, geht die Ablieferung klaglos vor sich und überschreitet laut amtlicher Nachweise vielfach die vorgeschriebenen Kontingente, während im čechischen Gebiet, wo die >Anpassung< offenbar schon vollständig stattgefunden hat und wo auch im alten Staate nicht unsere, sondern Ihre Administration herrschte, vielfach nur Bruchteile der vorgeschriebenen Mengen abgeliefert werden. So hat zum Bsp. der Industriebezirk Reichenberg 115 %, der fruchtbare Jičiner Bezirk nur 57 % der Vorschreibung abgeliefert. Und kürzlich wurde in einer Versammlung in Kojetein durch einen čechischen Politiker der Regierung gedroht, sie werde ihre Wunder erleben, wenn sie es wagen sollte, durch Gendarmerie oder Requisitionskommissionen auch nur ein Körnchen Getreide der neuen Ernte aus dem Bezirke herauszuholen. Und wenn sich der Herr Ministerpräsident beim Herrn Finanzminister, beim Bankamt und der Devisenzentrale darnach erkundigen wollte, so könnte er erfahren, wie unentbehrlich diesem Ämtern gerade unsere deutschen Bankbeamten - und auch diese sind Träger unserer Administration - zur Aufrechterhaltung einer geregelten Wirtschaft sind. Haben doch vor wenigen Wochen erst die deutschen Filialen der Österrungar. Bank telegrafisch den Auftrag erhalten, je einen älteren deutschen Beamten an die Prager Zentralstellen abzugeben, und letztere sind eben bemüht, jene deutschen nach der Čechoslovakei zuständigen Beamten, die sich nach dem Zusammenstürze für Deutschösterreich entschieden, wieder heranzuziehen.

Wenn wir über die uns feindseligen Gesetze Klage führen, so haben wir ebensosehr zu klagen über die parteiische, uns schwer benachteiligende Führung der Verwaltung. Ich verweise hier vor Allem auf die Maßregelung deutscher Beamten, welche dadurch vielfach in bitterste Not gestossen wurden, und die noch immer der Gutmachung des ihnen widerfahrenen Unrechtes harren.

Allein aus dem Königgrätzer Eisenbahndirektionsbezirke liegt mir eine ganze Liste solcher ohne jedes Verschulden schwer geschädigten Eisenbahnbeamten vor, eine Liste, die ja bereits dem Herrn Ministerpräsidenten und durch diesen auch dem Herrn Eisenbahnminister vorgelegt wurde. Wir erwarten aber, daß es nicht bei diesem Vorlegen bleiben wird, sondern daß nunmehr baldigst eine günstige und gerechte Erledigung dieser ernsten Angelegenheit eintritt, und wir werden uns mit ein paar schönen Redensarten nicht abspeisen lassen.

Am peinlichsten berührte es aber wohl, daß Sie selbst bei jenen, von den schwersten und furchtbarsten seelischen und körperlichen Leiden heimgesuchten Kriegsopfern, die heute noch in fremder Gefangenschaft ein qualvolles Dasein führen, einen Unterschied machen nach der nationalen Zugehörigkeit, daß Sie die čechischen Gefangenen und vor allem die Legionäre heimbefördern wollen, die deutschen Gefangenen aber in die letzte Reihe stellen, trotzdem diese doch nach den Bestimmungen des Friedensvertrages automatisch Bürger dieses Staates geworden sind, auch wenn sie es nicht ausdrücklich erklärt haben.

Vermißt habe ich in der Erklärung des H, Ministerpräsidenten auch irgend eine Äußerung hinsichtlich der Verbesserung der Lage unserer Kriegsverletzten und der Hinterbliebenen nach den vor dem Feinde, oder infolge der Kriegsbeschwerden Gestorbenen. Ich behalte mir vor, auf diese ernste Frage später in geeigneter Form zurückzukommen. Heute nur die Bemerkung daß der in dem Invalidengesetz gemachte Unterschied zwischen selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen gerechter Weise nicht aufrecht erhalten werden kann. Nach diesem Gesetze beginnt nämlich bei selbstständigen Kleinbauern oder Gewerbetreibenden die Kürzung der Invalidenpension schon bei einem Eigeneinkommen von 4000 K, bei Unselbständigen - Arbeitern - erst bei einem Einkommen von 8000 Kr. Für diese ungleiche Behandlung läßt sich wirklich kein stichhältiger Grund anführen und wir werden so rasch als möglich an die Beseitigung dieses Unterschiedes gehen müssen.

Vor Besprechung der Kriegsanleihe, die heute eine brennende Tagesfrage geworden ist, will ich noch einmal zusammenfassend sagen, daß wir Deutsche uns in der bisherigen Gesetzgebung und Verwaltung mit ausgesprochener Feindseligkeit behandelt sehen.

Der H. Ministerpräsident hat dies zwar als unbegründete Pauschalanklage bezeichnet. Er lese aber einmal das >Právo Lidu< vom 29. Juli 1919 durch, wo es heißt: >Es ist nicht schwer, unter den deutschen Sozialdemokraten heute den Eindruck hervorzurufen, daß sich die jetzige Regierung noch ärgere Übergriffe und Gesetzwidrigkeitenn gegenüber den Deutschen zu schulden kommen läßt als die Regierung des Dr. Kramář, unter der sich in Nordböhmen eine bis zum Blutvergießen gesteigerte Schreckensherrschaft herausgebildet hat.< Und so wie uns, scheint es wenigstens zum Teil auch Ihren slovakischen Brüdern zugehen, die dem Staat und seiner Staatssprache den Namen leihen mußten. Hat doch selbst Herr Dr. Soukup in der Nationalversammlung am 7. April geklagt: >In verschiedenen Gebieten der Slovakei ist unsere Regierung zu einer Schreckensherrschaft ausgeartet.< Ich glaube, dieses Zitat genügt wohl, die Beschuldigung des Herrn Ministerpräsidenten, wir hätten unbegründete Klagen vorgebracht, die zu widerlegen keinen Sinn hätte, vollständig zu entkräften.

Was nun die wirtschaftliche Bedrohung unseres Volkes betrifft, so haben darüber bereits Herr Dr. Heller und Herr Dr. Jelinek in eindringlicher und zutreffender Weise gesprochen. Ich werde mir nur noch gestatten, die Kriegsanleihe-Frage einer Erörterung zu unterziehen. Für die Kenner der Verhältnisse ist es zweifellos, daß der vermessene Gedanke, sich der staatlichen Verpflichtungen gegen die Kriegsanleihe-Besitzer ganz oder teilweise zu entschlagen, von der Annahme ausging, daß eine so brutale Maßnahme vorzugsweise nur die Deutschen treffen würde. Sofern auch čechische Kreise dadurch bedroht wurden, glaubte man, durch das Zaubermittel der >individuellen Einlösung< der Kriegsanleihe das Unheil abwenden zu können.

Ich will nicht untersuchen, wie weit sich jene Annahme von der sachlichen Wahrheit entfernt hat, insbesondere wenn auch die diesbezüglichen Verhältnisse in der Slovakei mit in Rechnung gezogen werden. Ich will auch nicht wiederholen, was schon hundertemale von berufenster Seite über die rechtliche Verpflichtung des Staates, neben den auf sein Gebiet entfallenden Aktiven des alten Staates auch seine Passiven zu übernehmen, in überzeugender, unanfechtbarer Weise dargelegt wurde. Ich will mich vielmehr darauf beschränken, die in ihren Folgen unausdenkbaren wirtschaftlichen Verheerungen festzustellen, die eine nach den bisher aufgetauchten ebenso leichtfertigen, wie unverständlichen Rezepten vorzunehmende >etappenweise< oder >partielle< Einlösung der Kriegsanileihe notwendigerweise herbeiführen müßte. Dies gilt ebenso von dem Privatbesitze, insbesondere bei lombardierter Kriegsanleihe, wie von dem Kriegsanleihebesitze der Spar- und Vorschußkassen, der Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften, Ich bitte zu verzeihen, wenn ich hiebei eine ziffermässige Darstellung wähle.

Ich gehe zunächst von der Gesetzesvorlage aus, die die Regierung im Abgeordnetenhaus vorgestern eingebracht hat, und die den bevorzugten Anstalten, das sind Sparkassen, Vorschußkassen u. dgl. bei einer Zeichnung auf 2000 Kronen neuer Staatsanleihe gestattet, 1000 K Kriegsanleihe zum Übernahmswerte von 650 K zu verwenden, so daß noch eine Barzahlung von 1350 K erfolgen müßte. Die Staatsanleihe würde mit 5 1/2 % verzinst werden. Nehmen wir nun beispielsweise an, eine Sparkassa hätte bei Kriegsbeginn einen Einlagestand von 38,8 Millionen besessen und davon, 18,8 Millionen verwendet, um dafür 20 Millionen Kriegsanleihe (Nominale) anzuschaffen. Von diesen 20 Millionen will sie nun 10 Millionen zur Erwerbung von Staatsanleihe benützen.. Diese 10 Millionen werden mit 6,5 Millionen angenommen und die Sparkassa muß noch 13,5 Millionen ihrem Einlagenstand entnehmen, um 20 Millionen Staatsanleihe zu erhalten. Für die eingetauschten 10 Millionen Kriegsanleihe hat sie seinerzeit 9,4 Millionen Einlagen entnommen, so daß sie zuzüglich der jetzigen Barzahlung von 13,5 Millionen 22,9 Millionen schuldet. Selbst wenn die dafür erworbene Staatsanleihe einen Marktwert hätte, der dem Nennwerte gleichkäme, - der Umstand, daß die jüngste mit 99 ausgegebene Prämienanleihe heute schon mit 86 notiert, läßt dies sehr unwahrscheinlich erscheinen, - so stünde also dieser Schuld von 22,9 Millionen ein Aktivum von bloß 20 Millionen gegenüber, so daß sich eine unbedeckte Schuld von 2,9 Millionen ergäbe, die sich auf 4,9 Millionen erhöht, wenn man den effektiven Wert der neuen Staatsanleihe bloß mit 90% ihres Nennwertes ansetzt. Und wie verhält es sich mit den Zinsen, aus denen eventuell eine Amortisation dieser Schuld erhofft werden könnte? Die erworbene Staatsanleihe wirft 5 ˝%, von 20 Millionen, also 1,1 Millionen jährlich ab. Für die entnommenen Einlagen wird für die nächste Zeit unbedingt eine Verzinsung von 4% und ein Regiezuschlag von l%, zusammen 5% angenommen worden müssen, was für den Betrag von 22,9 Millionem 1,145.000 K jährliches Zinsenerfordernis ergibt, so daß 45.000 K unbedeckter Schuldzinsen verbleibend. Nun sind der Anstalt von den 20 Millionen Einlagen, aus denen sie 13,5 Millionen zur Erwerbung der Staatsanleihe entnommen hat, noch 6,5 Millionen verblieben, von denen sie 1/2 % Zinsengewinn erwarten darf, was jährlich 32,500 Kronen ausmacht, die also noch immer nicht ausreichen, das Zinsendefizit von 45,000 K zu decken. Es verbleibt vielmehr noch immer ein unbedecktes Zinsenerfordernis von 12,500 K. Die Lage der Anstalt ist also folgende: Sie hat eine unbedeckte Schuld von 2,9 bis 4,9 Millionen und im Zinsenkonto einen jährlichen Fehlbetrag von 12,500 K, was natürlich an sich schon den Bankerott bedeutet. Verschärft wird diese trostlose Lage noch dadurch, daß die Kasse noch 10 Millionen Kriegsanleihe besitzt, deren sie sich wegen mangelnder Barmittel nicht entäussern konnte und die % bedeutet. So viel machen rund die rückständigen Kriegsanleihezinsen für l ˝ Jahre aus, d. i. von 20 Millionen im Ganzen 1,6 Millionen Kronen, die zu dem bereits nachgewiesenen Verlust von 2,9 bezw. 4,9 Millionen zuzuzählen sind, so daß sich der gesamte Verlust auf 4,5, bezw. 6,5 Millionen erhöht. Und bei einer solchen Sachlage spricht der Motiven bericht der Regierung davon >daß Sparund Vorschußkassen in ihrer Existenz bedroht sind, falls die Kriegsanleihe nicht in solcher Weise eingelöst wird, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich am Leben zu erhalten und bei sorgsamer Wirtschaft in absehbarer Zeit völlig zu sanieren<. Da fällt einem das Wort ein: >Spottet ihrer selbst und weiß nicht wie.<

Und nun nehmen wir einmal die Type B - Privatbesitzer etc. - Für diesen Typ nimmt die Regierung bei Zeichnung von 2000 K Staatsanleihe, die in diesem Falle nur mit 5 % verzinst wird, 1000 K Kriegsanleihe zum Werte von 500 K an zahlungsstatt, so daß noch 1500 K bar erlegt werden müssen. Nehmen wir an, ein Privater hätte seinerzeit 9400 K verwendet, um dafür 10.000 K Kriegsanleihe anzuschaffen während er noch 15,000 K bar besitzt, die sich gegenwärtig mit 5 % verzinsen. Er kann also, indem er sein gesamtes Bargeld und seinen Kriegsanleihebesitz hergibt, hiefür 20.000 K Staatsanleihe erwerben. Sein ursprüngliches Vermögen betrug also 24.400 K (9400 und 15.000) und ist nun in 20.000 K Staatsanleihe umgesetzt worden. Das bedeutet, wenn der effektive Wert dieser Anleihe mit 80% vom Nennwerte angenommen wird, einen Kapitalsverlust von 8400 K, welchem ein Zinsenverlust von 220 K jährlich entspricht. Dazu kommt aber noch der Verlust an den rückständigem Kupons im Betrage von rund 800 K.

Und was soll nach Ansicht der Regierung mit jenen Kriegsanleihen geschehen, deren Besitzer kein Bargeld mehr besitzen, oder gar durch seinerzeitige Lombardierung ihrer Kriegsanleihe verschuldet sind?

Die Regierung erklärt - beinahe im drohenden Tone, - daß spätere Einlösungen nur zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen würden. Nach Ansicht der Regierung dürfte also solche Kriegsanleihe nicht einmal mit dem halben Nennwert und 5 % Verzinsung eingelöst werden. Welche Aussichten eröffnen sich daraus beispielsweise für einen kleinen Renteer, der sein Kapital von 18.800 K in 20.000 Kriegsanleihe angelegt und weitere 60.000 K Kriegsanleihe durch Lombardierung erworben hat? Für letzteren Betrag schuldet er den Anschaffungswert von K 56.400 (94 % vom Nominale), Die Regierung meint nun, sie würde dem Manne den Kriegsanleihebesitz von 60.000 Kronen nicht einmal mit K 40.000,- bei 5%iger Verzinsung anerkennen. Aber selbst wenn sie dies täte, würde der Mann, der früher K 18.800,- Vermögen besaß, dann nur K 40.000.- in einem 5%igen Papier besitzen, dafür aber eine Lombardschuld von K 56.400.- haben, d. h. sein früheres Vermögen wäre verloren und an dessen Stelle wäre eine ungedeckte Schuld von K 16.400- getreten. Und nirgends eine Möglichkeit, diese Schuld abzutragen! Denn für die Lombardschuld muß er, wenn wir nur 5 1/2 % rechnen, jährlich K 3.102.- an Zinsen zahlen, während ihm die herabgesetzte Kriegsanleihe nur K 2000.- trägt, was einen Fehlbetrag von jährlich K 1102 ergibt. Daß er auch um die rückständigen Kriegsanleihezinsen im Betrage von 6400 Kronen betrogen würde, vervollständigt nur das Bild des Elends, das diese Ziffern uns aufdecken, und aus dem es kein Entrinnen gibt, als durch die Flucht aus dem Leben, durch den Selbstmord.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Urheber des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfes sich über diese doch so leicht festzustellenden Folgen der vorgeschlagenen Kriegsanleiheeinlösung Klarheit verschafft hat. Hat er es aber getan, so ist die Vorlage ein Dokument kaltblütigster Grausamkeit gegen hunderttausende von Staatsbürgern, die dadurch ins Elend gestossen würden; hat er es nicht getan, so ist kein Wort scharf genug, um die Leichtfertigkeit und Gewissenlosigkeit zu brandmarken, mit der solche dilettantenhaften Vorschläge vorgebracht werden.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch noch darauf hinweisen, daß selbst günstigere Einlösungspläne, besonders bei den Besitzern lombardierter Kriegsanleihe, noch immer zu wirtschaftlichem Zusammenbruche führen müssen. Wenn z. B. in unserem letztangenommenen Beispiele die Kriegsanleihe mit 90 % eingelöst und auf 4 1/3% Verzinsung herabgesetzt würde, so ergibt eine einfache Berechnung, in der der Marktwert der devalvierten Kriegsanleihe wegen der niedrigen Verzinsung mit 80 % des neuen Nennwertes angenommen ist noch immer einen Kapitalsverlust von K 17.600.- und einen jährlichen Zinsenverlust von K 802. Diese Verluste erhöhen sich bei Einrechnung der nicht eingelösten rückständigen Koupons noch um 6.400 K. Sie sehen also, daß selbst solche Bedingungen, welche auf den ersten Blick als annehmbar erscheinen, unbedingt zu verwerfen sind und daß nur die ungekürzte Einlösung der Kriegsanleihe das ungeheure, alle Schichten der Bevölkerung ergreifende Unheil abzuwenden vermag. Darum bitte ich Sie, hochverehrte Damen und Herren, schon jetzt, sich durch nichts abbringen zu lassen von der Forderung nach der vollen Einlösung der Kriegsanleihe. Wir wissen wohl, daß der Staat nicht über vollgefüllte Kassen verfügt, aus denen er die Kriegsanleihe einzulösen vermöchte. Aber er muß eine sozial gerechte Lösung des Problems suchen, das darin besteht, die auf 6-8 Miliarden geschätzte Belastung mit Kriegsanleihe in gerechter Weise auf die Allgemeinheit zu verteilen, statt nur jene Staatsbürger, die unmittelbar oder mittelbar am Kriegsanleihebesitz beteiligt sind, unter jener Riesenlast zusammenbrechen zu lassen. Würde der Weg zu einer solchen Lösung nicht gefunden, so würde nicht nur unser Volk und das slovakische, die der Motiven bericht besonders anfährt, sondern auch Ihr eigenes Volkeiner in ihren Folgen unübersehbaren Katastrophe zum Opfer fallen, einer Katastrophe, deren furchtbarer Gewalt die Kraft dieses jungen Staates nicht gewachsen wäre.

Denn die Kraft dieses Staates ist und bleibt abhängig von dem Vertrauen, das seine eigenen Bürger und das Ausland ihm entgegenbringen. Dieses Vertrauen würde aber nicht nur erschüttert, es müßte geradezu vernichtet werden, wenn er einer so dilettantenhaften Behandlung eines tiefernsten Problems, wie es uns in der besprochenen Regierungsvorlage entgegentritt, Raum gäbe.

Lassen Sie mich mit den Worten schliessen, die der Herr Ministerpräsident in seiner Programmrede ausgesprochen hat: >Unser "Wirtschaftsleben muß rasch zur Ruhe gelangen und es ist nötig, sich vor finanziellen Experimenten zu hüten, die das Vertrauen in den Staat untergraben könnten.< (Hlučný souhlas německých senátorů).

2. Řeč sen. Dra Koperniczkyho.

Igen tisztelt szenátus!

Azt a tényt, hogy az úgynevezett csehszlovák államba bekényszeritett magyar területek lakossága a nemzetgyülési választásokban résztvett, a cseh politikusok és a sajtó egy része odamagyarázták, hogy a Szlovenszkónak nevezett terület magyarsága és németsége a maga jószántából, vagy legalább is az adott helyzetet jogilag is érvényesnek elismerve és abban megnyugodva, foglal. helyet a cseh - szlovák nemzetgyűlésen és ezzel megerősíti az ententeállamok megbizottai és a cseh politikusok között létrejött szerződésnek azon megallapitását, hogy a cseh-szlovák állam a területén élö népek akaratából jött létre.

Meg kell állapitanunk, hogy a tényeknek ilyen beállitása a valót nem fedi.

A területi hovatartozandóság kérdésében nemcsak a magyarság és németség, de maga a tót nép sem lett megkérdezve, és igy nem is nyilatkozhatott. (Hlas: Co jest to za řeč? O sobě hovořte, ne o Slovácích!) Az igazság az, hogy Felső-Magyarországnak védtelen területét a cseh csapatok megszállottak és annak lakosságát a bosszú politikája - mint figurákat a sakktáblán -erőszakosan áttolta egy uj államalakulat keretébe. (Výkřiky.)

A választásokban való részvétel nem volt elkerülhetö mert egyrészt a szavazás érzékeny büntetések terhe alatt kötelezövé (Výkřiky.) lett téve, másrészt mert a szabadságától teljesen megfosztott, közei másfél év óta állandóan sanyargatott és a sajtószabadságnak, valamint általában a véleménynyilvánitás szabadságának elkobzása által (Hlasy: Bouřili jste proti republice!) még a panaszemelés lehetöségétöl is elzárt magyarság és németség egyedül igy, ezen az uton vélte biztosithatni a maga számára a lehetöséget arra, hogy a vele szemben elkövetett példátlanul súlyos nemzetközi igazságtalanságokkal, a közjogi és magánjogi jogtalanságoknak vele szemben alkalmazott egész rendszerével szemben tiltakozó szavát meszszehangzóan felemelhesse.

Nyiltan a világ elé kell tárnunk, hogy az egyoldalú nemzetiségi hozzátartozás alapján, önkinevezéssel létesitett, magát nemzetgyűlésnek nevezett politikai csoport alkotta választási (Senátor Ruľiak: Doma ostaňte, prečo neidete do Peąti?) törvény súlyos büntetéssel sanctionált >választázi szabadságának< valóságos arculcsapása az, hogy a Magyarországtól elszakitott területek lakossága statárium, katonai diktatúra (Senátor Roháček: Vąak ste chceli Horthyho k nám dovies»! Vy ste kamarádi Horthyho!) és censura szigora alatt volt kénytelen választani; továbbá meg kell bélyegeznünk, hogy a politikai hatóságok még ezt a >választási szabadságot< is tömeges politikai letartóztatásokkal korlátozni és az ezek által tudatosan elérni szándékolt megfélemlités utján magát a választási eredményt is befolyásolni igyekeztek.

A választások eredménye ilyen elözmények miatt, továbbá azért sem tükrözi vissza a valódi nemzeti eröviszonyokat, mert a magyarság és németség lakta területeken a cseh katonaság tizezrei. (Hlasy: To není pravda!) továbbá a cseh közalkalmazottaknak és a mesterségesen odatelepitett egyéb személyeknek és mindezek hozzátartozóínak nagy tömegei is leszavaztak. (Sen. Roháček: A i tak je vás dost a zle robíte!) s végül mert a választókerületek tudatosan ugy lettek kikerekitve hogy a magyar és német kerületekben egyegy képviselö, illetve senator megválasztásához csaknem kétszer annyi szavazat volt szükséges, mint a többi kerületekben. (Sen. Duchaj: A Slováci? Koµko Vás je a koµko sme my mali tam? Vyhodili ste ich a bili ste ich!) Igy történhetett meg, hogy a magyarság és németség nem nyerte el még azt a képviseletet sem, amely őt számarányánál fogva még a reá nézve felette hátrányos választási törvény és kerületi beosztás szerint is megillette volna.

Ha már kénytelenek leszünk az ententehatalmak által reánk kényszeritett kemény sorsot tűrni, viselni fogjuk azt Istenbe... (Hlas: Kterého nemáte!) helyezett bizalommal, teljesiteni fogjuk bármily nehézségek és veszélyek dacára, elvállalt kötelességeinket, de arra sohasem leszünk kaphatók, hogy a velünk szemben elkövetett jogtalanságokban - bár hallgatag is - megnyugodjunk. (Senátor Ruľiak: To je farizejstvo!)

A magyarságnak és németségnek keresztény-szocialista és kis-gazdapárti senatorai legelsö kötelességüknek ismerik, az egész világ élö lelkiismeretét felhivni arra, hogy mi akaratunk ellenére eröszakosan lettünk a magyar nemzet testéből kitépve és az ezeréves Magyarországnak ideálisan egységes területéböl eröszakkal lettünk kiszakitva. Ittlétünk tehát távolról sem ezen népjogellenes ténynek jogi elismerése, de élö és állandó ünnepélyes tiltakozás, ezen rólunk-nélkülünk való igazságtalan rendelkezés ellen. (Sen. Roháček: Vąak tieľ to výročie Magyarországu bolo samo klamstvo! Vy nieste Maďar!) A čo? (Sen. Roháček: Slovak ste! - Bouřlivá veselost.) Tolko rozumiem.

Tiltakozunk az ellen is, hogy a cseh államhatalom a választásokat a Magyarországtól elszakított területeken már akkor foganatosíttatta, amidőn ezeknek hovatartozandósága jogszereün még nem volt eldöntve.( Odpor československých senátorů.)

Parlamenti hivatásunk: az idegen keretek közé szoritott és ott súlyos elnyomás alatt álló egy milliónál nagyobb számú magyarságnak és a hasonló sorsban élő német testvéreinknek... (Sen. Roháček: To není pravda! Ne Maďarov, ale Slovákov!) Ale prosím Vás, to my vieme!... törvényes eszközökkel való, de megalkuvást nem ismerő elszánt védelme mindazon idöntig, amig eljön a népek között a belátás és megértés órája és amikor mindenki szemében igazság lesz, hogy a magyar nemzet volt talán az egyetlen a világháború versengöi között, amely győzni is anélkül akart, hogy mástól elvegyen valamit és amely csupán a saját puszta léteért és az adott szó szentsége alapján nemzeti becsületéért küzdött. (Sen. Ruľiak: Hovořte pravdu! Tu neznajú renegáti!)

Ha mások bűnei miatt mindent elvesztettünk is, becsületünk megmaradt, és ez erötad nekünk arra, hogy véreink és testvéreink iránt elvállalt kötelességeinket férfiasan teljesitsük és éppen ez kötelez is bennünket annak világos és határozott kijelentésére, hogy önrendelkezési jogunkat (Sen. Roháček: Prečo ste je nedali Slovensku, keď ho sami chcete? Vy nieste Maďar, vy ste Slovák!) soha és semmi körülmények között fel nem adjuk, azt fenntarjuk, követeljük. (Senátor Endlicher: Ale biskupem v naąí republice nebudete, to vám garantujeme!) Ani nechcem!