Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 4. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze, ve ètvrtek dne 10. èervna 1920.

1. Øeè sen. Hartla.

Hochverehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß auch ich zu den programmatischen Erklärungen des Herrn Ministerpräsidenten das Wort ergreife. Ich habe mit großem Bedauern wahrgenommen, daß der Herr Ministerpräsident, den ich im Wiener Reichsrat als einen in nationalen Fragen stets nach weiser Mäßigung strebenden Mann kennen und schätzen gelernt habe, sich in seiner Erklärung zu verschiedenen Äußerungen hat hinreißen lassen, die, wenn auch nicht der Form, so doch dem Inhalt nach schwere und heftige Anschuldigungen gegen uns darstellen, Anschuldigungen, die ohne Begründung vorgebracht wurden und die auch nicht bewiesen werden könnten, da sie der sachlichen Richtigkeit entbehren. Ich kann mir dies psychologisch nur als eine in der Atmosphäre der alten Nationalversammlung entstandene und von dort herübergenommene Gewohnheit erklären, denn dort erschien es ja ganz unnötig, irgend eine gegen die Deutschen erhobene Beschuldigung oder irgend einen gegen sie gerichteten gesetzgeberischen Angriff erst zu begründen, - es genügte dort die erkennbare Deutschfeindlichkeit, um der widerspruchslosen Zustimmung der Versammlung sicher zu sein. Das freilich, meine Damen und Herren, wird sich in der legalen Nationalitätenversammlung, die nunmehr ihre Arbeit aufgenommen hat und in der auch unser Volk vertreten ist, gründlich ändern, und Sie, meine geehrten Herren Kollegen von der Mehrheit, werden dies berücksichtigen müssen, wenn Sie nicht unnötige und unnütze, der gedeihlichen Arbeit abträgliche Konflikte heraufbeschwören wollen. Jede Unwahrheit, durch die Sie uns nach Außen ins Unrecht setzen wollen, wird von nun an entschiedene Zurückweisung erfahren. (Sehr richtig!)

Ich wende mich nun zunächst der Bemerkung des Herrn Ministerpräsidenten zu, in welcher er sagte: >Es war nicht unsere Schuld und auch nicht unsere Absicht, wenn sich unsere deutschen Landsleute von der parlamentarischen Mitarbeit fern hielten.< Ist der Vorwurf, der in diesen Worten liegt, nicht im vollsten Widerspruch zu den allgemein bekannten Tatsachen? Ist man je von Ihrer Seite mit einem ernst gemeinten Anerbieten zu parlamentarischer Mitarbeit an uns herangetreten? Gellt uns nicht noch immer das Wort Dr. Ra¹íns im Ohr, der den ehrlichen Versuch, für die Zeit der ungeklärten Verhältnisse wenigstens zu einem modus vivendi zu gelangen, mit dem herrischen Spruch: >Mit Rebellen verhandeln wir nicht< schroff abgewiesen hat? Ich werde später noch auf dieses legendenhafte Rebellentum der Deutschem zurückkommen. Vorläufig stelle ich nur fest, daß wir Sudetendeutsche bis zum 24, September 1919 rechtlich dem deutsch-österreichischen Staate zugehörten und daher in der Prager sogenannten National-Versammlung tatsächlich nichts zu tun hatten, umsomehr als wir deren Rechtmäßigkeit auch nie anerkannt haben. Erst an dem genannten Tage wurden Deutschböhmen, das deutsche Sudetenland, der Böhmerwaldgau und der südmährische Znaimer Kreis in Konsequenz der am 6. September 1919 in der deutschösterreichischen Nationalversammlung beschlossenen Annahme des Friedensdiktates von St. Germain aus dem deutsch-österreichischen Staatsverbande durch einen feierlichen Staatsakt ausgeschieden und damit tatsächlich, wenn auch ohne ihre Zustimmung und gegen ihren Willen, dem èechoslovakischen Staat angegliedert.

Bis zu diesem Tag, an welchem unser Jahrhunderte alter, politischer Zusammenhang mit den Alpendeutschen zerrissen wurde, haben wir, wie schon gesagt, in der Prager Nationalversammlung nichts zu tun gehabt. Genau derselben Ansicht war aber offenbar auch die Prager Regierung, die gar nicht daran dachte, auch die deutsch sudetenländischen ehemaligen Reichsratsabgeordneten zum Eintritte in jenes Revolutionsparlament aufzufordern. Weder die Regierung noch die Nationalversammlung zeigte damals, aber auch nicht später, nur die leiseste Neigung, uns zur parlamentarischen Mitarbeit einzuladen. Höchst bezeichnend hiefür ist der Ruf, mit dem die èechischen Christlichsozialen, als bei Beratung der famosen Geschäftsordnung durch ihren Exodus das Haus beschlußunfähig wurde, bei Wiederbetreten des Sitzungssaales empfangen wurden, der vorwurfswolle Ruf: >Wollt ihr vielleicht die Geschäftsordnung mit den Deutschen machen?<

Daß wir bis zum 24. September 1919 keinerlei Einladung zur parlamentarischen Mitarbeit erhalten haben, stelle ich gegenüber der Äußerung des H. Ministerpräsidenten nur fest, ohne damit irgend einen Vorwurf zu erheben, denn bis zu diesem Tage wäre es uns, wie erwähnt, in Folge unserer rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschrösterreich unmöglich gewesen, einer solchen Aufforderung Folge zu leisten.

Die Rechtslage änderte sich aber vollständig mit dem genannten Tage. Wir hatte uns, ohne damit eine rechtsverbindliche Anerkennung der neuen Lage auszusprechen, mit der Tatsache unserer vorläufigen Einverleibung in den èechischen Staat abgefunden und waren bereit, die Folgerungen aus der neuen Sachlage zu ziehen. Nun wäre es aber die erste und ernsteste Pflicht der Prager Regierung gewesen, die durch Selbstzeugung entstandene Nationalversammlung aufzulösen und die Wahlen für eine legale verfassunggebende, alle Völker dieses Staates gleichmäßig umfassende wirkliche Volksvertretung auszuschreiben. Die Regierung aber hat diese Pflicht nicht erfüllt. Trotz unseres unablässigen Mahnens und Drängens hat sie die Wahlen immer wieder hinausgeschoben und so ist es gekommen, daß das nahezu vier Millionen zählende deutsche Volk dieses Staates, das an ethischer, geistiger und wirtschaftlicher Kultur mindestens von keinem anderen Volke übertroffen wird, noch durch weitere 8 Monate von dem ursprünglichsten Volksrecht, von der Mitwirkung an der Gesetzgebung ausgeschlossen blieb. (Sehr gut!) So ist es gekommen, daß die alte, ungewählte Nationalversammlung fast noch 8 Monate weitertagen und in wahnwitziger Hast jene deutschfeindlichen Gesetze schaffen konnte, die uns dauernd von der politischen Vollwertigkeit in diesem angeblich demokratischen Staate auszuschließen bestimmt waren, (Sehr richtig!) Das ist die Wahrheit, und ich bitte nun, damit die Worte des Herrn Ministerpräsidenten über unsere angebliche Schuld, die Mitarbeit versagt zu haben, zu vergleichen.

In unmittelbarem Zusammenhange mit jener Äusserung hat der Herr Ministerpräsident mit einem offensichtlichen Seitenblick auf die ehemaligen deutschen Landesregierungen im Tone verzeihender Milde auch davon; gesprochen, daß er die staatsrechtliche Haltung der deutschen Führer vor und seit dem Friedensschluß nicht analysieren wolle. Wir lehnen Milde und Verzeihung ebenso höflich wie entschieden ab, da wir derselben nicht bedürfen. Es wird aber nicht zwecklos und unserer gegenseitigen Verständigung, meine hochverehrten Damen und Herren, nur dienlich sein, Wenn wir die Frage unserer staatsrechtlichen Stellung bis zur Annahme des Friedensvertrages noch einmal klarstellen. Ich will mich ganz kurz fassen: Als der alte Staat zusammengebrochen war, da haben wir Deutschen das gleiche Recht, das wir allen übrigen Völkern jenes Staates widerspruchslos zugebilligt haben, auch für uns in Anspruch genommen, das Recht, alle unsere in geschlossenen Siedlungsgebieten zerstreuten Volksteile zusammenzuschließen zu einem einzigen nationalen Staatswesen, Es war am 21. Oktober 1918, als die deutschösterreichischen Reichsratsabgeordneten als die alleinigen Träger von aus allgemeinen Volkswahlen hervorgegangenen Mandaten in Wien zu einer provisorischen deutschösterreichischen Nationalversammlung zusammentraten, in welcher feierlich verkündet wurde, daß alle deutschen Siedlungsgebiete des ehemaligen Österreich zu einem neuen Staatswesen unter dem Namen >Deutschrösterreich< vereinigt werden und in welchem ausdrücklich festgestellt wurde, daß diesem Staate auch Deutschböhmen, das deutsche Sudetenland und gewisse deutschmährische Einschlußgebiete angehören. Acht Tage später, am 29. Oktober versammelten sich die deutschböhmischen Reichsratsabgeordneten als deutschböhmische Landesversammlung und verkündeten ebenso feierlich, daß sich die von ihnen vertretenen Gebiete Deutschböhmen als einen untrennbaren Bestandteil des deutschösterreichischen Staates erklären. Am 30. Oktober, am nächsten Tage, erfolgte die Konstituierung des Sudetenlandes zu einer Provinz Deutschrösterreichs und eine ähnliche Beschlußfassung seitens der deutschmährischen Einschlußgebiete, Damit war die Zugehörigkeit aller dieser deutschen Siedlungsgebiete zum Staate Deutschrösterreich durch einwandfreie feierliche Kundgebungen der allein hiefür berufenen Körperschaften feierlichst besiegelt worden und daß diese Zusammengehörigkeitsbeschlüsse auch durch das Volk Sanktioniert wurden, das hat am besten der traurige 4. März des Jahres 1919 erwiesen, denn der tiefere Sinn dieses blutigen Tages liegt darin, daß zu derselben Stunde, in welcher sich in Wien die österreichische Nationalversammlung versammelte, zu welcher auf Grund des deutschösterreichischen Wahlgesetzes und des Gebietsabgrenzungsgesetzes auch Deutschböhmen, das deutsche Sudetenland sowie die mährischen Einschlußgebiete ihre Vertreter hätten entsenden sollen, daß zu derselben Stunde der Groll unseres deutschen Volkes, welches sich gewaltsam um sein Wahlrecht für die deutschösterreichische Nationalversammlung betrogen sah, in durchaus friedlich gedachten Demonstrationen seinen Ausdruck fand. Trotz des friedlichen Charakters dieser Kundgebung des Volksgrolles wurde das demonstrierende Volk, das wehrlos auf den Plätzen und in den Straßen deutscher Städte erschienen war, mit Gewehr- und Maschinengewehrfeuer empfangen und 50 Tote und unzählige Verwundete sind zu Blutzeugen für unser Selbstbestimmungsrecht und unseren Freiheitsdrang geworden. (Sehr richtig!) Ich neide Ihren Truppen den Ruhm dieses Sieges über wehrlose Männer, Frauen und Kinder wahrhaftig nicht.

Meine hochverehrten Damen und Herren! Ich habe nun unserer Überzeugung Ausdruck gegeben, daß wir staatsrechtlich bis zu jenem 24. September unbedingt zu Deutschösterreich gehörten und wenn Sie dies für eine einseitige Darstellung halten, so bitte ich nachzulesen, was der Herr Außenminister Dr. Bene¹ am 2. Oktober vorigen Jahres in der Nationalversammlung ausgesprochen hat, als er sagte: >Die Herren von der sogenannten deutschböhmischen Landesregierung konnten bis zu dem Zeitpunkte, da der Frieden von St. Germain nicht unterschrieben war, ihre Haltung einigermaßen rechtlich begründen<. (Výkøiky.)

Nun weiß ich ja, daß Sie geneigt sind, dem von mir gekennzeichneten und selbst von Dr. Bene¹ anerkannten Rechtszustande die Geltung abzusprechen, weil er durch die gewaltsame Besetzung unserer Gebiete via facti beseitigt und durch einen anderen tatsächlichen Zustand ersetzt wurde. Aber Gewalt kann nie aus Unrecht Recht machen und da Ihnen bei Ihrer Argumentation die von uns angerufene Rechtsquelle, das so oft und so feierlich verkündete und allen Völkern verheißene Recht auf Selbstbestimmung, unangenehm ist, erklären Sie einfach, das Selbstbestimmungsrecht der Völker sei eine leere Phrase. (Sehr richtig!) Wir haben dies wieder holt von Ihren Politikern gehört und erst Jüngst wieder in einem ihrer führenden Blätter gelesen. Wir aber haben eine andere Auffassung. Wir beharren unerschütterlich auf diesem Recht, das nicht deshalb für uns Geltung besitzt, weil es einmal von Ihrem Freund und Gönner Wilson proklamiert wurde, sondern das trotz Wilson und seiner Untreue gegen seine eigenen Versicherungen Geltung behalten wird, weil es das ursprünglichste und unanfechtbarste Recht eines jeden Volkes bildet. (Sehr richtig!) Daher konnte die Rechtsgrundlage für unsere Zugehörigkeit zum deutschösterreichischen Staate auch durch die gewaltsame Besetzung des Landes nicht einmal erschüttert, geschweige denn zerstört werden.

Es ist übrigens nicht ohne Interesse, einzelne Vorgänge bei dieser Besetzung unserer deutschen Landesgebiete zu betrachten. Gestalten Sie, daß ich einige Episoden der Besetzung Reichenbergs erzähle.

Es war am 7. November 1919, als in Reichenberg eine militärische Abordnung - ich glaube unter Führung des Obmannes des Národní Výbor aus Turnau, Herrn Ton aus Podol - erschien, um mit Berufung auf tagsvorher vorgekommene Unruhen in Reichenberg uns die freundnachbarliche Hilfe zur Wiederherstellung der Ordnung und Ruhe aufzubieten. Von irgend einem Rechte, eine Besetzung gegen unseren Willen vorzunehmen, war in diesen Erörterungen keine Rede, und als wir erklärten, daß wir die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung selbst durch eigene Kraft durchführen wollten, da verließen uns die Herren - die ausdrücklich erklärt hatten, sie würden jederzeit sofort die Stadt wieder verlassen, wenn wir den Wunsch äußern würden - mit der Erklärung: >Wir gehen jetzt, werden aber ein zweites mal nicht mehr kommen, auch wenn. Sie uns darum noch so dringend bitten.< Sie sehen hochverehrte Herren, daß in dieser Haltung auch nicht der leiseste Schimmer eines bewußten Rechtes auf Besetzung dieses Gebietes gelegen ist. Allerdings, 6 Wochen später sind die Herren wieder gekommen, ohne daß wir sie gebeten und gerufen hätten. Und sie kamen diesmal mit einer ganz anderen Begründung, indem sie einfach erklärten, sie kämen als Sieger in das besiegte Land. Da bitte ich, mir doch zu gestatten, in aller Freundschaft und gewiß nicht mit einer aggressiven Absicht, eine kleine Begriffsverwechslungg richtig zu stellen, die sich in der èechischen Phraseologie in dieser Angelegenheit eingeschlichen hat und die wir nicht widerspruchslos hinnehmen können. Sie erheben den Anspruch als Sieger zu gelten, aber wir können höchstens zugeben, daß Sie in gewissem Sinne Kriegsgewinner geworden sind, indem Sie es verstanden haben, sich im geeigneten Augenblick, in Ausnützung einer günstigen Konjunktur einen Anteil am Kriegsgewinn zu sichern. (So ist es!). Der Herr Ministerpräsident hat es ja selbst ausgesprochen mit den Worten: >Wir Èechoslovaken stellten uns auf die Seite der neuen Welt, wir begriffen den Augenblick und der Sieg der Verbündeten hat uns Recht gegeben.< Wir werden Ihnen nie bestreiten, daß Sie in diesem Sinne den Augenblick wirklich nicht nur begriffen, sondern auch weidlich ausgenützt haben, aber als Sieger werden Sie von uns nur anerkannt werden, wenn Sie uns sagen werden, wo und wann Sie uns in ehrlichem Kampfe besiegt haben. Und, Hand aufs Herz, behandelt Sie denn die Entente wirklich wie Mitarbeiter am sogenannten Siege? Herr Dr. Heller hat schon darauf hingewiesen, wie grausam Ihre Hoffnungen in dieser Richtung enttäuscht wurden. Wo ist der erträumte Milliardensegen geblieben? Statt seiner ist diesem Staate, wenn ich recht unterrichtet bin, eine Art Befreiungstaxe von 750 Millionen Goldfranken auferlegt worden. Eine besonders hohe Einschätzung Ihres Anteiles und Verdienstes am Siege kann ich in dieser Forderung nicht erblicken!

Bei dieser Gelegenheit muß ich noch zu einer Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten Stellung nehmen. Er hat nämlich erklärt, daß die Entente schon vor dem Zerfalle Österreich-Ungarns die èechoslovakische Nation als Kriegsmacht und zugleich die provisorische Auslandsregierung anerkannt habe. Ich muß ihm dies glauben, zumal ja schon seinerzeit ähnliches verlautbart wurde; aber ich bestreite ent schieden, daß diese Entschließung der Ententeregierungen vom èechischen Volke selbst ratifiziert wurde. Denn zur selben Zeit hat sich das èechische Volk durch seine freigewählten Abgeordneten im österreichischen Reichsrate genau so wie früher vertreten lassen, und diese Abgeordneten haben alle Vorteile und Rechte, die ihnen aus ihrer Stellung zukamen, bis zum Umsturz uneingeschränkt ausgenützt Ein solcher Zustand wäre doch ganz unvereinbar gewesen mit der Vorstellung, daß schon damals die èechische Nation eine Verbündete der Entente war. Die Sache stand wohl in Wirklichkeit so: Die Auslandsregierung und die auf feindlicher Seite stehenden Legionen hatten im Falle eines Ententesieges, die èechischen Abgeordneten in Wien bei einem Siege der Mittelmächte dafür zu sorgen, daß die Haltung des èechischen Volkes in jedem Falle bei dem Sieger in ein günstiges Licht gerückt werden könne. Das war nun freilich nicht mehr eine bloße Politik der >Zwei Eisen im Feuer<, das waren schon zwei Seelen in einer Brust, zwei Zungen in einem Munde! Bei dieser Gelegenheit erinnere ich mich eines im Namen der kgl. Hauptstadt Prag von deren Bürgermeister anläßlich des Geburtstages des deutschen Kaisers abgesandten Huldigungstelegrammes, (Hört! Hört!) in dem es zum Schlüsse hieß: >Gott wird unseren tapferen verbündeten, für die gemeinsame heilige Sache streitenden Armeen in kürzester Zeit den endgiltigen Sieg verleihen.< (Hört! Hört!) Es erübrigt sich, diesem Drahtgruße irgend eine Bemerkung hinzuzufügen.

Der Herr Ministerpräsident hat weiter davon gesprochen, daß die liberalen Wahlgesetze der Republik gewiß auch eine Entkräftung des Vorwurfes sind, daß die Deutschen irgendwie verkürzt oder unterdrückt werden sollen. Ja, hochverehrte Herren, was nützt uns das liberale Wahlrecht, wenn schon, bevor wir darauf gewählt wurden eine Schar von Gesetzen beschlossen wurde, die uns dauernd politisch entrechten sollen? (Souhlas.) Und im Zusammenhange damit hat er unsere >Klagen über Unterdrückung und Vergewaltigung als übertriebene und ungerechtfertigte Worte, als unbegründete Pauschalanklagen< abzufertigen versucht, >durch die sich niemand beirren lasse und die detailliert zu besprechen keinen Sinn hätte.<. Das ist wieder der herrische Ton, der nur in der endlich verschwundenen sogenannten Nationalversammlung möglich war, wo jeder, auch der ungerechtfertigteste Vorwurf gegen die Deutschen des Beifalls sicher war, ein Ton, den wir uns aber in diesem frei gewählten Hause ebenso höflich wie entschieden verbieten müssen. (Sehr richtig!) Weiß denn der Herr Ministerpräsident wirklich nichts von den unzähligen Gesetzen der alten Nationalversammlung, von den Gesetzen, die uns sprachlich entrechten, die unser Schulwesen systematisch zerstören, die unser Volk loslösen sollen von ererbtem Heimatboden und die unsere wirtschaftliche Kraft allmählich, aber sicher brechen und vernichten sollen? Von unserer sprachlichen Entrechtung in einem Parlament zu sprechen, in dem nicht einmal ein deutsches Wort zu unserer Begrüßung gefunden wurde, in dem man sogar den kindisch übermütigen Versuch machte, unsere deutschen Namen zu unterschlagen und durch èechische zu ersetzen, hieße wirklich Eulen nach Athen tragen. Ihr sogenanntes Sprachengesetz kennt überhaupt kein Sprachenrecht des deutschen! Volkes als solchen, sondern nur höchst kümmerliche sprachliche Rechte des einzelnen deutschen Staatsbürgers, aber auch diese nur dort, wo seine Volksgenossen mindestens ein Fünftel der Bevölkerung ausmachen. (Hlasy: Das ist die Demokratie!) Und wie auch diese verkümmerten Rechte in der Praxis verleugnet werden, das zeigt uns die Ausschließung der deutschen Sprache bei den Prager Gerichtshöfen, das zeigt uns die Anmaßung des Prager Bürgermeisters Dr. Baxa, der sich als Vorsitzender des deutschen Bezirksschulrates, also einer ihrem Wesen nach deutschen Schulbehörde, herausnahm zu dekretieren, daß die Verhandlungen ausschließlich in èechischer Sprache geführt werden müssen. Selbst auf Ihrer Seite haben sich Stimmen gegen dieses Sprachengesetz enhoben und der >Pra¾ský Veèerník< bezeichnete es geradezu als eine unvernünftige Herausforderung der Deutschen, die dadurch zur Abkehr vom Staate förmlich gedrängt werden. Vor allem aber zeigt sich der Geist gewaltsamer Entrechtung in der Geschäftsordnung, welche die illegale abgetretene Nationalversammlung der legalen freigewählten Volksvertretung aufzuzwingen sich erdreistete, jener Geschäftsordnung, die durch ihre sprachlichen Bestimmungen uns Deutsche im allgemeinen von jeder wirklichen Beteiligung an der parlamentarischen. Arbeit ausschließt und die erst beseitigt werden muß, wenn es zu einer verständigen Zusammenarbeit in den beiden hohen Häusern kommen soll.

Und sehen Sie sich die läppischen und doch so brutalen Gesetze über die Städte- und Straßennamen und die >Beseitigung ungeeigneter Bezeichnungen< an. Mit solchen kindischen Maßnahmen wollen Sie unsere Städtenamen èechisieren, unseren kerndeutschen Städten eine èechische Maske vorhängen und Altes beseitigen, worin sich unser durch solche Mittelchen am wenigsten zu beeinträchtigender, unzerstörbarer, geistiger und kultureller Zusammenhang mit unserem großen deutschen Volke (Sehr gut!) und seiner ruhmreichen Geschichte ausspricht?

Weit gefährlicher als solche läppische Gesetze aber ist der systematische Kampf gegen unser Schulwesen, als dessen Ausgangspunkt das Schulgesetz für Volks- und Bürgerschulen vom 3. April 1919 anzusehen ist. Die Auswirkungen dieses Gesetzes unter der diktatorischen Handhabung Dr. Metelkas, der sich gegenüber dem deutschen Schulwesen, das er als eine Ketzerei am Staate auffaßt, die Rolle eines Torquemada zurechtgelegt hat, zeigen sich in der durch nichts gerechtfertigten Auflösung von Hunderten deutscher Schulen und Schulklassen, denen die Errichtung zahlloser, vielfach überflüssiger èechischer Schulen gegenübersteht. Sind doch in Brunn allein 11 deutsche Volksschulen, zwei deutsche Bürgerschulen und 17 Parallelklassen, an deutschen Bürgerschulen zur Auflösung bestimmt worden. Der Herr Ministerpräsident fertigt diese Kulturschande mit den Worten ab: >Es sind einige Schulen aufgelassen worden, die Sie nicht brauchen.< Es trifft sich gut, daß mir gerade heute eine Beschwerde der Gemeinde Schimsdorf gegen die kürzlich verfügte Auflassung der dortigen einklassigen Volksschule, die 60 bis 70, selbst in den schwächsten Jahren 35 bis 40 schulpflichtige Kinder zählte, zugekommen ist. Über die Barbarei, die mit dieser Schulauflassung geplant ist, gibt das dem Rekurs beigelegte Gutachten des Distriktsarztes einen schlagenden Beweis. Es tautet: >Als Distriktsarzt und Schularzt stelle ich fest, daß es vom gesundheitlichen Standpunkte geradezu unverantwortlich wäre, den Kindern aus Schimsdorf einen Schulgang nach Langenbruck in den Wintermonaten zuzumuten. Die Kinder sind unter den heutigen Verhältnissen nur mängelhaft bekleidet, größtenteils unterernährt und den unvermeidlichen Strapazen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit nicht gewachsen. Dr. Weissbach.< Das ist so eine Schule, Herr Ministerpräsident, die wir nach Ihrer Meinung nicht brauchen. (Smích u Nìmcù.) Übrigens scheint auch die Slowakei ihren Metelka zu haben, nur heißt er dort Stefanek. Über dessen Wüten gegen die nicht slowakischen Schulen sind ja kürzlich recht erbauliche Berichte, insbesondere aus Kaschau, veröffentlicht worden.

Und die Herren Metelka und Stefanek sind nicht Träger der >österreichischen Administration<, die der Herr Ministerpräsident für die zugegebenen Fehlgriffe der Verwaltung verantwortlich zu machen versucht hat, sie stellen vielmehr Administration in èechischer Reinkultur dar.

Aber nicht nur durch die Sperrung der Schulen und Klassen, auch in anderer Weise suchen Sie unser Volks- und Bürgerschulwesen tötlich zu treffen, so insbesondere durch die Unterbindung eines entsprechenden Nachwuchses an Lehrkräften und durch eine Neuregelung der Schulaufsicht, welche den wohlbegründeten Widerspruch aller deutschen Lehrerverbände hervorgerufen hat und gegen die wir auch parlamentarisch mit aller Entschiedenheit auftreten werden. Selbstverständlich richtet sich der Ansturm gegen unser Schulwesen auch gegen unsere Mittel- und Fachschulen. Der in der Nationalversammlung am 13. Feber 1920 eingebrachte Antrag verlangt unter Beifügung einer förmlichen Proskriptionsliste die Auflassung oder Vereinigung einer großen Zahl deutscher Mittel- und Fachschulen unter gleichzeitiger Neugründung oder Ausgestaltung èechischer Anstalten gleicher Art.

Auf jener Liste steht u, a. auch die Fachschule in Nixdorf, welche für die besonderen Bedürfnisse der dortigen Messerindustrie eingerichtet ist und die aus ihrem heimischen Boden herausgerissen und als besondere Abteilung der Komotauer Gewerbeschule in fremden Boden verpflanzt werden soll, wo sie ohne direkte Fühlung mit der Industrie, für die sie geschaffen wurde, selbstverständlich verkümmern müsste. Und weitere zwei angesehene gewerbliche Lehranstalten, die Staatsgewerbeschule in Reichenberg und die kunstgewerbliche Fachschule in Gablonz, sollen nach dem Wunsche der Antragsteller durch Angliederung èechischer Abteilungen ihres deutschen Charakters entkleidet und so auf dem alten, wohlbekannten Wege der Utraquisierung allmählich der Èechisierung zugeführt werden. Ich warne insbesondere den Herrn Unterrichtsminister vor solchen unsachlichen Experimenten auf dem Gebiete des gewerblichen Schulwesens, das organisch mit dem Industrien, für die es seine Einrichtungen, geschaffen hat, zusammenhängt, und das daher ganz anders beurteilt werden muß als Mittelschulen, die nach Normallehrplänen organisiert und überall errichtet werden können, wo sich die nötige Schülerzahl findet. Unser gewerbliches Schulwesen, auf das stolz zu sein wir bisher alle Ursache hatten, bildet einen nicht zu unterschätzenden Aktivposten in unserem Ansehen im Auslande und ich glaube nicht daß wir es nötig haben, dieses durch bösen Willen oder durch auf Unkenntnis der Verhältnisse beruhenden Unverstand zerstören zu lassen.

Es ist ja endlich begreiflich, daß Ihr systematischer Ansturm gegen unsere Schulen auch nicht vor unseren höchsten Kulturstätten, unseren deutschem Hochschulen Halt gemacht hat. Ich brauche ja nur auf das unter dem Namen >Universitätsraub< bekannte Universitätsgesetz hinzuweisen. (Hört! Hört!) Der Herr Ministerpräsident stellte freilich die Sache sehr harmlos dar. Er weiß nur davon, daß unserer altehrwürdigen Alma mater der Name eines Habsburgers genommen wurde; davon, daß die èechische Universität zur alleinigen Nachfolgerin und dadurch auch zur alleinigen Erbin der alten Karls-Universität erklärt und daß dadurch die deutsche Universität wertvoller Rechte und wertvollen geistigen und sachlichen Besitzes beraubt wurde, scheint er nichts zu wissen. (Sehr richtig! So ist es!) Herr Dr. Heller hat schon diese vorgeschützte harmlose Unwissenheit gebührend zurückgewiesen und Herr Rektor Naegle, der ja auch zum Worte gemeldet ist, wird diese Angelegenheit zum Gegenstand einer gründlichen Untersuchung machen, weshalb ich Seiner Magnifizenz darin nicht vorgreifen will.

Und neben dem Kampf gegen unsere Schulen geht ein nicht minder gefährlicher, die Wurzelkraft unseres Volkes bedrohender. In den Gesetzen über die Bodenbeschlagnahme und über die Kredithilfe für die Bodenerwerber wird der an sich gesunde Gedanke einer nach rein volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter fachkundiger Beratung durchzuführenden gerechteren Verteilung von Grund und Boden zu einer gehässigen Loslösung (Sehr richtig!) des deutschen Volkes von der heimischen von den Vorfahren urbar gemachten und von den Vätern ererbten Scholle verzerrt. Herr Dr. Kramáø, der so oft eine dankenswerte Aufrichtigkeit zeigt, hat das letzte Ziel dieser Bodenenteignung mit den Worten enthüllt: >Auf diesen deutschen Latifundien werden sich èechische Dörfer (Hört! Hört!) mit èechischen Legionären erheben.<